Fach­ärzte

Recht­licher Hintergrund: Wann muss der Arzt helfen?

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Ablehnen möglich. Grund­sätzlich dürfen Kassen- und Privatpatienten ihren Arzt frei wählen. Das heißt umge­kehrt aber nicht, dass Ärzte jeden Patienten versorgen müssen. Vielmehr dürfen sie die Behand­lung in begründeten Fällen ablehnen, etwa bei einem gestörten Vertrauens­verhältnis – oder wegen Über­lastung. Dann können sie sogar Patienten mit akuten Beschwerden abweisen, neue Patienten leichter als Stamm­patienten.

Nothilfe Pflicht. Egal, wie voll die Praxis ist und was für ein Patient anfragt – Nothilfe ist Pflicht. Im Notfall, also bei Lebens­gefahr oder wenn schwere, irreparable Gesund­heits­schäden drohen, muss der Arzt eingreifen. Sonst verstößt er gegen die Berufs­ordnung seiner Zunft und kann sich darüber hinaus wegen unterlassener Hilfe­leistung strafbar machen.

Abwimmeln heikel. Oft lässt sich die Grenze zwischen „Notfall“ und „Akutpatient“ nicht eindeutig ziehen. Ärzte sollten nicht leicht­fertig Prozesse riskieren und das Patienten­wohl gefährden – sondern Akutpatienten schnellst­möglich behandeln. Geht das nicht, müssen sie die Schwere der Symptome telefo­nisch abklären und Betroffene konkret an geeignete Anlauf­stellen verweisen. Kein Akutpatient, der wegen ernst­zunehmender Beschwerden um einen Termin bittet, sollte vom Praxis­personal ohne ärzt­liche Rück­sprache einfach abge­wimmelt werden.

Praxen teils enttäuschend. Unsere vier Testfälle waren dringend. Würden sie zu spät behandelt, könnte das schwere Gesund­heits­schäden nach sich ziehen. Daher rückt der Testmanche Fach­arzt­praxen in kein gutes Licht – recht­lich und ethisch.

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