Schneller beim Fach­arzt Das bringt das neue Termin­service­gesetz

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Eigentlich sollen Patienten höchs­tens vier Wochen warten müssen, bis sie einen Fach­arzt sehen. Doch bei den vor zwei Jahren einge­führten Termin­service­stellen ist noch Luft nach oben. Das neue Termin­service- und Versorgungs­gesetz soll helfen, die langen Warte­zeiten zu verkürzen. Wir zeigen, was das Gesetz noch für gesetzlich Versicherte bereithält.

Gesetz vom Bundes­tag verabschiedet

Gesetzlich Kranken­versicherte sollen schneller einen Termin beim Arzt bekommen – das ist ein Kernziel des im März 2019 verabschiedeten Termin­service- und Versorgungs­gesetzes. Es wird voraus­sicht­lich im Mai 2019 in Kraft treten, einige Änderungen des Gesetzes sind aber erst für 2020 oder später geplant. Wesentliche Punkte des neuen Gesetzes:

  • Schnel­lere Termin­vergabe. Nieder­gelassene Ärzte sollen für gesetzlich Versicherte mindestens 25 Sprech­stunden pro Woche statt bisher mindestens 20 Stunden anbieten.
  • Mehr Sprech­stunden ohne Termin. Fach­ärzte wie Gynäkologen, Augen- und HNO-Ärzte müssen künftig mindestens 5 Stunden pro Woche eine offene Sprech­stunde anbieten, zu der Patienten ohne Termin kommen können.
  • Bessere ärzt­liche Versorgung auf dem Land. In Gebieten mit zu wenigen Arzt­praxen ist die jeweils zuständige Kassen­ärzt­liche Vereinigung verpflichtet, eigene Praxen oder mobile und telemedizi­nische Versorgungs­alternativen anzu­bieten. Die Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen sind jeweils für ein fest­gelegtes Gebiet (zum Beispiel Berlin, Meck­lenburg-Vorpommern oder Bayern) für die vertrags­ärzt­liche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Kranken­versicherungen zuständig.
  • Ausbau der Termin­service­stellen bis Anfang 2020.
    - Vermitt­lung zu Haus- und Kinder­ärzten und Unterstüt­zung bei der Suche nach einem festen und dauer­haften Haus-, Kinder- und Jugend­arzt.
    - Vermitt­lung von Terminen zu Vorsorgeunter­suchungen („U“-Unter­suchungen) für Kinder inner­halb von 4 Wochen.
    - Bundes­einheitliche Nummer 116117 soll künftig rund um die Uhr (24/7) erreich­bar sein.
    - Warte­zeit für eine psycho­therapeutische Akutbe­hand­lung darf maximal 2 Wochen betragen.
    - Termin­service­stellen sollen auch online oder per App für Termin­ver­einbarung erreich­bar sein.
  • Krankenkassen über­nehmen die Kosten für
    - Kryo­konservierung von Ei- und Samen­zellen.
    Junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind, können vor einer frucht­schädigenden Behand­lung Keim­zell­gewebe, Ei- und Samen­zellen einfrieren lassen, um später die Chance auf eigene Kinder zu erhöhen. Die Kassen tragen in diesen Fällen die Kosten für Frauen bis zum 40. Geburts­tag und für Männer bis zum 50. Geburts­tag.
    - Präexpositions­prophylaxe (PrEP). Arznei­mittel zur Vorbeugung einer HIV-Infektion bei Menschen mit erhöhtem Infektions­risiko (siehe Meldung HIV-Schutz).
  • Fest­zuschuss für Zahn­ersatz erhöht sich. Von 50 auf 60 Prozent der Regel­versorgung bei Zahn­ersatz. Das ist die Versorgung, die medizi­nisch ausreichend, zweck­mäßig und wirt­schaftlich ist und auf die gesetzlich Kranken­versicherte Anspruch haben – Gold­legierungen und Implantate etwa gehören nicht dazu.
  • Verbesserte Qualität von Hilfs­mitteln. Die Ausschreibungen für Inkontinenz­produkte, Roll­stühle, Rollatoren und andere Hilfs­mittel werden abge­schafft – Krankenkassen und Hilfs­mittel­erbringer müssen dann neu verhandeln. Patienten können damit auf bessere zuzahlungs­freie Hilfs­mittel hoffen.
  • Ambulante Pflege. Hier sind künftig auch reine Betreuungs­dienste, die sich auf pflegerische Betreuungs­maßnahmen konzentrierenals Leistungs­erbringer für Sach­leistungen zugelassen (etwa Haus­halts­hilfen, Begleitung für Spaziergänge, gedächt­nisfördernde Beschäftigungen). Das heißt: Die Pflegenden müssen für die Betreuung nicht in Vorleistung gehen, sondern die Betreuungs­dienste rechnen gleich mit der Pflegekasse ab.
  • Elektronische Patienten­akte. Krankenkassen müssen ihren Versicherten bis spätestens 2021 eine anbieten. So sollen Patienten schnell und sicher auf ihre Behand­lungs­daten zugreifen können.
  • Heb­ammen­verzeichnis. Für Schwangere soll es ein Such­verzeichnis mit den Kontakt­daten und Leistungs­spektren von Heb­ammen geben (Website/App).

