Vielen Autofahrern gehen sie mächtig auf die Nerven: Fahrer, die auf Autobahnen stoisch auf der mittleren Spur bleiben, obwohl der nächste zu überholende Wagen weit entfernt ist. Verboten ist das nicht. Zwar gilt in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das Rechtsfahrgebot. Aber auf dreispurigen Autobahnen darf man abweichend davon die mittlere Spur „durchgängig befahren“, auch wenn sich nur „hin und wieder“ rechts ein Fahrzeug befindet. Das erspart Nutzern der mittleren Spur, sich immer wieder zwischen den Lkw auf der rechten Spur eine Lücke suchen zu müssen. Allerdings sollten Chauffeure immer Rücksicht auf die Verkehrsteilnehmer hinter sich nehmen. Ab dem Ende der dreispurigen Strecke gilt wieder das Rechtsfahrgebot, auch wenn die vormals mittlere Spur durchgängig befahren werden kann.