Jeder kann mal in einen finanziellen Engpass geraten. Die Zahlung von Versicherungsbeiträgen einfach zu stoppen, bringt aber nur Ärger. Besser ist es, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Je nach Versicherungsart führen unterschiedliche Wege aus der Klemme.
Versehen. Wurde eine Lastschrift nicht ausgeführt oder haben Sie vergessen, einen Monats- oder Jahresbeitrag zu zahlen, geben Sie der Versicherung schnell Bescheid und holen Sie die versäumte Zahlung nach. Schaffen Sie das, bevor eine Mahnung verschickt wurde, ist die Angelegenheit damit meist erledigt.
Mahnung. Sie haben schon eine Mahnung erhalten? Zahlen Sie innerhalb der gesetzten Frist, dann behalten Sie Ihren Versicherungsschutz. Entscheidend ist das Datum, an dem Sie das Geld angewiesen haben, nicht der Zahlungseingang beim Versicherer.
Kündigung. Auch wenn Sie die in der Mahnung genannte Zahlungsfrist versäumt haben, können Sie eine Kündigung Ihrer Versicherung noch abwenden, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf zahlen.
Stundung. Stecken Sie nur vorübergehend in der Klemme, fragen Sie Ihren Versicherer, ob er ihnen die Beiträge für einige Monate stundet. Die fehlenden Beiträge können Sie dann später nachzahlen. Der Versicherer darf dafür Zinsen nehmen, der Zinssatz ist jedoch oft niedriger als für einen Bankkredit.
Beitragsfreistellung. Bei Versicherungen mit Sparanteil wie Lebens- und Rentenversicherungen können Sie mit dem Versicherer eine Beitragsfreistellung vereinbaren. Das bis dahin angesammelte Guthaben bleibt erhalten.
Aussetzen. Bei Policen mit Sparanteil können Sie die Beitragszahlung ebenfalls temporär aussetzen. Dadurch vermindert sich die Versicherungsleistung und Sie besitzen keinen Versicherungsschutz, solange der Vertrag ruht. Allerdings ist dieses Vorgehen oft dennoch besser, als den Vertrag ganz aufzugeben. Sprechen Sie Ihre Gesellschaft darauf an.
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