Fahr­lässig­keit

Recht­lich umstritten: Mit Sommerreifen durch den Winter

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Ob es grob fahr­lässig ist, im Winter mit Sommerreifen zu fahren, ist nicht höchst­richterlich geklärt. Die Straßenverkehrs­ordnung schreibt keine Winterreifen vor. Dort steht nicht einmal dieses Wort, vielmehr ist bei Glatt­eis, Schnee­glätte, Schnee­matsch, Eis- oder Reifglätte von „M+S-Reifen“ die Rede. Auto­fahrer müssen sie aber nicht zwingend aufziehen.

Auto stehen lassen

Wer sich die Mühe sparen will, kann sein Auto bei Eis und Schnee auch einfach stehen lassen. Außerdem wäre es wohl selbst im tiefsten Winter kaum grob fahr­lässig, mit Sommerreifen zu fahren, solange die Straße trocken ist.

Wäre der Unfall auch mit Winterreifen passiert?

Auch eine Fahrt mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen führt nicht in jedem Fall zu einer Kürzung der Kasko­leistungen. Als ein Hamburger bei schnee­bedeckter Fahr­bahn mit Sommerreifen gegen eine Mauer rutschte, musste die Voll­kasko den kompletten Schaden zahlen. Es sei möglich, dass der Unfall auch mit Winterreifen hätte passieren können, urteilte das Land­gericht Hamburg (Az. 331 S 137/09).

Mit Sommerreifen ins Skigebiet: grob fahr­lässig

Allerdings: Dass jemand mit Sommerreifen in ein Skigebiet im Hoch­gebirge fährt, hat das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main schon 2003 als grob fahr­lässig verurteilt (Az. 3 U 186/02).

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