Urlaub im Wohnmobil liegt im Trend. Beim Reisen im Camper gibt es aber vieles zu beachten – nicht nur beim Parken. Hier geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Darf ich an der Straße parken und dort im Wohnmobil übernachten?
Eine Nacht ist meist erlaubt. In Deutschland darf man sich im Auto ausruhen, also auch ein Nickerchen machen, um für die Weiterfahrt wieder fit zu sein. Das gilt auch im Wohnmobil und in der Regel auch über Nacht. Aber es ist wirklich nur Ausruhen erlaubt. Meist werden dafür zehn Stunden als ausreichend erachtet. Zwei Nächte oder mehr gelten nicht als Erholungspause und sind nicht erlaubt.
Im Ausland ist das meist anders geregelt. Wo Übernachten oder freies Campen erlaubt ist, zeigt diese Übersicht des ADAC.
Darf ich Besuch im Wohnmobil vor dem Haus übernachten lassen?
Nein, streng genommen nicht. Das Wohnmobil als ausgelagertes Gästezimmer zu nutzen, dient nicht dem Ausruhen für die Weiterfahrt, sondern wäre eine Sondernutzung des Straßenraums. Fraglich ist, ob eine Behörde wirklich eingreift, solange es sich tatsächlich nur um eine Nacht handelt.
Was sind öffentliche Stellplätze? Darf da jeder mit dem Wohnmobil stehen? Auch unangemeldet?
Viele Städte und Gemeinden richten Stellplätze ein für Wohnmobile. Sie sind für kurze Stopps gedacht, etwa zwei oder drei Nächte. Camper können sie spontan nutzen, sobald ein Platz frei ist. Teils sind die Plätze kostenlos, teils muss man ein Parkticket ziehen. Anreisen können Sie jederzeit, auch nachts, ohne An- oder Abmeldung. Teils sind es einfache Parkplätze, teils gibt es auch eine Entsorgungsstation, an der man auch Wasser tanken kann. Einige Plätze haben auch Picknickbänke, öffentliche Toiletten und sogar Duschen.
Darf ich parken, wenn ein Schild sagt: „Nur für Pkw“?
Nein, Wohnmobile über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – und das sind die meisten Reisemobile – gelten in Deutschland nicht als Pkw. Sie gelten als Sonder-Kfz. Oft steht im Kfz-Schein die Aufbauart SA. Das sind Fahrzeuge mit Tisch und fest eingebauten Sitzen, Herd sowie Schlafplätzen, die auch als Sitze dienen können. Nur wenige Modelle haben eine Zulassung als Pkw – in erster Linie kleine kompakte Fahrzeuge wie ein VW California.
Wenn auf dem Schild lediglich „Parkplatz“ steht, sind Wohnmobile erlaubt. Die Passagiere dürfen aber nicht campieren, also nicht Tische oder Stühle herausstellen. Sie dürfen aber die Campingausstattung im Auto benutzen. Erlaubt ein Schild das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg, gilt das nur für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen zulässigem Gewicht. Die meisten Reisemobile sind schwerer.
Was ist bei Supermärkten? Dort stehen oft Schilder: „Nur Pkw“.
Streng genommen sind dann nur Pkw erlaubt, nicht also Wohnmobile über 2,8 Tonnen. Zweck dieser Schilder ist aber wohl eher, dass Wohnmobile die Fläche nicht als Stellplatz über Nacht nutzen. Die Firma Lidl antwortete auf unsere Anfrage: „Selbstverständlich dürfen Sie für Ihren Einkauf mit Ihrem Wohnmobil auf unseren Parkplätzen parken. Lediglich ein Übernachten ist nicht gestattet.“
Vor unserem Haus steht das Wohnmobil des Nachbarn. Parkraum ist hier knapp. Darf es monatelang am Straßenrand parken?
Ja, da behandelt die Straßenverkehrsordnung Wohnmobile wie normale Pkw. Solange das Fahrzeug zugelassen und verkehrstüchtig ist, darf es theoretisch unbegrenzt dort bleiben, wenn es nicht gegen Verkehrsregeln verstößt. Zum Beispiel sollte ausreichend Platz für den fließenden Verkehr bleiben. Anders ist das bei Wohnanhängern. Ohne Zugmaschine dürfen sie maximal 14 Tage im öffentlichen Verkehrsraum parken.
