Ob es grob fahrlässig ist, im Winter mit Sommerreifen zu fahren, ist nicht höchstrichterlich geklärt. Die Straßenverkehrsordnung schreibt keine Winterreifen vor. Dort steht nicht einmal dieses Wort, vielmehr ist bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte von „M+S-Reifen“ die Rede. Autofahrer müssen sie aber nicht zwingend aufziehen.
Auto stehen lassen
Wer sich die Mühe sparen will, kann sein Auto bei Eis und Schnee auch einfach stehen lassen. Außerdem wäre es wohl selbst im tiefsten Winter kaum grob fahrlässig, mit Sommerreifen zu fahren, solange die Straße trocken ist.
Wäre der Unfall auch mit Winterreifen passiert?
Auch eine Fahrt mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen führt nicht in jedem Fall zu einer Kürzung der Kaskoleistungen. Als ein Hamburger bei schneebedeckter Fahrbahn mit Sommerreifen gegen eine Mauer rutschte, musste die Vollkasko den kompletten Schaden zahlen. Es sei möglich, dass der Unfall auch mit Winterreifen hätte passieren können, urteilte das Landgericht Hamburg (Az. 331 S 137/09).
Mit Sommerreifen ins Skigebiet: grob fahrlässig
Allerdings: Dass jemand mit Sommerreifen in ein Skigebiet im Hochgebirge fährt, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main schon 2003 als grob fahrlässig verurteilt (Az. 3 U 186/02).
-
- Welche Sommerreifen überzeugen im Test, wann sind Winterreifen ein Muss? Wir beantworten wichtige Fragen rund um Autoreifen und fassen aktuelle ADAC-Reifentests zusammen.
-
- Mit dem Auto in den Skiurlaub? Wer bei Schnee und Eis in die Ferien will, sollte Winterreifen montieren. Doch die Regeln dafür sind in den EU-Ländern unterschiedlich.
-
- Das Wort „Nanotechnologie“ klingt modern und werbewirksam. Doch viele Verbraucher sind skeptisch. Oft ist unklar, ob die winzig kleinen Partikel der Gesundheit schaden...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.