Sicherheit: Fahrradhelm und Beleuchtung

Sicherheit bringt ein Fahrradhelm nur, wenn er so fest sitzt, dass er bei einem Unfall kaum verrutscht.
Viele Unfälle enden für Fahrradfahrer mit Verletzungen. Manche davon sind schwer und einige sogar tödlich. Prallen Auto und Rad aufeinander, dann ist klar, wer den Kürzeren zieht: Das Rad hat keine Knautschzone, keinen Airbag, keinen Gurt. Im Falle eine Falles kann ein Helm Leben retten.
Mehr tödliche Unfälle
In Deutschland registrierte die Polizei im Jahr 2018 fast 89 000 verunglückte Radfahrer. 445 Radfahrer starben an Unfallverletzungen – 50 mehr als im Jahr zuvor. Ein Grund dafür ist die zunehmende Zahl an Pedelecs: Sie bringen zwar viele Seniorinnen und Senioren wieder aufs Rad, diese haben aber ein erhöhtes Risiko, die Kontrolle über das Rad zu verlieren. Doch selbst bei optimaler Ausstattung ist Fahrradfahren gefährlich. Ein sicheres Fahrrad mit guter Beleuchtung sowie ein Helm können oft Unfälle und schlimmere Verletzungen verhindern.
Fahrradhelm: Vor allem Kinder tragen ihn
Laut Bundesanstalt für das Straßenwesen trugen 2018 gerade einmal 18 Prozent aller Radfahrer einen Helm. Dass die Quote so niedrig ist, liegt vor allem an erwachsenen Helm-Muffeln – von den Kindern zwischen sechs und zehn Jahren tragen immerhin 82 Prozent einen Helm. Dabei sind sich Unfallforscher einig, dass Helme Leben retten. Drei Dinge sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig:
- Sicherheit. Helme müssen den Kopf vor hohen Belastungen schützen.
- Handhabung. Manche Helme lassen sich schwer einstellen. Das nervt beim Auf- und Abziehen und führt oft dazu, dass der Kopfschutz zu Hause liegen bleibt.
- Komfort. Einige Helme verursachen bei längerem Tragen Druckstellen am Kopf. Auch das hält viele Radfahrer davon ab, einen schützenden Helm zu tragen.
Welche Helme wirklich gut sind, zeigt unser Vergleichstest Fahrradhelme.
Video: Fahrradhelme richtig aufsetzen
Unser Fahrrad-Experte Ulf Hoffmann erklärt, wie es geht.
Fahrradbeleuchtung: LED-Technik im Vormarsch
Hauptursache für Unfälle: Auto- oder Lastwagenfahrer übersehen Radfahrer. Bei schlechten Sichtverhältnissen ohne Beleuchtung zu fahren, ist verboten und mitunter lebensgefährlich. Während die Dynamo-Beleuchtung lange das Nonplusultra war, setzen viele Radfahrer mittlerweile auf akku- oder batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung. Möglich sind diese Systeme erst durch die Entwicklung der effizienten LED-Technologie geworden. Diese Lampen sind oft deutlich heller als Halogenscheinwerfer, sodass Radfahrer besser gesehen werden, unterwegs aber auch selber bessere Sicht haben. Die Stiftung Warentest hat im Sommer 2020 13 LED-Frontscheinwerfer und 6 Rücklichter fürs Fahrrad getestet – jeweils abnehmbar und akkubetrieben. Wir stellten große Qualitätsunterschiede fest, können dennoch viele Modelle empfehlen.
Tipp: Ob mit Dynamo oder Akku, beide Beleuchtungssysteme fürs Fahrrad haben Vor- und Nachteile. Während Nabendynamos, einmal installiert, sehr wartungsarm und ausfallsicher sind, punkten Akkuleuchten mit ihrem geringen Gewicht und hoher Flexibilität. Wir haben die Vorteile und Nachteile verschiedener Beleuchtungssysteme zusammengefasst.
Fahrradbeleuchtung richtig einstellen – mehr Sicherheit für andere
Fahrradscheinwerfer müssen mindestens 10 Lux stark leuchten, moderne Modelle schaffen jedoch ein Vielfaches. Denn durch die LED-Technologie werden Fahrradlampen immer heller. Das bringt mehr Sicht und Sicherheit für Radfahrer, hat aber auch eine Schattenseite: Insbesondere bei abnehmbaren Akkuleuchten, die Radfahrer selbst anbringen und ausrichten, ist die Gefahr groß, dass der Gegenverkehr durch die grellen Scheinwerfer geblendet wird. Denn: Um möglichst weit zu leuchten, richten sie die Scheinwerfer oft zu weit nach oben aus. Die Stiftung Warentest zeigt Schritt für Schritt, wie es richtig geht.
Diese Regeln gelten für Fahrradbeleuchtung
Im Herbst sollten Radfahrer ihre Fahrradbeleuchtung fit für dunkle Tage machen. Die Möglichkeiten sind größer als noch vor einigen Jahren, weil die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dem Stand der Technik angepasst wurde. So sind nun zum Beispiel einige Zusatzfunktionen erlaubt.
Nur mit K-Nummer. Dieses Prüfzeichen bestätigt, dass eine Leuchte für den Straßenverkehr zugelassen ist. Fehlt dem Licht die K-Nummer, darf es im Straßenverkehr nicht ans Rad. Das Zeichen aus Wellenlinie, das „K“ und einer Nummer sind oft in den Lampen-Kunststoff eingeprägt.
Licht an bei schlechter Sicht. Sobald Dunkelheit, Dämmerung oder schlechte Sicht hereinbrechen, müssen alle Lampen am Rad an sein. Sonst drohen ab 20 Euro Bußgeld.
Gegenverkehr nicht blenden. Fahrradlampen dürfen den Gegenverkehr nicht blenden, schreibt die StVZO vor. Um die Blendgefahr gering zu halten, gilt deshalb: Frontscheinwerfer müssen 40 Zentimeter bis 1,20 Meter über dem Boden montiert sein. Stirnlampen, die sich deutlich höher befinden, sind aus diesem Grund als Fahrradlampen verboten. Wir zeigen, wie Scheinwerfer richtig eingestellt werden.
Erlaubte Extras. Zugelassene Zusatzfunktionen sind zum Beispiel Tagfahr- und Fernlicht – solange es auch ein Abblendlicht (normaler Modus) gibt. Bei Rücklichtern ist eine Bremslichtfunktion erlaubt, die das Rücklicht beim Abbremsen kurzzeitig heller aufleuchten lässt.
Verbotene Blinklichter. Im Straßenverkehr immer wieder zu sehen, aber verboten sind blinkenden Front- und Rücklichter an einspurigen Fahrrädern und Pedelecs. Richtungsanzeiger, also „Blinker“, sind mehrspurigen Fahrrädern und auch an Fahrradanhängern hingegen erlaubt.
Reflektoren. Zusätzlich zur aktiven Beleuchtung durch die Fahrradlichter sind einige Reflektoren Pflicht. Je ein Reflektor vorn und hinten, an Pedalen und in den Speichen als Katzenaugen oder Streifen oder an Reifen beziehungsweise Felge als Reflektorstreifen.
Fahrradhandschuhe schützen
Nicht so wichtig, aber zumindest bei längeren Fahrten sinnvoll: Handschuhe mit Polsterung an der Grifffläche. Sie verhindern auf längeren Touren Schwielen und verhindern bei Stürzen schmerzhafte Hautabschürfungen an den Handflächen.