
Sicherheit bringt ein Fahrradhelm nur, wenn er so fest sitzt, dass er bei einem Unfall kaum verrutscht. © Pablo Castagnola
Prallen Auto und Rad aufeinander, ist klar, wer den Kürzeren zieht: Viele Unfälle enden für Radelnde böse. Fahrradhelm und Licht am Rad können Leben retten.
Mehr verunglückte Radler
In Deutschland registrierte die Polizei im Jahr 2021 rund 83 500 verunglückte Radfahrer, 372 Radfahrer starben laut Statistischem Bundesamt dabei. Mögliche Gründe für die große Zahl verunglückter Radfahrender: Der Fahrradboom durch die Corona-Pandemie. Ein weiterer Faktor ist der Erfolgszug der Elektroräder. Die bringen zwar viele Seniorinnen und Senioren wieder aufs Rad, wenn sie aber mal in einen Unfall geraten, ist bei ihnen die Gefahr schwerwiegender Verletzungen groß. Entsprechend ist gerade für ältere Menschen der Schutz eines Helms zentral. Zusammen mit einem sicheren Fahrrad mit guter Beleuchtung kann er das Risiko für Unfälle und schlimmere Verletzungen verringern.
Fahrradhelm: Vor allem Kinder tragen ihn
Laut Bundesanstalt für das Straßenwesen trugen 2018 gerade einmal 18 Prozent aller Radfahrer einen Helm. Dass die Quote so niedrig ist, liegt vor allem an erwachsenen Helm-Muffeln – von den Kindern zwischen sechs und zehn Jahren tragen immerhin 82 Prozent einen Helm. Dabei sind sich Unfallforscher einig, dass Helme Leben retten. Drei Dinge sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig:
- Sicherheit. Helme müssen den Kopf vor hohen Belastungen schützen.
- Handhabung. Manche Helme lassen sich schwer einstellen. Das nervt beim Auf- und Abziehen und führt oft dazu, dass der Kopfschutz zu Hause liegen bleibt.
- Komfort. Einige Helme verursachen bei längerem Tragen Druckstellen am Kopf. Auch das hält viele Radfahrer davon ab, einen schützenden Helm zu tragen.
Welche Helme wirklich gut sind, zeigt unser Fahrradhelm-Test. Wie Sie Ihr Kind sicher transportieren, lesen Sie in unserem Special Kindertransport mit dem Fahrrad.
Video: Fahrradhelme richtig aufsetzen
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Unser Fahrrad-Experte Ulf Hoffmann erklärt, wie es geht.
Fahrradbeleuchtung: LED-Technik im Vormarsch
Hauptursache für Unfälle: Auto- oder Lastwagenfahrer übersehen Radfahrer. Bei schlechten Sichtverhältnissen ohne Beleuchtung zu fahren, ist verboten und mitunter lebensgefährlich. Während die Dynamo-Beleuchtung lange das Nonplusultra war, setzen viele Radfahrer mittlerweile auf akku- oder batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung.
Möglich sind diese Systeme erst durch die Entwicklung der effizienten LED-Technologie geworden. Diese Lampen sind oft deutlich heller als Halogenscheinwerfer, sodass Radfahrer besser gesehen werden, unterwegs aber auch selber bessere Sicht haben. Die Stiftung Warentest hat im Herbst 2020 13 LED-Frontscheinwerfer und 6 Rücklichter fürs Fahrrad getestet – jeweils abnehmbar und akkubetrieben. Wir stellten große Qualitätsunterschiede fest, können dennoch viele Modelle empfehlen.
Tipp: Ob mit Dynamo oder Akku, beide Beleuchtungssysteme fürs Fahrrad haben Vor- und Nachteile. Während Nabendynamos, einmal installiert, sehr wartungsarm und ausfallsicher sind, punkten Akkuleuchten mit ihrem geringen Gewicht und hoher Flexibilität. Wir haben die Vorteile und Nachteile verschiedener Beleuchtungssysteme zusammengefasst.
Fahrradbeleuchtung richtig einstellen – mehr Sicherheit für andere
Fahrradscheinwerfer müssen mindestens 10 Lux stark leuchten, moderne Modelle schaffen jedoch ein Vielfaches. Denn durch die LED-Technologie werden Fahrradlampen immer heller.
Das bringt mehr Sicht und Sicherheit für Radfahrer, hat aber auch eine Schattenseite: Insbesondere bei abnehmbaren Akkuleuchten, die Radfahrer selbst anbringen und ausrichten, ist die Gefahr groß, dass der Gegenverkehr durch die grellen Scheinwerfer geblendet wird. Denn: Um möglichst weit zu leuchten, richten sie die Scheinwerfer oft zu weit nach oben aus. Die Stiftung Warentest zeigt Schritt für Schritt, wie es richtig geht (Fahrradbeleuchtung richtig einstellen).
