
Das Risiko auf Reisen lässt sich absichern. Dafür gibt es unterschiedliche Policen.
Ein falscher Schritt, und der Wanderurlaub ist gelaufen. Behandlung und Rücktransport können schnell tausende Euro kosten. Hier hilft eine Reisekrankenversicherung. Neben dem Schutz solch einer Police gibt es weitere Möglichkeiten, Risiken rund ums Reisen abzusichern: Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung und Gepäckversicherung. Hier lesen Sie, welche Police Sie wirklich brauchen und wie Sie im Notfall Ihr Geld zurück bekommen.
Wann eine spezielle Reiseversicherung sinnvoll ist
Worin unterscheiden sich Reiseversicherungen?
Eine Auslandskrankenversicherung schützt, wenn während des Urlaubs ein Krankheitsfall auftritt oder eine Behandlung notwendig ist. Sie kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Rücktransport in die Heimat auf. Im Vergleich Auslandskrankenversicherung finden Sie günstige Policen. Grundlegende Informationen zu dieser Versicherung bietet das Special Auslandskrankenversicherung. Wenn Sie eine Reise – etwa wegen Krankheit – absagen müssen, übernimmt eine Reiserücktrittversicherung die Stornokosten zum Vergleich Reiserücktrittsversicherung. Eine Reiseabbruchversicherung zahlt in bestimmten Fällen, wenn Sie eine Reise unterbrechen oder gänzlich abbrechen müssen. Die Grafik Wann zahlt welche Versicherung was? gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Absicherung.
Tipp: Infos zu reise(versicherungs)rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Coronakrise finden Sie im Special Corona – Reise, Buchungen, Storno: Das sind Ihre Rechte.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Behandlungen innerhalb Europas? Benötige ich überhaupt eine Auslandskrankenversicherung?
Eigentlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen innerhalb der EU und in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Denken Sie auf jeden Fall daran, Ihre Gesundheitskarte mit ins Ausland zu nehmen. Wenn Sie aber etwa vom Hotelpersonal oder Touristenbüro zu Privatärzten geschickt oder vor der Behandlung im Krankenhaus nicht nach Ihrer Versicherungskarte gefragt werden, müssen Sie gegebenenfalls privat zahlen.
Kosten, die die Krankenkassensätze des entsprechenden Reiselandes übersteigen, werden nicht übernommen. Diese Kosten können Sie unter Umständen bei Ihrer Auslandskrankenversicherung geltend machen. Die besten Angebote finden Sie im Vergleich Auslandskrankenversicherung Urlaub und im Vergleich Auslandskrankenversicherung lange Reise. Einen Rücktransport nach Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenkasse übrigens nie.
Brauche ich als gesetzlich Krankenversicherter eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich in nicht-europäische Länder reise?
Ja, als gesetzlich Versicherter brauchen Sie außerhalb Europas im Krankheitsfall eine Auslandskrankenversicherung und bei längerem Aufenthalt im Ausland eine spezielle Absicherung. Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich keine Kosten für Arzt, Krankenhaus, Medikamente und Rücktransport.
Kann ich die Auslandsreise-Krankenversicherung jederzeit verlängern?
Nein, ist der Vertrag ausgelaufen, gibt es keinen Anspruch auf eine Verlängerung. Bei einem Anschlussvertrag steht es dem Versicherer frei, Bedingungen zu verändern und den Beitrag zu erhöhen.
Was ist, wenn ich privat krankenversichert bin?
Privat Krankenversicherte müssen Auslandsschutz und Leistungen in ihren Verträgen prüfen. Meist ist der Schutz außerhalb Europas auf einen Monat begrenzt, manchmal auch auf drei. Ein weiteres Problem ist der Krankenrücktransport: Nicht alle Verträge schließen ihn mit ein. Für Versicherte im Basistarif gilt das Gleiche wie für gesetzlich Versicherte. Für sie gilt der Schutz nur für Reisen innerhalb Europas, ein Krankenrücktransport ist in diesen Tarifen grundsätzlich nicht versichert.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung kann sich für Privatversicherte auch lohnen, wenn sie ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht gefährden wollen.
