
„Gratis“-Zeitschriften können teuer werden, erlebte Renate Gerlach, 84, aus Friedrichroda in Thüringen.
Verbraucher beschweren sich über die Werbemethoden des Bonner FID Verlags. So auch die Rentnerin Renate Gerlach. Sie bestellte eine Gratis-Zeitschrift. Anschließend soll sie für ein Abo zahlen.
Das Wort „Gratis“ ist groß geschrieben
Renate Gerlach ist 82 Jahre alt, als sie 2017 beim FID Verlag aus Bonn eine „GRATIS-Test-Ausgabe“ der Zeitschrift „Hausarzt für Deutschland“ bestellt. Sie hofft auf Tipps für ihre Kniebeschwerden. Das Bestellformular liegt Finanztest vor: Das Wort „Gratis“ ist mehrmals großgeschrieben oder fettgedruckt. Der Hinweis, dass ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht, wenn die Kundin nach Erhalt der Testausgabe nicht binnen 30 Tagen reagiert, ist kleiner und nicht fettgedruckt. Gerlach sieht den Hinweis nicht. Wenige Wochen später kommt eine Zahlungserinnerung. Gerlach soll laut erster Rechnung 39,88 Euro zahlen. Als Tochter Anke davon erfährt, kündigt sie sofort. Aber der FID Verlag besteht auf Bezahlung der Rechnung.
Vehemenz gegenüber dem Verlag zahlt sich aus
Im Sommer 2019 erhält die Rentnerin wieder eine Werbebroschüre des FID Verlags. Wieso, lässt sich nicht mehr feststellen. Jedenfalls bestellt Renate Gerlach, nun 84 Jahre, eine „kostenlose Probeausgabe“ von „Gesund und fit mit Prof. (DHfPG) Dr. med. Thomas Wessinghage“. Auch diese Probeausgabe geht in ein kostenpflichtiges Abo über, wenn die Kundin nichts tut. Diesmal wehrt sich Tochter Anke energischer. Schließlich hatte sie den „Hausarzt“ für ihre Mutter mit dem Hinweis gekündigt, jegliche Kommunikation mit der Mutter einzustellen. Ihre Vehemenz zahlt sich aus. Der FID Verlag verzichtet auf seine Forderungen.
So reagiert der Verlag auf Nachfrage
Gegenüber Finanztest bestreitet der FID Verlag, dass in seinen Bestellscheinen nicht deutlich auf die Kosten nach der Gratisphase hingewiesen werde. Bei den Negativbewertungen im Internet von „vermeintlichen Kunden“ handele es sich um eine kleine Zahl, die außer Verhältnis zur Zahl „unserer zufriedenen Kunden“ stehe. Man habe kein Interesse daran, „Kunden, die aufgrund ihres Alters und damit einhergehender gesundheitlichen und geistigen Einschränkungen unsere Bestellscheine nicht verstehen können, gegen ihren Willen an uns zu binden“.
Tipp: Seien Sie bei Gratisangeboten besonders misstrauisch, lesen Sie das Kleingedruckte.