FAQ Versicherungs­beiträge

Zahlungs­schwierig­keiten: Reden hilft

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Jeder kann mal in einen finanziellen Engpass geraten. Die Zahlung von Versicherungs­beiträgen einfach zu stoppen, bringt aber nur Ärger. Besser ist es, sich mit der Gesell­schaft in Verbindung zu setzen. Je nach Versicherungs­art führen unterschiedliche Wege aus der Klemme.

Versehen. Wurde eine Last­schrift nicht ausgeführt oder haben Sie vergessen, einen Monats- oder Jahres­beitrag zu zahlen, geben Sie der Versicherung schnell Bescheid und holen Sie die versäumte Zahlung nach. Schaffen Sie das, bevor eine Mahnung verschickt wurde, ist die Angelegenheit damit meist erledigt.

Mahnung. Sie haben schon eine Mahnung erhalten? Zahlen Sie inner­halb der gesetzten Frist, dann behalten Sie Ihren Versicherungs­schutz. Entscheidend ist das Datum, an dem Sie das Geld angewiesen haben, nicht der Zahlungs­eingang beim Versicherer.

Kündigung. Auch wenn Sie die in der Mahnung genannte Zahlungs­frist versäumt haben, können Sie eine Kündigung Ihrer Versicherung noch abwenden, wenn Sie inner­halb eines Monats nach Frist­ab­lauf zahlen.

Stundung. Stecken Sie nur vorüber­gehend in der Klemme, fragen Sie Ihren Versicherer, ob er ihnen die Beiträge für einige Monate stundet. Die fehlenden Beiträge können Sie dann später nach­zahlen. Der Versicherer darf dafür Zinsen nehmen, der Zins­satz ist jedoch oft nied­riger als für einen Bank­kredit.

Beitrags­frei­stellung. Bei Versicherungen mit Spar­anteil wie Lebens- und Renten­versicherungen können Sie mit dem Versicherer eine Beitrags­frei­stellung vereinbaren. Das bis dahin ange­sammelte Guthaben bleibt erhalten.

Aussetzen. Bei Policen mit Spar­anteil können Sie die Beitrags­zahlung ebenfalls temporär aussetzen. Dadurch vermindert sich die Versicherungs­leistung und Sie besitzen keinen Versicherungs­schutz, solange der Vertrag ruht. Allerdings ist dieses Vorgehen oft dennoch besser, als den Vertrag ganz aufzugeben. Sprechen Sie Ihre Gesell­schaft darauf an.

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