Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen gegen geltendes Datenschutzrecht, urteilte das Landgericht Berlin (Az. 16 O 341/15). In der Facebook-App für Mobiltelefone war etwa ein Ortungsdienst aktiviert, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen solche personenbezogenen Daten nur mit Zustimmung der Benutzer erhoben werden. Auch eine Klausel, wonach sich Nutzer verpflichten, in ihrem Profil nur ihre echten Namen anzugeben, ist unzulässig. Nutzern müsse auch anonyme Teilnahme ermöglicht werden. Die Werbung „Facebook ist und bleibt kostenlos“ ist aber zulässig.
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