Diese Regeln gelten für Fahrradbeleuchtung
Im Herbst sollten Radfahrer ihre Fahrradbeleuchtung fit für dunkle Tage machen. Die Möglichkeiten sind größer als noch vor einigen Jahren, weil die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dem Stand der Technik angepasst wurde. So sind nun zum Beispiel einige Zusatzfunktionen erlaubt.
Nur mit K-Nummer. Dieses Prüfzeichen bestätigt, dass eine Leuchte für den Straßenverkehr zugelassen ist. Fehlt dem Licht die K-Nummer, darf es im Straßenverkehr nicht ans Rad. Das Zeichen aus Wellenlinie, das „K“ und einer Nummer sind oft in den Lampen-Kunststoff eingeprägt.
Licht an bei schlechter Sicht. Sobald Dunkelheit, Dämmerung oder schlechte Sicht hereinbrechen, müssen alle Lampen am Rad an sein. Sonst drohen ab 20 Euro Bußgeld.
Gegenverkehr nicht blenden. Fahrradlampen dürfen den Gegenverkehr nicht blenden, schreibt die StVZO vor. Um die Blendgefahr gering zu halten, gilt deshalb: Frontscheinwerfer müssen 40 Zentimeter bis 1,20 Meter über dem Boden montiert sein. Stirnlampen, die sich deutlich höher befinden, sind aus diesem Grund als Fahrradlampen verboten. Wir zeigen, wie Scheinwerfer richtig eingestellt werden.
Erlaubte Extras. Zugelassene Zusatzfunktionen sind zum Beispiel Tagfahr- und Fernlicht – solange es auch ein Abblendlicht (normaler Modus) gibt. Bei Rücklichtern ist eine Bremslichtfunktion erlaubt, die das Rücklicht beim Abbremsen kurzzeitig heller aufleuchten lässt.
Verbotene Blinklichter. Im Straßenverkehr immer wieder zu sehen, aber verboten sind blinkenden Front- und Rücklichter an einspurigen Fahrrädern und Pedelecs. Richtungsanzeiger, also „Blinker“, sind mehrspurigen Fahrrädern und auch an Fahrradanhängern hingegen erlaubt.
Reflektoren. Zusätzlich zur aktiven Beleuchtung durch die Fahrradlichter sind einige Reflektoren Pflicht. Je ein Reflektor vorn und hinten, an Pedalen und in den Speichen als Katzenaugen oder Streifen oder an Reifen beziehungsweise Felge als Reflektorstreifen.
Fahrradhandschuhe schützen
Nicht so wichtig, aber zumindest bei längeren Fahrten sinnvoll: Handschuhe mit Polsterung an der Grifffläche. Sie verhindern auf längeren Touren Schwielen und verhindern bei Stürzen schmerzhafte Hautabschürfungen an den Handflächen.
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Kommentarliste
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@Grummelbär: O-Ton StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Dabei heißt Gehweg benutzen nach der einhelligen Meinung aller Verkehrsrechtler: Es kommt wie bei Fußgängern nicht auf die Fahrtrichtung an. Das gilt dann auch für Begleitpersonen. Klar: Radweg und Fahrbahn dürfen nur in der/den zugelassenen Fahrtrichtungen benutzt werden, auch von Kindern.
Hallo,
wenn Kinder auf dem Gehweg fahren dürfen/müssen, gilt dann das Rechtfahrgebot ebenfalls oder dürfen Kinder (samt begleitende Erwachsene) den Gehweg in beide Richtungen befahren?
@Necki84: Leider können wir nicht weiterhelfen. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen uns nicht vor, und wir können bei der Vielzahl der Anfragen, die uns tagtäglich erreichen, auch leider keine speziellen Recherchen durchführen.
Unser Informations- und Beratungsangebot ist primär ein Service für Leserinnen und Leser, die Fragen zu den konkreten Inhalten unserer Veröffentlichungen haben.
Hallo, wie verhält es sich mit Abschleppseilen? Hatte da letztens eine endlose Diskussion. Ich persönlich finde es zu gefährlich. Wo darf man diese benutzen? Wer darf es Benutzen (Alter usw.) ? Wie sieht es bei Unfällen aus? Danke für die Antworten
@Nubalk: Vielen Dank für die Anregung, die wir an die zuständige Fachabteilung im Haus weitergeleitet haben. Auf das Thema Schaltwerk gehen wir auch in unserem Special „Fahrradtechnik“ ein unter
test.de/Fahrradtechnik-im-Ueberblick-in-die-Gaenge-kommen-1791218-5151700/
(aci, Se)