
FFP-2-Masken gibt es jetzt auch (fast) gratis – gegen Berechtigungsschein. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser
Menschen aus Risikogruppen sollen zum Schutz vor dem Coronavirus FFP2-Masken erhalten. Für die Kosten kommt weitgehend der Bund auf. Zu den Begünstigten gehören Über-60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Sie bekommen nun per Post entsprechende Berechtigungsscheine, die sie in der Apotheke einlösen können. Doch zum Teil gehen die Coupons auch an Menschen, die sich keiner Risikogruppe zugehörig fühlen. test.de erklärt, wieso sie dennoch Post bekommen.
Diese Personengruppen erhalten Berechtigungsscheine
Nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) bekommen Personen FFP2-Masken, die im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 an einer der folgenden Erkrankungen litten:
- COPD/Asthma
- chronische Herzinsuffizienz
- chronische Niereninsuffizienz (Stadium >=4)
- Demenz
- Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- eine aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung
- Trisomie 21
Außerdem sind Patienten anspruchsberechtigt, die in dieser Zeit eine Chemo- oder Radiotherapie gemacht haben oder eine Organ- oder Stammzelltransplantation hatten. Darüber hinaus gehen die Scheine an Personen ab 60 Jahren und Frauen mit einer Risikoschwangerschaft.
Sonderregel für Hartz-4-Empfänger
Daneben gilt eine Sonderregelung für Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4): Sie haben Anspruch auf zehn FFP2-Schutzmasken und erhalten gegen Vorlage eines Anschreibens der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung und des Personalausweises kostenfrei zehn Masken.
Zwei Coupons pro Brief
Jeder Anspruchsberechtigte erhält einen Brief, der jeweils zwei – laut Bundesgesundheitsministerium fälschungssichere – Berechtigungsscheine enthält. Die Coupons haben unterschiedliche Gültigkeitsdauern: Der erste ist noch bis zum 28. Februar 2021 einlösbar, der zweite ab 16. Februar bis zum 15. April 2021. Für jeden Berechtigungsschein gibt es sechs Masken – gegen eine Zuzahlung von zwei Euro.
Krankenkassen versenden die Scheine
Der Versand der Berechtigungsscheine ist bereits in vollem Gange. Dafür druckt die Bundesdruckerei Millionen von Coupons und schickt sie dann in mehreren Lieferungen und über mehrere Wochen verteilt an die Krankenkassen. Die Krankenkassen versenden sie weiter an ihre berechtigten Versicherten. Laut Medienberichten erhalten auch Menschen Berechtigungsscheine, die nicht damit rechnen, weil sie sich nicht zu einer Risikogruppe zählen.
Kein Risikopatient – trotzdem Schein erhalten
Häufig ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, aus welchem Grund jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung gelandet ist. Grund dafür kann sein, dass ein Arzt in der Vergangenheit eine Verdachtsdiagnose, etwa Asthma bronchiale bei Kindern, ausgesprochen hat, auch wenn diese sich später nicht bestätigt hat. Solche Diagnosen tauchen in den Krankheitsdaten der Versicherten auf, die die Krankenkassen und Krankenversicherungen nun nach den Kriterien der Schutzmaskenverordnung auswerten, um Anspruchsberechtigte zu ermitteln. Im Zweifelsfall können sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden, um zu erfahren, warum sie als anspruchsberechtigt gelten.
Absender: Flughafen München?
Doch noch aus einem anderen Grund sind einige Empfänger von Berechtigungsscheinen verunsichert: Leserinnen und Leser von test.de berichteten uns erstaunt, dass als Absender auf ihrem Brief der Flughafen München vermerkt ist. Da sich die Anfragen nicht nur bei uns dazu häuften, sondern auch beim Flughafen München, klärten die Verantwortlichen die Situation auf. Auf Twitter heißt es als Antwort auf die Frage eines Nutzers: „Da die entsprechenden Briefe mit den Gutscheinen der Bundesdruckerei beim Postamt München-Flughafen aufgegeben wurden, erscheint unser Absender im Anschriftenfeld.“ Der Absender ist demnach nicht der Flughafen München, die Briefe sind lediglich dort aufgegeben worden.
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@mickey2906: In der Schutzmasken-Verordnung (§1) ist explizit von "Demenz oder Schlaganfall" die Rede und nicht allgemein von einer zerebrovaskulären Erkrankung. Ob die Erkrankung Ihres Mannes zu einem der im Text der Verordnung genannten Erkrankungen zählt, können wir leider nicht beurteilen. (PH)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich alle Infos richtig verstanden habe, haben auch Patienten mit zerebrovaskulären Erkrankungen ( meist Schlaganfall) Anspruch auf Masken. Mein Mann hatte eine Hirnblutung, ausgelöst durch einen Arbeitsunfall. Lt. seinen Ärzten gehört er zur Risikogruppe und hat Anspruch auf Masken und gehört in Impfgruppe 3. Masken hat er keine erhalten. Hierzu kann uns auch keiner Auskunft geben. Im Gespräch mit der KK hörte es sich so an, als wisse man dort nicht von dieser Erkrankung. Kann das sein, da diese Behandlungen über die Unfallkasse BG abgerechnet werden und wer könnte diesbezüglich eine Änderung veranlassen?
Wir haben auch schon mit dem Gesundheitsamt und der Impfhotline gesprochen. Alles ergebnislos.
Freundliche Grüße
Ilka
@Stiftung_Warentest: Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sprich, sollte jemand an einer schweren Adipositas (permagna) leiden aber nicht an Diabetes millitus Typ 2, gibt es keinen Berechtigungsschein?
Meiner Meinung nach sollte ein Arzt auch Übergewicht, vor allem eine schwere Adipositas (permagna), feststellen und dokumentieren. In den Meisten Fällen ist die Krankheit offensichtlich.
Es handelt sich zwar um eine "Randgruppe", diese wird aber anscheinend komplett ausgeschlossen, trotz Risikopatient.
@kevin.dorow: Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte zusätzlich zu den in der Meldung genannten Risikofaktoren auch noch eine Adipositas mit einem BMI > 30 aufgeführt. Hier weicht die Schutzmasken-Verordnung ab, da dies nicht anhand der Krankenkassendaten zu ermitteln sei, heißt es in der Begründung. In den meisten Fällen liege aber neben einer Adipositas auch ein anderer Risikofaktor wie etwa Diabetes vor. (PK)
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut dem RKI gelten auch übergewichtige Menschen mit einem BMI über 30, vor allem über 35, als risikobehaftet, sprich es wird auch bei solchen Menschen ein Scherer Krankheitsverlauf erwartet.
Erhalten solche Menschen, trotz Risikopatient, keinen Berechtigungsschein?