
„Gratis“-Zeitschriften können teuer werden, erlebte Renate Gerlach, 84, aus Friedrichroda in Thüringen. © Nora Klein
Verbraucher beschweren sich über die Werbemethoden des Bonner FID Verlags. So auch die Rentnerin Renate Gerlach. Sie bestellte eine Gratis-Zeitschrift. Anschließend soll sie für ein Abo zahlen.
Das Wort „Gratis“ ist groß geschrieben
Renate Gerlach ist 82 Jahre alt, als sie 2017 beim FID Verlag aus Bonn eine „GRATIS-Test-Ausgabe“ der Zeitschrift „Hausarzt für Deutschland“ bestellt. Sie hofft auf Tipps für ihre Kniebeschwerden. Das Bestellformular liegt Finanztest vor: Das Wort „Gratis“ ist mehrmals großgeschrieben oder fettgedruckt. Der Hinweis, dass ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht, wenn die Kundin nach Erhalt der Testausgabe nicht binnen 30 Tagen reagiert, ist kleiner und nicht fettgedruckt. Gerlach sieht den Hinweis nicht. Wenige Wochen später kommt eine Zahlungserinnerung. Gerlach soll laut erster Rechnung 39,88 Euro zahlen. Als Tochter Anke davon erfährt, kündigt sie sofort. Aber der FID Verlag besteht auf Bezahlung der Rechnung.
Vehemenz gegenüber dem Verlag zahlt sich aus
Im Sommer 2019 erhält die Rentnerin wieder eine Werbebroschüre des FID Verlags. Wieso, lässt sich nicht mehr feststellen. Jedenfalls bestellt Renate Gerlach, nun 84 Jahre, eine „kostenlose Probeausgabe“ von „Gesund und fit mit Prof. (DHfPG) Dr. med. Thomas Wessinghage“. Auch diese Probeausgabe geht in ein kostenpflichtiges Abo über, wenn die Kundin nichts tut. Diesmal wehrt sich Tochter Anke energischer. Schließlich hatte sie den „Hausarzt“ für ihre Mutter mit dem Hinweis gekündigt, jegliche Kommunikation mit der Mutter einzustellen. Ihre Vehemenz zahlt sich aus. Der FID Verlag verzichtet auf seine Forderungen.
So reagiert der Verlag auf Nachfrage
Gegenüber Finanztest bestreitet der FID Verlag, dass in seinen Bestellscheinen nicht deutlich auf die Kosten nach der Gratisphase hingewiesen werde. Bei den Negativbewertungen im Internet von „vermeintlichen Kunden“ handele es sich um eine kleine Zahl, die außer Verhältnis zur Zahl „unserer zufriedenen Kunden“ stehe. Man habe kein Interesse daran, „Kunden, die aufgrund ihres Alters und damit einhergehender gesundheitlichen und geistigen Einschränkungen unsere Bestellscheine nicht verstehen können, gegen ihren Willen an uns zu binden“.
Tipp: Seien Sie bei Gratisangeboten besonders misstrauisch, lesen Sie das Kleingedruckte.
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Hatte wenn überhaupt nur ein Probe Exemplar dr. Wessinhage bestellt. Kenne Herrn dr. Wessinhage persönlich, weil ich in seiner " medical park klinik" eine REHA machen musste.
Hätte NIE gedacht, dass er sich so einem windigen Verlag anvertraut. Bin entsetzt.
@Jorge0850: Wurde der Vertrag fristgemäß gekündigt, darf der Verlag nicht mehr die Kosten für eine Verlängerung verlangen.
Wichtig: Für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung ist der Kunde beweispflichtig, wenn die Sache vor Gericht landet und der Verlag den Empfang der Kündigung bestreitet. Deswegen sollten Kunden sich zur Sicherheit den Empfang der Kündigung entweder bestätigen lassen oder per Einschreibe.Brief kündigen. (maa)
Hallo, auch ich (Rentner) bin in diese Falle gegangen. Vor ca. einem Jahr fand ich ein Thema interessant und bestellte die kostenlose Broschüre. bekam zu spät mit dass ich hätte kündigen müssen und bezahlte seit dem teures Lehrgeld.
Am 29.01.2020 sandte ich per Mail eine schriftliche Kündigung zum November 2020 an den Verlag, den dieser nicht kommentierte und mir nun für den Dezember wieder eine Rechnung schickt . Ich schrieb ihnen das ich gekündigt hatte. Auch darauf reagierte der Verlag nicht und schickte mir die Rechnung nun mit Mahngebühren.
Das ist übelstes Geschäftsgebahren . Ist diese Falle Rechtens ??
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Trömel
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