Rechtlich umstritten: Mit Sommerreifen durch den Winter

Ob es grob fahrlässig ist, im Winter mit Sommerreifen zu fahren, ist nicht höchstrichterlich geklärt. Die Straßenverkehrsordnung schreibt keine Winterreifen vor. Dort steht nicht einmal dieses Wort, vielmehr ist bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte von „M+S-Reifen“ die Rede. Autofahrer müssen sie aber nicht zwingend aufziehen.
Auto stehen lassen
Wer sich die Mühe sparen will, kann sein Auto bei Eis und Schnee auch einfach stehen lassen. Außerdem wäre es wohl selbst im tiefsten Winter kaum grob fahrlässig, mit Sommerreifen zu fahren, solange die Straße trocken ist.
Wäre der Unfall auch mit Winterreifen passiert?
Auch eine Fahrt mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen führt nicht in jedem Fall zu einer Kürzung der Kaskoleistungen. Als ein Hamburger bei schneebedeckter Fahrbahn mit Sommerreifen gegen eine Mauer rutschte, musste die Vollkasko den kompletten Schaden zahlen. Es sei möglich, dass der Unfall auch mit Winterreifen hätte passieren können, urteilte das Landgericht Hamburg (Az. 331 S 137/09).
Mit Sommerreifen ins Skigebiet: grob fahrlässig
Allerdings: Dass jemand mit Sommerreifen in ein Skigebiet im Hochgebirge fährt, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main schon 2003 als grob fahrlässig verurteilt (Az. 3 U 186/02).