Gilt die deutsche Umweltzone auch für Wohnmobile?
Ja. Die Umweltzonen gelten auch für Wohnmobile. Vor allem für ältere Fahrzeuge ohne grüne Plakette sind viele Städte deshalb Sperrgebiet. Sie dürfen dort auch keine Stellplätze ansteuern. Erfüllt ein Wohnmobil nicht die Voraussetzungen für die grüne Umweltplakette, hat der Besitzer keinen Anspruch darauf, dass die Stadt die Einfahrt in die Umweltzone ausnahmsweise genehmigt (Verwaltungsgericht Gießen, Az. 6 K 4419/16.GI).
Selbst mit grüner Plakette gelten die Fahrverbote, die Städte einrichten, meist für Diesel der Normen 4 und 5. Da wollen einige Städte einzelne Straßen sperren, andere großflächig Verbotszonen schaffen. Es kann sein, dass man dann das Wohnmobil nicht vor dem Haus parken kann.
Wie schnell darf ich mit einem Wohnmobil fahren?
Für Reisemobile unter 3,5 Tonnen gelten dieselben Regeln wie für Pkw: auf Landstraßen 100 km/h, auf Autobahnen – teils auch auf Schnellstraßen – 130 km/h Richtgeschwindigkeit. Für schwerere bis 7,5 Tonnen auf Landstraßen 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h.
Wohnmobil – Dusch- und Spülwasser
Wo kann ich Abwasser loswerden und frisches Wasser tanken?
Dafür gibt es spezielle Entsorgungsstationen. Sie haben einen Gully, der an die Kanalisation angeschlossen ist, anders als übliche Regenwassergullys. Sobald das Wohnmobil passend darüber steht, kann man das Abwasser ablaufen lassen. Dort kann man auch Chemietoiletten entleeren. In der Regel gibt es einen Wasseranschluss zum Auffüllen der Tanks, teils auch einen separaten Wasserhahn zum Ausspülen von Chemietoiletten. Entsorgungsstationen befinden sich meist an Stellplätzen, an Autobahn-Raststätten, auf Campingplätzen, mitunter auch an Tankstellen. Im Internet stehen Verzeichnisse mit den Adressen. Fürs Handy gibt es sie als App.
Darf ich Dusch- oder Spülwasser am Straßenrand ablassen, wenn es dort in einen Gully läuft?
Nein. Die Straßenverkehrsordnung verbietet es, die Straße zu beschmutzen. Nicht alles, was im Gully landet, läuft anschließend in die Kanalisation. Viele Kommunen haben getrennte Entwässerungssysteme: Regenwasser wird getrennt von häuslichen Abwässern gesammelt und zum Beispiel in Rückhaltebecken geleitet. Ihr Spülwasser könnte – besonders nach starkem Regen – direkt in ein offenes Gewässer fließen. Die Bußgelder für Gewässerverunreinigung können über 1 000 Euro betragen.
Die richtige Versicherung für das Wohnmobil
Gibt es Unterschiede bei der Kfz-Versicherung zwischen Wohnmobilen und Pkw?
Kaum. Im Wesentlichen funktioniert die Versicherung eines Wohnmobils wie die eines Pkw. Hauptunterschied ist die verkürzte Rabattstaffel. Meist gibt es nur 20 Schadenfreiheitsklassen (SF), in einigen Tarifen sogar nur 10 – bei Pkw sind es oft 50. Anders als bei Pkw gibt es außerdem keine Einteilung in verschiedene Typklassen.
Bei einigen Schäden leisten manche Verträge weniger als bei Pkw. Zum Beispiel sind Schäden durch Marder oder andere Tiere in einigen Tarifen nicht mitversichert. Das gilt erst recht für Folgeschäden, wenn man die Bisse nicht rechtzeitig bemerkt und ein kapitaler Motorausfall die Folge ist. Folgeprobleme sind meist nur bis 3 000 oder 5 000 Euro versichert – wenn überhaupt. Auch die Erstattung des Neuwerts nach einem Diebstahl oder Totalschaden ist bei Tarifen für Wohnmobile seltener als bei Pkw.
