Fahr­radkauf, Zubehör, Reparaturen

Sicherheit: Fahr­radhelm und Beleuchtung

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Fahr­radkauf, Zubehör, Reparaturen - Das empfiehlt die Stiftung Warentest

Sicherheit bringt ein Fahr­radhelm nur, wenn er so fest sitzt, dass er bei einem Unfall kaum verrutscht. © Pablo Castagnola

Prallen Auto und Rad aufeinander, ist klar, wer den Kürzeren zieht: Viele Unfälle enden für Radelnde böse. Fahr­radhelm und Licht am Rad können Leben retten.

Mehr verunglückte Radler

In Deutsch­land registrierte die Polizei im Jahr 2021 rund 83 500 verunglückte Radfahrer, 372 Radfahrer starben laut Statistischem Bundes­amt dabei. Mögliche Gründe für die große Zahl verunglückter Radfahrender: Der Fahr­radboom durch die Corona-Pandemie. Ein weiterer Faktor ist der Erfolgs­zug der Elektroräder. Die bringen zwar viele Senio­rinnen und Senioren wieder aufs Rad, wenn sie aber mal in einen Unfall geraten, ist bei ihnen die Gefahr schwerwiegender Verletzungen groß. Entsprechend ist gerade für ältere Menschen der Schutz eines Helms zentral. Zusammen mit einem sicheren Fahr­rad mit guter Beleuchtung kann er das Risiko für Unfälle und schlimmere Verletzungen verringern.

Fahr­radhelm: Vor allem Kinder tragen ihn

Laut Bundes­anstalt für das Straßenwesen trugen 2018 gerade einmal 18 Prozent aller Radfahrer einen Helm. Dass die Quote so nied­rig ist, liegt vor allem an erwachsenen Helm-Muffeln – von den Kindern zwischen sechs und zehn Jahren tragen immerhin 82 Prozent einen Helm. Dabei sind sich Unfall­forscher einig, dass Helme Leben retten. Drei Dinge sind in diesem Zusammen­hang besonders wichtig:

  1. Sicherheit. Helme müssen den Kopf vor hohen Belastungen schützen.
  2. Hand­habung. Manche Helme lassen sich schwer einstellen. Das nervt beim Auf- und Abziehen und führt oft dazu, dass der Kopf­schutz zu Hause liegen bleibt.
  3. Komfort. Einige Helme verursachen bei längerem Tragen Druck­stellen am Kopf. Auch das hält viele Radfahrer davon ab, einen schützenden Helm zu tragen.

Welche Helme wirk­lich gut sind, zeigt unser Fahrradhelm-Test. Wie Sie Ihr Kind sicher trans­portieren, lesen Sie in unserem Special Kindertransport mit dem Fahrrad.

Video: Fahr­radhelme richtig aufsetzen

Unser Fahr­rad-Experte Ulf Hoff­mann erklärt, wie es geht.

Fahr­radbeleuchtung: LED-Technik im Vormarsch

Haupt­ursache für Unfälle: Auto- oder Lastwagenfahrer über­sehen Radfahrer. Bei schlechten Sicht­verhält­nissen ohne Beleuchtung zu fahren, ist verboten und mitunter lebens­gefähr­lich. Während die Dynamo-Beleuchtung lange das Nonplus­ultra war, setzen viele Radfahrer mitt­lerweile auf akku- oder batterie­betriebene Fahr­radbeleuchtung.

Möglich sind diese Systeme erst durch die Entwick­lung der effizienten LED-Technologie geworden. Diese Lampen sind oft deutlich heller als Halogen­scheinwerfer, sodass Radfahrer besser gesehen werden, unterwegs aber auch selber bessere Sicht haben. Die Stiftung Warentest hat im Herbst 2020 13 LED-Frontscheinwerfer und 6 Rücklichter fürs Fahrrad getestet – jeweils abnehm­bar und akku­betrieben. Wir stellten große Qualitäts­unterschiede fest, können dennoch viele Modelle empfehlen.

Tipp: Ob mit Dynamo oder Akku, beide Beleuchtungs­systeme fürs Fahr­rad haben Vor- und Nachteile. Während Nabendynamos, einmal installiert, sehr wartungs­arm und ausfall­sicher sind, punkten Akku­leuchten mit ihrem geringen Gewicht und hoher Flexibilität. Wir haben die Vorteile und Nachteile verschiedener Beleuchtungssysteme zusammengefasst.

Fahr­radbeleuchtung richtig einstellen – mehr Sicherheit für andere

Fahr­radscheinwerfer müssen mindestens 10 Lux stark leuchten, moderne Modelle schaffen jedoch ein Vielfaches. Denn durch die LED-Technologie werden Fahr­radlampen immer heller.

Das bringt mehr Sicht und Sicherheit für Radfahrer, hat aber auch eine Schattenseite: Insbesondere bei abnehm­baren Akku­leuchten, die Radfahrer selbst anbringen und ausrichten, ist die Gefahr groß, dass der Gegen­verkehr durch die grellen Scheinwerfer geblendet wird. Denn: Um möglichst weit zu leuchten, richten sie die Scheinwerfer oft zu weit nach oben aus. Die Stiftung Warentest zeigt Schritt für Schritt, wie es richtig geht (Fahrradbeleuchtung richtig einstellen).