Ich besitze eine Kreditkarte mit Reiseversicherung. Wie erkenne ich, ob ich guten Versicherungsschutz habe?
Einige Kreditkarten enthalten auch Auslandsreisekranken- oder Reiserücktrittsversicherungen. Unter Umständen kann der Schutz lückenhaft oder eingeschränkt sein. Mithilfe unserer Checkliste können Sie prüfen, ob Ihre Auslandsreisekrankenversicherung ausreichenden Versicherungsschutz bietet.
Welche weiteren Versicherungen sind für Touristen wichtig?
Ganz klar: Jeder braucht eine Private Haftpflichtversicherung. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss zahlen. Das gilt nicht nur zu Hause, sondern auch auf Reisen, ob beim Mountainbiken, Segeln oder Wintersport. Fährt jemand etwa auf der Piste unglücklich in einen anderen Skifahrer hinein, haftet er und muss für etwaige Folgekosten aufkommen, wenn der Umgefahrene sich verletzt. Personenschäden können sogar den finanziellen Ruin bedeuten, wenn jemand nach einem Unfall dauerhaft erwerbsunfähig ist. Erfreulich: Ein sehr guter Schutz ist schon für deutlich unter 100 Euro im Jahr zu haben und sichert weltweit ab:
Was ist eigentlich eine Mallorca-Police?
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen. Sie gilt innerhalb Europas. Kfz-Haftpflichtversicherungen sind zwar auch im europäischen Ausland Pflicht. Problem: Die Mindestversicherungssummen sind oft niedriger als in Deutschland. Sie reichen nicht immer aus, um Forderungen von Geschädigten abzudecken.
Die Mallorca-Police deckt Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Millionen Euro pauschal ab. Für weitere Reisen gibt es die Traveller-Police. Oft ist die Mallorca-Police bereits in Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer zu Hause. Mit der Police gelten auch für Mietwagen im Ausland höhere Deckungssummen. Fehlt der Schutz, schließen Sie ihn vor der Reise ab – etwa bei Ihrem Kfz-Versicherer, einem Automobilclub oder Ihrem Reiseunternehmen. Es lohnt sich. test.de informiert Sie ausführlich rund ums Thema Mietwagen im Urlaub und Unfall im Ausland.
Reiseversicherungen einzeln oder im Paket?
Mir wird ein Paket angeboten: Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung. Sollte ich lieber einzelne Verträge wählen?
Wir raten von Paketangeboten ab, weil sich die Qualität der einzelnen Versicherungen stark unterscheiden kann. Wenn Sie nicht last minute reisen, sondern frühzeitig gebucht haben, schließen Sie besser nicht spontan bei Reisebuchung ein Versicherungspaket ab, sondern nehmen Sie sich die Zeit, den jeweils für Sie richtigen Tarif zu finden. Das gilt im Übrigen für jede Reiseversicherung.
Sie müssen eine Police nicht bereits bei der Reisebuchung online oder im Reisebüro abschließen. Wir empfehlen, beides unabhängig voneinander zu machen. Es gibt viele Versicherer mit unterschiedlichen Angeboten, Vertragsbedingungen und Preisen. Ein Vergleich lohnt sich. Reisende laufen so nicht Gefahr, im Eifer der Reisebuchung eine für sie ungünstige Bedingung zu übersehen oder voreilig Pakete abzuschließen, die unnötige Zusatzbausteine enthalten. Orientierung geben unsere Tests Vergleich Auslandskrankenversicherung Urlaub und Vergleich Reiserücktrittsversicherung.
Ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
Eine Reisegepäckversicherung ist vergleichsweise teuer und leistet nur unter strengen Auflagen. Deshalb können wir sie kaum empfehlen. Für bestimmte Reisen kann sich ein Abschluss dennoch lohnen. In welchen Fällen eine solche Versicherung als sinnvoll erweisen kann, lesen Sie in unserem Vergleich Reisegepäckversicherung.
Vertragsabschluss, Fristen, Tarife
Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich meine Reiseversicherung spätestens abschließen?
Eine Reiserücktrittsversicherung müssen Sie in der Regel bis spätestens 30 Tage vor Urlaubsbeginn abschließen. Bei manchen Tarifen sollte die Versicherung allerdings spätestens 14 Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Bei Last-Minute-Reisen geht das nur unmittelbar nach Reisebuchung. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung sowohl für Urlaubsreisen als auch längere Aufenthalte im Ausland können Sie bis zum Tag vor der Abreise abschließen, um ganz sicher zu gehen. Die Stiftung Warentest hat die Versicherungen getestet Vergleich Auslandskrankenversicherung Urlaub und Vergleich Auslandskrankenversicherung lange Reise. Im Vergleich Reiserücktrittsversicherung finden Sie günstige Reiserücktrittspolicen.
Kann ich eine Auslandskrankenversicherung auch abschließen, wenn ich schon im Ausland bin?
Nein, eine Auslandsreise-Krankenversicherung muss vor Antritt der Reise beziehungsweise vor der Ausreise aus Deutschland abgeschlossen werden.
Kann ich meine Auslandskrankenversicherung verlängern, wenn ich im Ausland bin und länger bleibe als geplant?
Oft ist eine nachträgliche Verlängerung des Versicherungsschutzes beim gleichen Anbieter möglich. Da dies jedoch nicht immer der Fall ist, empfiehlt sich eine Nachfrage beim Versicherer vor Reiseantritt.
Wenn ich einen längeren Auslandsaufenthalt vorzeitig beende, bekomme ich dann zu viel gezahlte Beiträge aus der Auslandskrankenversicherung zurück?
Die meisten Anbieter erstatten auf Nachweis durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel das Rückflugticket) zu viel gezahlte Beiträge wieder zurück. Manchmal wird eine Gebühr von 10 bis 15 Euro einbehalten.
Ich habe einen Jahresvertrag bei einem Reiserücktrittsversicherer abgeschlossen. Was passiert, wenn der Reisepreis mal höher ist als die Versicherungssumme?
Meist haben Sie die Möglichkeit, für diese einzelne Reise die Versicherungssumme zu erhöhen. Fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach. Erhöhen sie nicht, würde der Versicherer einen möglichen Schaden nur anteilig erstatten – nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert der Reise. Ein Beispiel: Sie sind bis 3 000 Euro versichert, haben aber eine Reise für 4 000 Euro gebucht und müssen diese abbrechen. Dann haben Sie 75 Prozent der Reise versichert und bekommen auch nur 75 Prozent der angefallenen Stornokosten ersetzt.
Muss ich bestimmte Kündigungsfristen beachten?
Ja, unbedingt. Wir empfehlen Jahresverträge, weil diese für Sie meist günstiger sind und alle Ihre Reisen eines Jahres absichern. Solche Verträge haben allerdings Kündigungsfristen, die von vier Wochen bis zu drei Monaten reichen. Falls Sie keine Vertragsverlängerung wünschen, denken Sie daran, rechtzeitig zu kündigen. Unter Umständen verlängert sich der Vertrag sonst um ein weiteres Jahr.
Wann lohnt sich für mich ein Familientarif in der Reiseversicherung?
Sobald Sie Kinder haben, kann sich ein Familientarif lohnen. Bei Jahresverträgen sind alle Familienmitglieder auch geschützt, wenn sie allein verreisen. Bei der Auslandsreisekrankenversicherung erstatten die Versicherer in vielen Familientarifen Betreuungskosten für Kinder, wenn die Eltern erkranken – und auch umgekehrt, wenn die Eltern bei den erkrankten Kindern untergebracht werden müssen. Das zeigt der Vergleich Auslandskrankenversicherung.