Tipp: Die wichtigsten Infos zu Sicherheitssystemen und Versicherungen finden Sie in unserem großen Wohnmobil-Handbuch.
Was kostet die Kfz-Versicherung fürs Wohnmobil?
Die Unterschiede beim einzelnen Campingmobil sind enorm. Teure Verträge können mehr als viermal so viel kosten wie günstige. Es lohnt sich also, Preise zu vergleichen. Hier hilft der Versicherungsvergleich Wohnmobile und Wohnwagen der Stiftung Warentest. Der Preis für die Kaskoversicherung richtet sich in erster Linie nach dem Wert des Wohnmobils. Dabei zählt die fest eingebaute Einrichtung mit, ebenso ein Vorzelt. Die Art des Aufbaus ist weniger entscheidend. Ob Kastenwagen, Alkoven, Teil- oder Vollintegrierter – unser Vergleich zeigte keine großen Unterschiede. Nur für den beim Kauf teureren Vollintegrierten kosten Haftpflicht und Vollkasko etwa 200 Euro im Jahr mehr.
Wie finde ich eine preisgünstige Versicherung?
Der schnellste Weg zum günstigsten Kfz-Tarif fürs eigene Wohnmobil führt über unseren neuen Onlinepreisvergleich. Er gilt auch für Wohnanhänger. Unser Versicherungsvergleich Wohnmobile und Wohnwagen nennt Angebote, die zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf passen. Die Auswertung kostet 7,50 Euro. Sie können sie für dieses und fürs nächste Jahr nutzen. Sie erhalten eine Tan, die 13 Monate gültig bleibt. Sie schaltet Auswertungen für maximal zwei Fahrzeuge frei. So haben Sie die Möglichkeit, Tarifmerkmale zu ändern.
Achtung: Kompakte Reisemobile wie der VW California sind im Fahrzeugbrief oft nicht als Wohnmobil eingetragen, sondern als Pkw. Dann nutzen Sie unseren Preisvergleich für Pkw.
Was bringt eine Selbstbeteiligung?
Sie senkt den Beitrag erheblich. Dann müssen Kunden Schäden bis zu diesem Betrag selber zahlen. Bei 1 000 Euro Selbstbehalt kosten die von uns abgefragten Tarife für eines der Beispielmodelle im Schnitt 810 Euro für Haftpflicht mit Vollkasko. Bei 500 Euro Selbstbehalt steigt der Jahresbeitrag auf 865 Euro. Bei 300 Euro Selbstbehalt werden 953 Euro fällig.
Gibt es Versicherungen gegen Einbruch und Diebstahl?
Ja, sowohl für gekaufte als auch gemietete Wohnmobile. Einige Versicherer bieten eine Inhaltsversicherung für Reisemobile. Sie ist wie eine Hausratversicherung für Häuser auf Rädern. Versichert sind Sachen, die nicht fest eingebaut sind, beispielsweise persönliches Reisegepäck, Fotoausrüstung, Computer, Handy, Fernseher.
Es gelten Höchstsummen, beim Versicherer Ammerländer beispielsweise 10 000 Euro. Versicherte Gefahren sind Brand, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Raub, Sturm, Hagel, Überschwemmung, auch ein Unfall des Wohnmobils. Ähnliches bieten andere Versicherer wie Allianz oder R+V.
Greift bei Einbruch nicht auch die Hausratversicherung?
Nein, in der Regel nicht. Dafür müssten Sie einen Tarif abschließen, der ausdrücklich den Hausratschutz auf Kfz erweitert, die an der Straße parken. Solche Zusätze gibt es. Ansonsten greift die Hausratpolice nur bei Einbruch in feste Gebäude wie Ferienwohnung oder Hotelzimmer. Ein Wohnmobil gilt nicht als versichertes Gebäude, urteilte das Amtsgericht Coburg (Az. 15 C 393/01). Anders ist das, wenn es in einer Garage oder einem öffentlichen Parkhaus steht zum Vergleich Hausratversicherungen.