Unser Rat

Termin.
Wenn Sie als gesetzlich Kranken­versicherter einen Termin beim Fach­arzt brauchen, können Sie direkt dort anrufen. Sie können auch die Hilfe Ihres Haus­arztes in Anspruch nehmen, bei der Terminservicestelle in Ihrem Bundes­land anrufen oder den Service Ihrer Krankenkasse nutzen.
Termin­service­stelle.
Termine beim Frauen­arzt und beim Augen­arzt vermittelt der Termin­service ohne Über­weisung. Für alle anderen benötigen Sie eine Über­weisung Ihres Haus­arztes mit einer Code­nummer, die Sie am Telefon nennen müssen.
Krankenkasse.
Fragen Sie Ihre Kasse nach Hilfe bei der Fach­arzt­suche. Rund 50 Kassen haben als Extra­leistung einen eigenen Termin­service, der ihren Mitgliedern telefo­nisch einen Termin beim Fach­arzt vermittelt – auch ohne Über­weisung. Informationen zum Termin­service der zehn mitglieder­stärksten Kassen finden Sie in der Tabelle Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung.
Termin­absage.
Wenn Sie einen Arzt­termin nicht wahr­nehmen können, sagen Sie spätestens am Vormittag des Vortags in der Praxis ab. So kann jemand anders profitieren.

Termin­service­stellen: Was schon klappt und was nicht

Mehr Gerechtig­keit bei der Termin­vergabe. Bundes­gesund­heits­minister Jens Spahn hat mit dem neuen Gesetz auf das reagiert, was sein Vorgänger Hermann Gröhe schon vor über drei Jahren fest­gestellt hatte: Gesetzlich Kranken­versicherte warten meist viel länger auf einen Termin beim Fach­arzt als privat Versicherte. Bei der Termin­vergabe „machen viele Ärzte keinen Unterschied zwischen privat und gesetzlich, aber zu oft wird er eben doch gemacht“, sagte Spahn im September 2018 in der Haus­halts­debatte des Bundes­tages. Deshalb hat er das Termin­service- und Versorgungs­gesetz auf den Weg gebracht.

Warte­zeiten noch immer lang. Sein Vorgänger hatte die Termin­service­stellen einge­führt. Doch unsere Umfrage aus dem Herbst 2018 zeigt: Viele Patienten haben noch nichts davon. Die 2016 einge­führten Service­stellen sollen dafür sorgen, dass die 72,7 Millionen gesetzlich Versicherten inner­halb von spätestens vier Wochen einen Termin bei einem Fach­arzt bekommen. Den Termin gibt es allerdings nicht unbe­dingt bei dem Arzt ihrer Wahl. Seit April 2017 sollen die Stellen auch Termine bei Psycho­therapeuten vermitteln. Doch die Warte­zeiten sind noch immer lang. Während 34 Prozent der gesetzlich Kranken­versicherten länger als drei Wochen auf einen Termin beim Fach­arzt warten, sind es bei den Privatpatienten nur 18 Prozent. Das ergab eine Patientenbefragung der Kassen­ärzt­lichen Bundes­ver­einigung im Früh­jahr 2018.

