Fahr­gast­rechte Bahn Verspätung, Streik, Zugausfall – Ihre Rechte

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Fahr­gast­rechte Bahn - Verspätung, Streik, Zugausfall – Ihre Rechte

Fahr­gast­rechte. Ab 60 Minuten Zugverspätung steht Bahn­kunden eine Erstattung zu. © picture alliance / Geisler-Fotopress

Am Montag, 27. März, stellt die Bahn streikbe­dingt den Fern­verkehr ein. Wir erklären, welche Entschädigungen Bahnreisende fordern können.

Bahnfahren ist gut für die Umwelt, aber leider sind viele Züge unpünkt­lich. Ein Trost: Bei einer Verspätung von 60 Minuten am Reiseziel stehen Bahn­kunden 25 Prozent des Fahr­preises für die einfache Fahrt als Entschädigung zu. Ab zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Die Bahn kann sich selbst bei Verspätungen, die durch ein Unwetter oder einen Unfall auf den Gleisen („höhere Gewalt“) entstehen, nicht raus­reden. Lesen Sie, welche Entschädigungen Fahr­gästen im Detail bei verspäteter Ankunft zustehen und auch was für Inhaber von Zeitkarten gilt.

Das Wichtigste in Kürze

Ihre Rechte bei Ärger mit der Bahn

Auszahlung. Am schnellsten und in bar erhalten Nutzer der Deutschen Bahn die Erstattung, wenn sie den ausgefüllten Antrag auf Entschädigung (Fahrgastrechte-Formular) samt Verspätungs­bestätigung vom Zugbegleiter im Bahnhof (DB Reisezentrum) abgeben.

Fahrten im kommunalen Verkehrs­verbund. Da bei Fahrten im kommunalen Verkehrs­verbund nur selten Verspätungen von 60 Minuten und mehr erreicht werden, haben viele Verbünde zusätzlich Fahr­gast­rechte geschaffen, etwa Pünkt­lich­keits­garan­tien, bei deren Nicht­einhaltung der volle Fahr­karten­preis erstattet wird. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Verkehrs­verbund.

Zeitfahr­karte und Bahncard 100. Inhaber von Zeitfahr­karten (etwa Monats­karte, Jahres­karte oder Bahncard 100) haben Anspruch auf eine pauschale Verspätungs­entschädigung ab einer Verspätung am Reiseziel von mehr als 60 Minuten. Bei der Deutschen Bahn gilt: Besitzer von Zeitfahr­karten des Nahverkehrs erhalten pro Verspätungs­fall 1,50 Euro (2. Klasse) beziehungs­weise 2,25 Euro (1. Klasse). Inhaber einer Zeitfahr­karte des Fern­verkehrs ­erhalten pro Verspätungs­fall 5 Euro (2. Klasse) beziehungs­weise 7,50 Euro (1. Klasse). Für Bahnreisende mit der Bahncard 100 gibt es im Verspätungs­fall pro Verspätungs­fall 10 Euro (2. Klasse) beziehungs­weise 15 Euro (1. Klasse).

4 Euro Bagatell­grenze. Entschädigungs­beträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Es ist aber möglich, mehrere Entschädigungs­anträge zu sammeln und diese gebündelt – sofern sie zusammen die 4 Euro über­schreiten im Reisezentrum abzu­geben oder an das Service­center Fahr­gast­rechte in 60647 Frank­furt am Main einzuschi­cken. Wenn Sie diesen Umschlag ausdrucken und fürs Einschi­cken des Antrags nutzen, ist der Versand für Sie sogar kostenfrei.

Weiterfahrt mit anderem Zug. Wenn abzu­sehen ist, dass Sie an dem auf Ihrer Fahr­karte aufgedruckten Ziel­ort mit mindestens 20 Minuten Verspätung ankommen, können Sie ohne Zusatz­kosten auf einen anderen Zug umsteigen, wenn dieser Sie an den Ziel­ort bringt (Ausnahme: Reser­vierungs­pflichtige Züge). Das gilt auch, wenn Sie ein Spar­preis-Ticket mit Zugbindung gebucht haben. Aber: Steigen Sie auf einen höher­wertigen Zug um (Umstieg von RE, RB, IRE oder S-Bahn auf IC/EC oder ICE), müssen Sie dort erst einmal die erforderliche Fahr­karte beziehungs­weise den Aufpreis bezahlen. Die Mehr­kosten können Sie anschließend mit dem Fahrgastrechte-Formular im Reisezentrum oder posta­lisch beim Service­center Fahr­gast­rechte zurück­fordern. Dieses kostenfreie Umsteigerecht gilt nicht für Inhaber stark verbilligter Tickets (etwa Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets)

Verpasster Flug. Die Bahn haftet grund­sätzlich nicht für Schäden, die infolge einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls entstehen.