Meine Fahrräder sind in der Hausratpolice versichert. Gilt das auch, wenn sie auf dem Fahrradträger sind?
Ja, wenn sie mit einem Schloss fest am Träger angeschlossen sind oder auch neben dem Wohnmobil. Aber: Bei einigen, vor allem älteren Verträgen wird nichts bei Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr gezahlt – es sei denn, das Rad war in Gebrauch und parkte etwa vor dem Restaurant oder Kino. Fällt es unterwegs vom Träger, zahlt die Kfz-Haftpflicht den Schaden des nachfolgenden Autos. Falls ein nachfolgendes Auto Ihrem Wohnmobil auffährt, zahlt dessen Haftpflicht für das Rad.
Und der Fahrradträger? Wer zahlt, wenn der geklaut wird?
Viele Teilkaskotarife decken den Diebstahl fest am Auto angebauter Teile ab. Einige nennen im Kleingedruckten ausdrücklich Dach- und Heckgepäckträger. Dann ist aber nur der Träger versichert, nicht die Fahrräder darauf.
Auf welche Versicherungen muss ich beim Mieten achten?
Am wichtigsten ist die Kfz-Haftpflicht. Mehr Infos darüber stehen in unserem Artikel Basiswissen Kfz-Versicherung. Doch diese Police muss ohnehin jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug haben. Zusätzlich sind Mietwohnmobile meist auch vollkaskoversichert. Das ist sinnvoll, denn die Fahrzeuge sind oft Zigtausend Euro wert. Außerdem sind Reparaturen häufig teurer als bei Pkw. Glasbruch, der bei einem Pkw für wenige Hundert Euro zu reparieren ist, kann bei Wohnmobilen einige Tausend Euro kosten.
Achten Sie bei der Kasko auf die Selbstbeteiligung. Oft sind das 300 oder 500 Euro. Besser sind Verträge ohne Selbstbehalt. Dann müssen Sie bei der Rückgabe nicht über kleine Kratzer streiten. Die Kasko sollte auch bei grober Fahrlässigkeit voll zahlen, etwa wenn Sie an einer Brücke die Durchfahrtshöhe nicht beachten. Falls Sie ins Ausland fahren, müssen Sie das dem Vermieter sagen. Viele Verleiher schließen Fahrten nach Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Russland, Türkei, Ukraine, Weißrussland oder Island aus.
Wenn Sie im Ausland ein Wohnmobil mieten, sind vor allem die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht wichtig. In einigen Ländern sind sie völlig unzureichend – auch in beliebten Reiseländern wie Türkei, Marokko, Thailand, ebenso in einigen Bundesstaaten der USA. Innerhalb der EU reichen die gesetzlichen Mindestsummen meist aus.
Kann ich mit dem Wohnmobil in Länder außerhalb der EU fahren?
Das kommt darauf an. In der Regel gilt die deutsche Kfz-Versicherung in den geografischen Grenzen Europas. Einige Versicherer schließen aber Gebiete aus, zum Beispiel Russland. Andererseits sind außereuropäische Staaten in einigen Tarifen inklusive, zum Beispiel Tunesien oder Marokko. Am besten schauen Sie in Ihre Police.
Aufpassen sollten Türkei-Urlauber: Die Versicherung gilt oft nur für den europäischen Teil, nicht für den asiatischen. Wer dorthin möchte, sollte vorher beim Versicherer eine Deckungserweiterung buchen. In welchen Ländern die Versicherung gilt, steht auf der Grünen Versicherungskarte. Sie dabei zu haben, ist in einigen Ländern Pflicht. Sie dient als Nachweis, dass das Wohnmobil eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat.
Sind bei Anmietung im Ausland spezielle Versicherungen nötig?
