
Wer im privaten Kreis den Chef beleidigt, kann nicht gleich gekündigt werden, auch nicht, wenn das auf einer privaten Facebook-Seite passiert. Ein Altenpfleger hatte gepostet: „Armseliger Saftladen und arme Pfanne von Chef“. Obwohl nur „Freunde“ das lesen konnten, bekam der Chef Wind davon und kündigte ihm. Zu Unrecht, so das Arbeitsgericht Bochum. Die vertrauliche private Kommunikation sei ein Grundrecht. Bei einem überschaubaren Kreis von Freunden gelte auch Facebook noch als vertraulich (Az. 3 Ca 1203/11). Ähnlich urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bei einer Frau, die gepostet hatte: „Boah kotzen die mich an. Penner“ (Az. 12 C 12.264).
Tipp: Noch ist offen, ob alle Arbeitsgerichte sich dem anschließen – und ob es noch als vertraulich gilt, wenn der Nutzer mehrere hundert „Freunde” hat.