Finanztest-Recherche: 345 000 Anrufe von Patienten

Zuständig für die Termin­service­stellen sind die Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen (KV) in den Bundes­ländern. Sie organisieren die Stellen in eigener Regie. Im Jahr 2017 haben wir alle Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen ange­schrieben: Wir wollten wissen, wie viele Patienten die Stellen nutzen. Ergebnis: Im Jahr 2017 haben sich mehr als 345 000 Patienten an die 17 Termin­service­stellen gewandt.

146 000 Patienten bekamen einen Termin

An einen Fach­arzt oder einen Psycho­therapeuten vermittelt wurden knapp 146 000 Patienten, also viel weniger als angerufen hatten. Jens Flintrop, Sprecher der Kassen­ärzt­lichen Vereinigung West­falen-Lippe, erklärt: Ein Grund sei, dass „viele Anrufer zum Beispiel allgemeine Fragen zur Versorgung haben oder keine dringliche Über­weisung zum Fach­arzt vorweisen können“. Womöglich können viele Anrufer auch den Code auf ihrer Über­weisung vom Haus­arzt am Telefon nicht nennen oder haben gar keinen bekommen.

Psycho­therapie am begehrtesten

Weiteres Ergebnis unserer Umfrage: Die größte Nach­frage gab es nach einem Termin beim Psycho­therapeuten. Danach kamen Augen­ärzte, Neurologen und Inter­nisten.

Leser­umfrage

Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen bei der Fach­arzt­suche, gerne auch die mit Termin­service­stellen! Hatten Sie Schwierig­keiten oder hat es gut geklappt? Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: arzttermin@stiftung-warentest.de.

Termine für Privatpatienten ...

Viele Kassenpatienten klagen über Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten bei der Termin­vergabe. Die sind schon auf den ersten Blick sicht­bar. Beispiel: Ein Ortho­päde in Hamburg fragt bei der Online-Termin­vergabe zunächst nach dem Versicherten­status. Ein gesetzlich Versicherter, der am 1. Oktober online nach einem Termin gefragt hat, bekommt frühestens am 26. November einen Termin. Ein privat Versicherter, der am gleichen Tag nach einem Termin fragt, kommt schon am 5. Oktober dran.

... sind lukrativer

Dieses Vorgehen ist weit verbreitet, bestätigt Bernhard Winter, einer der Vorsitzenden des Vereins Demokratischer Ärztinnen und Ärzte: „Auf den Websites vieler Ärzte ist die Termin­vergabe getrennt nach privat und gesetzlich Versicherten.“ Es werden „Termins­lots für Privatpatienten frei­gehalten, weil Ärzte an ihnen mehr verdienen“, sagt Winter (mehr im Interview).

„Wer kontrolliert das?“

Ob fünf Sprech­stunden mindestens mehr pro Woche ab Früh­jahr 2019 eine Verbesserung bringen, ist ungewiss. „Wer kontrolliert das?“, fragt Winter. Schon jetzt weiß das Gesund­heits­ministerium nichts über das Thema. Es antwortete auf eine parlamentarische Anfrage zum „Sprech­stunden­umfang“ für gesetzlich Versicherte: „Informationen bezüglich der wöchentlichen Sprech­stunden­zeiten liegen der Bundes­regierung nicht vor.“

Dieses Special erschien erst­mals am 6. Februar 2016 auf test.de. Es wurde seitdem mehr­fach aktualisiert, zuletzt am 12. April 2019.

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Pitt2019 am 14.05.2019 um 12:28 Uhr
Geschultes Personal ? Chefs oft das Problem!

Ich habe früher in einer Zahnarztpraxis gearbeitet.
Die Sprechstunde startete um 8:00. Termine sind im 15 Minuten Rhythmus vergeben worden. Also 8:00/ 8:15 / 8:30/ 8:45. Das sind schon 4 Patienten welche in der Zeit in der Praxis eingetroffen sind.
Wer kommt aber regelmäßig fröhlich pfeifend um 8:50 in die Praxis ... der Behandler!
Also Warten schon 4 Patienten, der 5.Patient kommt um 9:00. Voraussichtlich noch ein Schmerzfall.
Und ich weiß das dies kein Einzelfall ist! Läuft in anderen Praxen genau so!
Die Mitarbeiter können hier nichts für! Sie müssen die Termine so vergeben wie der Chef dies wünscht!
Nur wenn er nicht da ist....
Zu Privatpatient: Im unserem Haushalt leben auch Privatversicherte. Die warten im Wartezimmer beim Hausarzt genau so wie die GKV-Patienten! Jeder kommt der Reihe nach dran!
Termine zum MRT hat der GKV-Pat. sogar schon schneller bekomme als der PKV Patient. Kommt wohl auch auf die Praxis an.