Da kann ein zusätzlicher Auslandsschadenschutz hilfreich sein. Ein Unfall im Ausland bedeutet oft monatelanges Hin und Her sowie Nachteile, weil ausländische Policen einige Schadenpositionen nicht ersetzen. Mit dem Zusatz für Auslandsschadenschutz reguliert der eigene Versicherer den Unfall so, als sei der Verursacher bei ihr haftpflichtversichert – und als sei der Unfall in Deutschland passiert. Dann gibt es Schadenersatz nach deutschem Recht und man braucht sich nicht mit ausländischen Versicherern oder Anwälten zu plagen. Das ist vor allem hilfreich, wenn der fremde Unfallverursacher nicht versichert ist oder wenn – wie in der Türkei – die Deckungssumme zu gering ist.
Alternative ist die eigene Vollkasko. Sie kann man auch dann nutzen, wenn man keine Schuld am Unfall hat. Das kann sinnvoll sein, wenn der Unfallgegner seine Schuld bestreitet. Allerdings stuft die Vollkasko den Schadenfreiheitsrabatt zurück.
Sollten auch Mieter einen Auto-Schutzbrief fürs Wohnmobil abschließen?
Ja, gerade bei Urlaubsreisen mit dem Wohnmobil. So haben Sie in Notfällen einen Ansprechpartner. Das spart Nerven. Kern des Schutzbriefs ist die Hilfe bei Panne und Unfall. Es kommt ein Helfer, der das Auto wieder flott macht oder das Abschleppen in die nächste Werkstatt organisiert und bezahlt. Die Reparatur wird aber nicht ersetzt. Muss das Fahrzeug über Nacht in eine Werkstatt, wird das Hotel bezahlt, meist für maximal drei Übernachtungen. Kann es nicht repariert werden, bezahlt der Schutzbriefanbieter die Weiterfahrt zum Ziel oder die Rückfahrt nach Hause.
Erkranken Eltern bei einer Auslandsreise, deckt er die Abholung der Kinder durch eine vom Kunden gewählte Begleitperson oder schickt selber jemanden. Schutzbriefe gibt es bei vielen Autoversicherern, ebenso bei Autoclubs. Mehr Informationen liefert unser Vergleich Autoschutzbriefe (Finanztest 4/2015).
Achtung: Nur Wohnmobile bis 3,20 Meter Höhe sind bei üblichen Autoschutzbriefen meist inklusive, höhere oft nur unter Ausschluss der Abschleppkosten. Aber dabei kommt es auf die wahre Höhe an, nicht auf den Eintrag in den Kfz-Papieren, urteilte das Amtsgericht München. Ein Urlauber war im schweizerischen Bellinzona mit Motorschaden liegen geblieben. Sein Schutzbrief wollte die 2 500 Euro fürs Abschleppen nach Deutschland nicht zahlen, da das Wohnmobil mit 3,40 Metern eingetragen war. Doch der Urlauber montierte die Dachklimaanlage ab, reduzierte den Reifendruck und die Luftfederung, sodass am Ende die Höhe nur 3,06 Meter betrug. Das war entscheidend für das Gericht. Denn die 3,20-Meter-Grenze in den Schutzbriefen rührt daher, dass reguläre Straßentransporte nicht über 4,00 Meter hoch sein dürfen und Abschleppwagen meist etwa 80 Zentimeter Höhe haben. Für Transporte mit mehr als 4 Metern Höhe sind Ausnahmegenehmigungen und teure Aufpreise fällig. Beides war hier aber gar nicht nötig. Das Wohnmobil wurde ohne Ausnahmegenehmigung von der Schweiz nach Deutschland regulär mit einem Transporter befördert. Die Abschleppfirma hatte keinen Zuschlag wegen einer Überhöhe kassiert (Az. 191 C 5230/20).
Schäden, Unfall, Abmelden im Winter
Auf der Fahrt in den Urlaub ist uns ein Pkw ins Wohnmobil gefahren. Für die Reparaturzeit mussten wir ein anderes Fahrzeug mieten. Muss der Unfallverursacher das bezahlen?