Diese Regeln gelten für Fahr­radbeleuchtung

Im Herbst sollten Radfahrer ihre Fahr­radbeleuchtung fit für dunkle Tage machen. Die Möglich­keiten sind größer als noch vor einigen Jahren, weil die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dem Stand der Technik angepasst wurde. So sind nun zum Beispiel einige Zusatz­funk­tionen erlaubt.

Nur mit K-Nummer. Dieses Prüfzeichen bestätigt, dass eine Leuchte für den Straßenverkehr zugelassen ist. Fehlt dem Licht die K-Nummer, darf es im Straßenverkehr nicht ans Rad. Das Zeichen aus Wellen­linie, das „K“ und einer Nummer sind oft in den Lampen-Kunststoff einge­prägt.

Licht an bei schlechter Sicht. Sobald Dunkelheit, Dämmerung oder schlechte Sicht herein­brechen, müssen alle Lampen am Rad an sein. Sonst drohen ab 20 Euro Bußgeld.

Gegen­verkehr nicht blenden. Fahr­radlampen dürfen den Gegen­verkehr nicht blenden, schreibt die StVZO vor. Um die Blendgefahr gering zu halten, gilt deshalb: Front­scheinwerfer müssen 40 Zenti­meter bis 1,20 Meter über dem Boden montiert sein. Stirn­lampen, die sich deutlich höher befinden, sind aus diesem Grund als Fahr­radlampen verboten. Wir zeigen, wie Scheinwerfer richtig eingestellt werden.

Erlaubte Extras. Zugelassene Zusatz­funk­tionen sind zum Beispiel Tagfahr- und Fernlicht – solange es auch ein Abblendlicht (normaler Modus) gibt. Bei Rück­lichtern ist eine Brems­licht­funk­tion erlaubt, die das Rück­licht beim Abbremsen kurz­zeitig heller aufleuchten lässt.

Verbotene Blink­lichter. Im Straßenverkehr immer wieder zu sehen, aber verboten sind blinkenden Front- und Rück­lichter an einspurigen Fahr­rädern und Pedelecs. Richtungs­anzeiger, also „Blinker“, sind mehr­spurigen Fahr­rädern und auch an Fahr­rad­anhängern hingegen erlaubt.

Reflektoren. Zusätzlich zur aktiven Beleuchtung durch die Fahr­radlichter sind einige Reflektoren Pflicht. Je ein Reflektor vorn und hinten, an Pedalen und in den Speichen als Katzen­augen oder Streifen oder an Reifen beziehungs­weise Felge als Reflektor­streifen.

Fahr­radhand­schuhe schützen

Nicht so wichtig, aber zumindest bei längeren Fahrten sinn­voll: Hand­schuhe mit Pols­terung an der Griff­fläche. Sie verhindern auf längeren Touren Schwielen und verhindern bei Stürzen schmerzhafte Haut­abschürfungen an den Hand­flächen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2023 um 11:49 Uhr
    Kinder auf Gehwegen in alle Richtungen

    @Grummelbär: O-Ton StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
    Dabei heißt Gehweg benutzen nach der einhelligen Meinung aller Verkehrsrechtler: Es kommt wie bei Fußgängern nicht auf die Fahrtrichtung an. Das gilt dann auch für Begleitpersonen. Klar: Radweg und Fahrbahn dürfen nur in der/den zugelassenen Fahrtrichtungen benutzt werden, auch von Kindern.

  • Grummelbär am 11.04.2023 um 18:20 Uhr
    Kinder, Gehwegfahren, Rechtsfahrgebot

    Hallo,
    wenn Kinder auf dem Gehweg fahren dürfen/müssen, gilt dann das Rechtfahrgebot ebenfalls oder dürfen Kinder (samt begleitende Erwachsene) den Gehweg in beide Richtungen befahren?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.11.2022 um 14:42 Uhr
    Kinder mit Seil abschleppen?

    @Necki84: Leider können wir nicht weiterhelfen. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen uns nicht vor, und wir können bei der Vielzahl der Anfragen, die uns tagtäglich erreichen, auch leider keine speziellen Recherchen durchführen.
    Unser Informations- und Beratungsangebot ist primär ein Service für Leserinnen und Leser, die Fragen zu den konkreten Inhalten unserer Veröffentlichungen haben.

  • Necki84 am 26.11.2022 um 14:11 Uhr
    Kinder mit Seil abschleppen?

    Hallo, wie verhält es sich mit Abschleppseilen? Hatte da letztens eine endlose Diskussion. Ich persönlich finde es zu gefährlich. Wo darf man diese benutzen? Wer darf es Benutzen (Alter usw.) ? Wie sieht es bei Unfällen aus? Danke für die Antworten

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.07.2021 um 10:59 Uhr
    Pflege des Schaltwerks

    @Nubalk: Vielen Dank für die Anregung, die wir an die zuständige Fachabteilung im Haus weitergeleitet haben. Auf das Thema Schaltwerk gehen wir auch in unserem Special „Fahrradtechnik“ ein unter
    test.de/Fahrradtechnik-im-Ueberblick-in-die-Gaenge-kommen-1791218-5151700/
    (aci, Se)