Ihre Rechte bei Ärger mit der Bahn
Auszahlung. Am schnellsten und in bar erhalten Nutzer der Deutschen Bahn die Erstattung, wenn sie den ausgefüllten Antrag auf Entschädigung (Fahrgastrechte-Formular) samt Verspätungsbestätigung vom Zugbegleiter im Bahnhof (DB Reisezentrum) abgeben.
Fahrten im kommunalen Verkehrsverbund. Da bei Fahrten im kommunalen Verkehrsverbund nur selten Verspätungen von 60 Minuten und mehr erreicht werden, haben viele Verbünde zusätzlich Fahrgastrechte geschaffen, etwa Pünktlichkeitsgarantien, bei deren Nichteinhaltung der volle Fahrkartenpreis erstattet wird. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Verkehrsverbund.
Zeitfahrkarte und Bahncard 100. Inhaber von Zeitfahrkarten (etwa Monatskarte, Jahreskarte oder Bahncard 100) haben Anspruch auf eine pauschale Verspätungsentschädigung ab einer Verspätung am Reiseziel von mehr als 60 Minuten. Bei der Deutschen Bahn gilt: Besitzer von Zeitfahrkarten des Nahverkehrs erhalten pro Verspätungsfall 1,50 Euro (2. Klasse) beziehungsweise 2,25 Euro (1. Klasse). Inhaber einer Zeitfahrkarte des Fernverkehrs erhalten pro Verspätungsfall 5 Euro (2. Klasse) beziehungsweise 7,50 Euro (1. Klasse). Für Bahnreisende mit der Bahncard 100 gibt es im Verspätungsfall pro Verspätungsfall 10 Euro (2. Klasse) beziehungsweise 15 Euro (1. Klasse).
4 Euro Bagatellgrenze. Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Es ist aber möglich, mehrere Entschädigungsanträge zu sammeln und diese gebündelt – sofern sie zusammen die 4 Euro überschreiten im Reisezentrum abzugeben oder an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt am Main einzuschicken. Wenn Sie diesen Umschlag ausdrucken und fürs Einschicken des Antrags nutzen, ist der Versand für Sie sogar kostenfrei.
Weiterfahrt mit anderem Zug. Wenn abzusehen ist, dass Sie an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort mit mindestens 20 Minuten Verspätung ankommen, können Sie ohne Zusatzkosten auf einen anderen Zug umsteigen, wenn dieser Sie an den Zielort bringt (Ausnahme: Reservierungspflichtige Züge). Das gilt auch, wenn Sie ein Sparpreis-Ticket mit Zugbindung gebucht haben. Aber: Steigen Sie auf einen höherwertigen Zug um (Umstieg von RE, RB, IRE oder S-Bahn auf IC/EC oder ICE), müssen Sie dort erst einmal die erforderliche Fahrkarte beziehungsweise den Aufpreis bezahlen. Die Mehrkosten können Sie anschließend mit dem Fahrgastrechte-Formular im Reisezentrum oder postalisch beim Servicecenter Fahrgastrechte zurückfordern. Dieses kostenfreie Umsteigerecht gilt nicht für Inhaber stark verbilligter Tickets (etwa Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets)
Verpasster Flug. Die Bahn haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die infolge einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls entstehen.
Hotel. Macht eine Bahnverspätung von mehr als 60 Minuten eine Übernachtung erforderlich, muss die Bahn eine Unterbringung und die Fahrt zur Unterkunft anbieten. Tut sie das nicht, können Sie sich selbst eine Unterkunft suchen und später Erstattung ihrer Hotelkosten von der Bahn verlangen. Wählen Sie ein Hotel der Mittelklasse, keine Luxusunterkunft, damit es bei der Erstattung keinen Streit gibt.
Taxikosten. Ist zwischen Mitternacht und 5 Uhr früh eine verspätete Ankunft am Zielort von mindestens 60 Minuten zu erwarten oder fällt der letzte Zug des Tages aus, so dass der Zielort nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann, darf sich der Reisende ein Taxi zum Zielbahnhof nehmen. Taxikosten bis 80 Euro hat die Bahn zu erstatten.
49-Euro-Ticket. Auch wer mit dem künftigen 49-Euro-Ticket Bahn fährt, wird Fahrgastrechte haben, wie es bereits beim 9-Euro-Ticket der Fall war. Dazu zählt insbesondere das Recht zum Umstieg in einen anderen Zug (auch in einen ICE, IC oder EC), wenn es auf der ursprünglich geplanten Reiseroute zu einer Verspätung oder einem Zugausfall kommt, der eine verspätete Ankunft am Reiseziel um mindestens 20 Minuten erwarten lässt.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Tim_Tom: Danke für Ihren Hinweis, wir haben die Textstelle zu Flixtrain aktualisiert.
Anders als von der Stiftung Warentest im Artikel (Stand: 10.01.2023) dargestellt, gibt es für Flixtrain-Reisende sehr wohl ein Online-Formular für die Geltendmachung von Fahrgastrechten. Der Link befindet sich auf folgender Webseite: https://www.flixtrain.de/fahrgastrechte
Sie weisen auf diverse Dienstleister für die Erstattung hin. Ich bin in die Google Anzeigenfalle getappt und auf die Seite Fahrkartenerstattung.de gelotst worden. Da diese in der Optik und der benutzten Farbgestaltung für mich sehr nach Deutsche Bahn aussieht, habe ich gedacht, dass sei der Service der Deutschen Bahn und habe alle
geforderten Daten eingegeben. Erst als dann später der Hinweis über die Provision
kam, wurde mir klar, dass es NICHT die Seite der Deutschen Bahn ist. Ich hoffe, dass ich durch das Verlassen der Seite ohne Zustimmung nun den Antrag nicht gestellt habe, aber Angst um meine Daten habe ich nun schon. Auf der Seite wird auch groß mit Stiftung Warentest geworben. Aber die Provisionsregelung ist erst ganz unten zu finden, wo
erfahrungsgemäß niemand hinscrollt. Mag ja sein, dass dadurch alles Rechtens ist, aber ich fühle mich durch die Aufmachung doch in die Irre geführt. Das die Deutsche Bahn sich das gefallen lässt.
Kommentar vom Autor gelöscht.
22E00161197
Am 14.02.22 hat mir ein Fahrgast eine Bestätigungsmail für einen online-Fahrgastrechte-Antrag gesandt. Nach meinem Verständnis sagt die laufenden Nummer 161197 aus, daß es der Antrag Nr. 161197 seit der Eröffnung dieses Verfahrens ist. Die Deutsche Bahn sagt dazu, daß dieses Nummer nichts über die Zahl der Anträge aussagt. Ich bin hier anderer Meinung.
Peter Cornelius
Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Fahrgastverbandes PRO BAHN e.V.
ehemaliger Vorsitzender des Fach-Ausschuss Fahrgastrechte des Fahrgastverbandes PRO BAHN e.V.