Hotel. Macht eine Bahn­verspätung von mehr als 60 Minuten eine Über­nachtung erforderlich, muss die Bahn eine Unterbringung und die Fahrt zur Unterkunft anbieten. Tut sie das nicht, können Sie sich selbst eine Unterkunft suchen und später Erstattung ihrer Hotel­kosten von der Bahn verlangen. Wählen Sie ein Hotel der Mittel­klasse, keine Luxus­unterkunft, damit es bei der Erstattung keinen Streit gibt.

Taxi­kosten. Ist zwischen Mitter­nacht und 5 Uhr früh eine verspätete Ankunft am Ziel­ort von mindestens 60 Minuten zu erwarten oder fällt der letzte Zug des Tages aus, so dass der Ziel­ort nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann, darf sich der Reisende ein Taxi zum Zielbahnhof nehmen. Taxi­kosten bis 80 Euro hat die Bahn zu erstatten.

49-Euro-Ticket. Auch wer mit dem künftigen 49-Euro-Ticket Bahn fährt, wird Fahr­gast­rechte haben, wie es bereits beim 9-Euro-Ticket der Fall war. Dazu zählt insbesondere das Recht zum Umstieg in einen anderen Zug (auch in einen ICE, IC oder EC), wenn es auf der ursprüng­lich geplanten Reiseroute zu einer Verspätung oder einem Zugausfall kommt, der eine verspätete Ankunft am Reiseziel um mindestens 20 Minuten erwarten lässt.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 10.03.2023 um 10:58 Uhr
Link Flixtrain Online-Formular für Fahrgastrechte

@Tim_Tom: Danke für Ihren Hinweis, wir haben die Textstelle zu Flixtrain aktualisiert.

Tim_Tom am 07.03.2023 um 18:19 Uhr
Flixtrain: Online-Formular für Fahrgastrechte da!

Anders als von der Stiftung Warentest im Artikel (Stand: 10.01.2023) dargestellt, gibt es für Flixtrain-Reisende sehr wohl ein Online-Formular für die Geltendmachung von Fahrgastrechten. Der Link befindet sich auf folgender Webseite: https://www.flixtrain.de/fahrgastrechte

NewBie2022 am 28.05.2022 um 10:08 Uhr
In die Falle getappt

Sie weisen auf diverse Dienstleister für die Erstattung hin. Ich bin in die Google Anzeigenfalle getappt und auf die Seite Fahrkartenerstattung.de gelotst worden. Da diese in der Optik und der benutzten Farbgestaltung für mich sehr nach Deutsche Bahn aussieht, habe ich gedacht, dass sei der Service der Deutschen Bahn und habe alle
geforderten Daten eingegeben. Erst als dann später der Hinweis über die Provision
kam, wurde mir klar, dass es NICHT die Seite der Deutschen Bahn ist. Ich hoffe, dass ich durch das Verlassen der Seite ohne Zustimmung nun den Antrag nicht gestellt habe, aber Angst um meine Daten habe ich nun schon. Auf der Seite wird auch groß mit Stiftung Warentest geworben. Aber die Provisionsregelung ist erst ganz unten zu finden, wo
erfahrungsgemäß niemand hinscrollt. Mag ja sein, dass dadurch alles Rechtens ist, aber ich fühle mich durch die Aufmachung doch in die Irre geführt. Das die Deutsche Bahn sich das gefallen lässt.

NewBie2022 am 28.05.2022 um 10:05 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Peter_Cornelius am 16.02.2022 um 17:05 Uhr
Online-Fahrgastrechte-Anträge (II)

22E00161197
Am 14.02.22 hat mir ein Fahrgast eine Bestätigungsmail für einen online-Fahrgastrechte-Antrag gesandt. Nach meinem Verständnis sagt die laufenden Nummer 161197 aus, daß es der Antrag Nr. 161197 seit der Eröffnung dieses Verfahrens ist. Die Deutsche Bahn sagt dazu, daß dieses Nummer nichts über die Zahl der Anträge aussagt. Ich bin hier anderer Meinung.
Peter Cornelius
Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Fahrgastverbandes PRO BAHN e.V.
ehemaliger Vorsitzender des Fach-Ausschuss Fahrgastrechte des Fahrgastverbandes PRO BAHN e.V.