Ja. Er muss für die Miete und die Reparatur aufkommen. Wenn es nach der Reparatur billiger ist, das eigene Wohnmobil zum Urlaubsort zu bringen anstatt dort weiter das gemietete zu haben, muss er auch das bezahlen. Anders ist das, wenn das am Straßenrand vor dem Haus abgestellte Wohnmobil bei einem Unfall etwas abbekommt. Nutzt der Besitzer es hauptsächlich für den Urlaub und hat für den Alltag einen normalen Pkw, bekommt er für das beschädigte Wohnmobil während der Reparatur keine Nutzungsentschädigung.
Lohnt es, das eigene Wohnmobil über den Winter abzumelden?
Ja, ein Saisonkennzeichen spart Kfz-Steuern – in der Ruhezeit ist keine fällig – und es spart Versicherungsbeitrag. Das Kennzeichen gibt es für zwei bis maximal elf Monate innerhalb eines Jahres. Der Schadenfreiheitsrabatt verbessert sich meist aber nur, wenn es mindestens sechs Monate sind. In der Ruhezeit darf das Wohnmobil nicht auf die Straße. Der Tüv-Termin sollte besser im Sommer liegen.
Meist besteht der Versicherungsschutz als Ruheversicherung weiter, wenn der Wagen auf einem umfriedeten Platz parkt: ein eingezäuntes Grundstück, eine Halle. Einige Versicherer akzeptieren auch Carports mit Kette und Schloss. Es geht auch ein Privatparkplatz, der auf drei Seiten durch halbhohe Mauern oder Hecken begrenzt und an einer Seite per Kette gesichert ist, so das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az. 16 U 143/08).
Unsere Berechnungen zeigen: Bei einem Kennzeichen vom 1. April bis 31. Oktober liegt die Ersparnis im Schnitt bei 38 Prozent. Ein günstiger Tarif kann als Saisonkennzeichen teuer sein. Beispiel: Bei der VHV kostet der Jahresbeitrag 700 Euro, bei der VRK 737 Euro. Beim Saisonkennzeichen ist die VRK billiger: 430 Euro gegen 525 Euro bei der VHV.
Alternativ kann man das Auto auch bei der Zulassungsstelle abmelden und im Frühjahr wieder anmelden. Das kostet zwar Gebühren, bringt aber Flexibilität. Wer spontan doch schon im Winter wieder los will, kann das Auto schnell wieder anmelden.
Oder kann man auch im Winter bei Eis und Schnee im Wohnmobil campieren?
Das Wohnmobil als rollenden Iglu zu nutzen, das geht durchaus. Für Reisen in Eis und Schnee bieten sich zwei Varianten an: „Winterfeste“ Modelle sind widerstandsfähiger als „wintertaugliche“. Besonders gut eignen sich vollintegrierte Mobile. Sie sind rundherum isoliert. Da schützt ein Doppelboden mit einer wärmenden Luftschicht vor kalten Füßen. Bei einigen Modellen kann Kälte durch die Fahrerkabine eindringen. Hier schafft ein Thermovorhang Abhilfe. Viele Hersteller bieten ein Winterpaket als Option an, etwa einen elektrisch beheizbaren Abwassertank und isolierte Leitungen. Eine spezielle Heizung kann das Einfrieren des Gasdruckreglers verhindern.
Tipp: Achten Sie schon beim Kauf auf die Ausstattung, Nachrüsten ist mühsam und teurer. Denken Sie auch an Winterreifen und Schneeketten. Weitere Tipps finden Sie in unserem Wohnmobil-Handbuch. Der neue Ratgeber hat 288 Seiten und ist für 29,90 Euro im test.de-Shop erhältlich.
Wohnmobil – Führerschein und Zuladung
Welchen Führerschein brauche ich, um ein Wohnmobil fahren zu dürfen?
Mit einem alten Führerschein Klasse 3 können Sie Reisemobile bis 7,5 Tonnen fahren, die Fahrerlaubnis Klasse B berechtigt Sie zum Fahren von Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen. Unser Tipp: Machen Sie sich vor der Fahrt mit dem Wohnmobil vertraut. Viele Verleiher geben eine umfassende Einweisung. Um ein Gefühl für die Maße zu bekommen, hilft es, auf einem Parkplatz Rangieren zu üben – am besten mit einem Beifahrer, der Sie einweisen kann. Und: Viele Unfälle passieren, weil Mieter, die sonst Pkw fahren, die Durchfahrtshöhe bei Brücken, Tunneln, Parkhäusern nicht beachten. Also aufgepasst!