GuessWhat am 14.04.2019 um 15:16 Uhr
@Leu

Sie schreiben: "Sie [GKV, GuessWhat] sorgt dafür, dass nicht mehr erwerbsfähige Menschen wieder ihrer Arbeit nachgehen und dann Beiträge leisten können."
Den Satz verstehe ich nicht. Ärzte sorgen dafür, dass kranke Menschen wieder (hoffentlich) gesund werden und ihrem normalen Leben nachgehen können. Das machen weder PKV noch GKV. Beide regeln jedoch, ob und in welchem Umfang ein Patient die Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente erstattet bekommt. Das ist keine Errungenschaft des Staates (GKV). Private Krankenversicherungen gibt es in Deutschland seit über 150 Jahren.
Mir selbst aussuchen zu können, ob und falls wo und in welchem Umfang ich mich versichere, halte ich dagegen schon für eine Errungenschaft ... des Kapitalismus. Der Staat nimmt ca. 90 % der Bürger (ca. 10 % sind privatversichert) diese Wahlfreiheit aber weg und bestimmt, welche Leistungen sie zu welchen Preisen erstattet bekommen oder eben nicht.

Diddlmaus am 14.04.2019 um 13:37 Uhr
Helfen Gesetze?

Schnellere Termine per Gesetz, ist das die Lösung? Eher nein.
Es mag ja sein, das privatversichterte Personen eher eine Termin beim Facharzt erhalten, als ein "normal sterblicher". Da habe ich nichts dagegen. Aber wenn ich GKV-Patient, wegen einer Muskelverletzung, die schnellstmöglich behandelt werden soll, für eine MRT Untersuchung beim Radiologen, knapp 3(!) Monate warten soll, dann kann der PKV Vorzug nicht die Ursache sein. Ich sehe eher einen generellen Mangel an Fachärzten und Gerätschaften als Ursache für das Desaster.
Vielleicht ist auch die katastrophale Terminorganisation wegen unzureichend geschultem und unterbezahltem Personal die Ursache. Da kann das basteln an neuen Gesetzen wenig bewirken.
Die Überschüsse der GKV-Kassen müssen überlegt eingesetzt werden, damit Beitragszahler im Ernstfall die versprochenen Leistungen zeitnah erhalten.

Leu am 14.04.2019 um 01:07 Uhr
Freiwillig gesetzlich versichert

Die gesetzliche Pflicht-Krankenversicherung ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Sie sorgt dafür, dass nicht mehr erwerbsfähige Menschen wieder ihrer Arbeit nachgehen und dann Beiträge leisten können.
Problematisch hingegen ist, wenn Unternehmen, die sich im Preiskampf befinden, Krankheitskosten bei ihren Angestellten durch Überlastung erzeugen. Andere Unternehmen müssen dem Preisdruck standhalten, was zu einer Intensivierung der Arbeitsbelastung führt. Diese "modernen" Krankheitskosten belasten die Krankenkassen und führen zu höheren Beiträgen oder weniger Leistungen als sonst möglich. Dazu kommen mangelndes Wissen über Gesunderhaltung (Bewegung und Ernährung). Die Kostentreiber sind nicht mehr Unfälle oder Bakterien, Pilze und Viren.
Die Lösung ist nicht die Privatversicherung, sondern Prävention und Schutz in bestimmten Branchen.

GuessWhat am 13.04.2019 um 10:07 Uhr
Vergleich

Wenn ich bei einem Handwerker anrufe und um einen Termin für die Sanierung meines Bads bitte und dann sage, ich zahle ihm aber nur ein Drittel des Preises, den mein Nachbar für dieselben Arbeiten zahlt und belaste ihn noch mit drei Stunden Papierkrieg ... wer wird dann wohl eher einen Termin bekommen, ich oder mein Nachbar?
So werden natürlich Privatpatienten immer bei Ärzten bevorzugt. Alles andere wäre auch absurd.