Wann zahlt welche Versicherung was?
Auslandsreise-Krankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung – sie decken jeweils andere Fälle ab. Dazu kommt noch die gesetzliche Krankenkasse oder die eigene private Krankenversicherung, die nicht immer zuständig ist. Wer zahlt eigentlich was? Hier ein Überblick.
Krankenrücktransport

Die gesetzliche Krankenkasse kommt nie für einen Krankenrücktransport nach Deutschland auf, manchmal auch nicht der private Versicherer. Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung müssen Sie unter Umständen tausende Euro selbst zahlen. Achtung: Handeln Sie nicht eigenmächtig, stimmen Sie sich mit dem Versicherer ab. Sonst zahlt er oft nicht.
Chronisch Kranke

Wenn Sie chronisch erkrankt sind (Multiple Sklerose, Diabetes oder Dialyse-Patient), zahlt die Auslandsreise-Krankenversicherung keine Behandlungen im Zusammenhang mit Ihrer Krankheit. Unter Umständen hilft aber in solchen Fällen die eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn.
Behandlung privat bezahlen

Ambulante oder stationäre Behandlungen in Europa übernimmt eigentlich die gesetzliche Krankenkasse. Außer wenn Sie vom Hotelpersonal oder Touristenbüro zu Privatärzten geschickt oder vor der Behandlung im Krankenhaus nicht nach Ihrer Versicherungskarte gefragt werden. Solche Kosten trägt die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Reisen außerhalb Europas

Als gesetzlich Versicherter brauchen Sie im Krankheitsfall eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich weder die Kosten für Arzt, Krankenhaus, Medikamente noch Rücktransport.
Krank vor dem Urlaub

Wenn Sie kurz vor dem Urlaub krank werden und die Reise absagen, bekommen Sie die Kosten nicht von der Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet. Wenn der Urlaub platzt, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Sie kommt für die Stornokosten auf, die unter Umständen bis zu 80 Prozent des Reisepreises betragen können.
Reise abbrechen

Wenn Sie im Urlaub krank werden, aber noch reisefähig sind, können Sie nicht einfach die Reise abbrechen und die Flugkosten bei Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung geltend machen. Dafür ist die Reiseabbruchversicherung zuständig, die in Kombination mit der Reiserücktrittversicherung abgeschlossen wird. Sie kommt für Rückreisekosten auf, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen müssen.