Muss ich mich mit dem Urlaubsgepäck beschränken, wenn ich mit dem Wohnmobil unterwegs bin?
Das kann passieren. Mit vollen Wassertanks vertragen einige Wohnmobile nur 400 Kilo Zuladung oder weniger – inklusive Personen. Da liegt eine Familie mit Urlaubsgepäck schnell drüber. Wohnmobile bieten viel Stauraum und verleiten dazu, jede Menge Kram einzupacken. Gewicht sparen lässt sich, wenn man auf der Fahrt nur wenig Wasser an Bord hat. Es empfiehlt sich, unterwegs nur einen kleinen Frischwasservorrat mitzuführen und vor dem Start das Brauchwasser abzulassen.
Tipp: Eine öffentliche Fahrzeugwaage verschafft Klarheit. Örtliche Waagen finden Sie über eine Internetsuche oder per Anfrage beim zuständigen Eichamt. Das Wiegen kostet nur wenige Euro.
- Nicht jeder Camper findet immer einen freien Zeltplatz oder Stellplatz für das Wohnmobil. Darf man dann mit dem Zelt in den Wald oder mit dem Wohnmobil an den Strand?...
- Millionen Deutsche haben ein Programm auf ihrem Handy, das sie vor Radarfallen warnt. Doch Achtung: Für Autofahrer ist die Nutzung einer solchen Blitzer-App illegal....
@NadiaPaneva: Wir schreiben doch: "Nein, streng genommen nicht. Das Wohnmobil als ausgelagertes Gästezimmer zu nutzen, dient nicht dem Ausruhen für die Weiterfahrt, sondern wäre eine Sondernutzung des Straßenraums. Fraglich ist, ob eine Behörde wirklich eingreift, solange es sich tatsächlich nur um eine Nacht handelt." Private Pkw-Stellplätze kann man natürlich auch an andere Leute vermieten. Dagegen könnte allenfalls sprechen, dass der Stellplatz zu klein ist für ein WoMo. Es gibt kein WoMo-Gesetz. Vielmehr greift die StVO. (PK)
Darf ich Besuch im Wohnmobil vor dem Haus übernachten lassen oder nicht? Es tut mir leid, aber der Text ist nicht sehr klar. Kann ich meinen Parkplatz an Camper vermieten? Könnten Sie bitte das Gesetz zitieren? Vielen Dank
@Elias85: Welcher Führerschein benötigt wird, hängt von der Größe des Wohnwagens und vom Führerschein ab. Besitzer eines alten Klasse 3 Führerscheins dürfen Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Mit dem EU-Führerschein Klasse B (ab 1998 erworben) dürfen nur Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gefahren werden. Macht man den Führerschein Klasse B96 erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht auf 4250 kg. Der Führerschein BE wird für Anhänger von über 750 kg benötigt und der Führerschein C1 für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. (maa)
Zu der Frage: Welchen Führerschein brauche ich, um ein Wohnmobil fahren zu dürfen? Hab immer gedacht, dass man für einen Wohnwagen den teuren Anhängerführerschein machen muss. Hab dann eine Fahrschule gefunden, bei der man nur den Schein für Wohnwagen machen kann. Spart jede Menge Geld. https://b96-fuehrerschein.com/
@FJRLolle: zur Zulassungsbescheinigung können wir leider nichts sagen… Wohin man nach einem Schadenfall gestuft wird, steht in den Versicherungsbedingungen unter ‘Rückstufung im Schadenfall‘. Nach unserer Recherche konnten wir den VW California nur als Pkw versichern, unter den Versicherungsangeboten für Wohnmobile tauchte der VW California nicht auf. Insofern gelten hier wohl die Regelungen in den AKB, die auch für Pkw gelten. Dass es Beschränkungen bei der Wahl des Versicherungsschutzes in Kasko gibt, ist uns nicht bekannt. Da Sie mehrere Fahrzeuge (auch die der Kinder) über sich versichert haben, gibt es normalerweise ein Erstfahrzeug und alle weiteren sind Zweitfahrzeug etc. Welches Fahrzeug Erst- oder Zweitfahrzeug sein soll, kann (wir sind uns aber nicht sicher, ob das immer so ist) vom Versicherten bestimmt werden. Was am sinnvollsten ist, muss man sich vom Versicherer ausrechnen lassen. Möglicherweise ist das Fahrzeug in die günstigste Schadenfreiheitsklasse einzustufen, das von der Typklasse her am höchsten eingestuft ist. Lassen Sie sich bei der doch etwas ungewöhnlichen Konstellation vom Versicherer helfen. (PH)
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@NadiaPaneva: Wir schreiben doch: "Nein, streng genommen nicht. Das Wohnmobil als ausgelagertes Gästezimmer zu nutzen, dient nicht dem Ausruhen für die Weiterfahrt, sondern wäre eine Sondernutzung des Straßenraums. Fraglich ist, ob eine Behörde wirklich eingreift, solange es sich tatsächlich nur um eine Nacht handelt." Private Pkw-Stellplätze kann man natürlich auch an andere Leute vermieten. Dagegen könnte allenfalls sprechen, dass der Stellplatz zu klein ist für ein WoMo. Es gibt kein WoMo-Gesetz. Vielmehr greift die StVO. (PK)
Darf ich Besuch im Wohnmobil vor dem Haus übernachten lassen oder nicht?
Es tut mir leid, aber der Text ist nicht sehr klar.
Kann ich meinen Parkplatz an Camper vermieten?
Könnten Sie bitte das Gesetz zitieren?
Vielen Dank
@Elias85: Welcher Führerschein benötigt wird, hängt von der Größe des Wohnwagens und vom Führerschein ab. Besitzer eines alten Klasse 3 Führerscheins dürfen Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Mit dem EU-Führerschein Klasse B (ab 1998 erworben) dürfen nur Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gefahren werden. Macht man den Führerschein Klasse B96 erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht auf 4250 kg. Der Führerschein BE wird für Anhänger von über 750 kg benötigt und der Führerschein C1 für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. (maa)
Zu der Frage: Welchen Führerschein brauche ich, um ein Wohnmobil fahren zu dürfen?
Hab immer gedacht, dass man für einen Wohnwagen den teuren Anhängerführerschein machen muss. Hab dann eine Fahrschule gefunden, bei der man nur den Schein für Wohnwagen machen kann. Spart jede Menge Geld.
https://b96-fuehrerschein.com/
@FJRLolle: zur Zulassungsbescheinigung können wir leider nichts sagen…
Wohin man nach einem Schadenfall gestuft wird, steht in den Versicherungsbedingungen unter ‘Rückstufung im Schadenfall‘.
Nach unserer Recherche konnten wir den VW California nur als Pkw versichern, unter den Versicherungsangeboten für Wohnmobile tauchte der VW California nicht auf.
Insofern gelten hier wohl die Regelungen in den AKB, die auch für Pkw gelten.
Dass es Beschränkungen bei der Wahl des Versicherungsschutzes in Kasko gibt, ist uns nicht bekannt.
Da Sie mehrere Fahrzeuge (auch die der Kinder) über sich versichert haben, gibt es normalerweise ein Erstfahrzeug und alle weiteren sind Zweitfahrzeug etc.
Welches Fahrzeug Erst- oder Zweitfahrzeug sein soll, kann (wir sind uns aber nicht sicher, ob das immer so ist) vom Versicherten bestimmt werden. Was am sinnvollsten ist, muss man sich vom Versicherer ausrechnen lassen.
Möglicherweise ist das Fahrzeug in die günstigste Schadenfreiheitsklasse einzustufen, das von der Typklasse her am höchsten eingestuft ist. Lassen Sie sich bei der doch etwas ungewöhnlichen Konstellation vom Versicherer helfen. (PH)