Begrenzen die Reiserücktrittsversicherer die mögliche Reisedauer?
Ja. Sie sollten auf die im Vertrag gegebenenfalls genannte maximale Reisedauer achten, denn es gibt oft Begrenzungen. Diese gelten in der Regel nur für die Reiseabbruchversicherung. In der reinen Reiserücktrittsversicherung spielt die geplante Länge der Reise meist keine Rolle.
Wo Auslandskrankenversicherungen helfen
Reicht eine Auslandskrankenversicherung aus, die nur „medizinisch notwendige“ Krankenrücktransporte bezahlt?
Solche Tarife sollten Sie meiden. Medizinisch notwendig ist der Rücktransport beispielsweise dann, wenn im Urlaubsland eine notwendige Operation gar nicht durchgeführt werden kann oder zu teuer wäre. Besser sind Verträge, die einen Rücktransport vorsehen, wenn er „medizinisch sinnvoll“ ist. Das ist der Fall bei den sehr guten Tarifen im Vergleich Auslandskrankenversicherung. Gründe für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport können sein: Der Patient versteht die Landessprache nicht, oder ein längerer Auslandsaufenthalt ist ihm nicht zumutbar, weil er in seinem gewohnten Umfeld schneller genesen kann.
Tipp: Die wichtigsten Informationen zur Krankenversicherung im Ausland auf den Punkt gebracht, lesen Sie im Special Auslandkrankenversicherungen.
Wie lange bin ich mit einer Auslandskrankenversicherung geschützt?
Das ist unterschiedlich. Viele sehr gute Jahresverträge bieten Versicherungsschutz für eine Reisedauer von sechs bis acht Wochen – für beliebig viele Reisen im Jahr. Die meisten unserer getesteten Tarife leisten im Notfall sogar über die festgelegte Frist hinaus, bis Sie wieder transportfähig sind. Es gibt auch Tarife für einzelne Reisen, zum Beispiel für lange Auslandsaufenthalte. Hier versichert der Reisende eine bestimmte Versicherungsdauer, die in bestimmten Tarifen sogar bis zu fünf Jahre betragen kann.
Wie versichere ich mich auf längeren Reisen oder Auslandsaufenthalten?
Die reguläre Auslandsreise-Krankenversicherung hilft bei sehr langen Auslandsaufenthalten nicht, aber die meisten Auslandsreisekrankenversicherer bieten auch spezielle Tarife für lange Reisen von einem Jahr bis zu zwei oder fünf Jahren an. Manche Versicherer bieten auch spezielle Tarife für Menschen an, die an Work-&-Travel-Programmen teilnehmen.
Ich bin länger im Ausland, habe meine Krankenkasse gekündigt und eine Auslandskrankenpolice abgeschlossen. Bin ich versichert, wenn ich mich zwischendurch in Deutschland aufhalte?
Einige Anbieter, die lange Auslandsaufenthalte versichern, decken das mit ab. Sie sind dann meist für höchstens sechs Wochen im Heimatland für Notfälle krankenversichert. Dauert der Heimataufenthalt länger, müssten Sie Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung wieder aufleben lassen.
Bin ich auch auf beruflichen Reisen über die Reisekrankenversicherung versichert?
Das ist unterschiedlich. Die meisten Tarife im Vergleich Auslandskrankenversicherung schützen auch auf beruflichen Reisen. Einige Anbieter beschränken den Schutz ausdrücklich auf reine Urlaubsreisen, andere versichern berufliche Reisen für bis zu 10 oder 14 Tage.
Ich habe eine Auslandsreise geplant, bin nun schwanger geworden und muss in der Zeit zur Vorsorgeuntersuchung. Kommt dafür meine Auslandskrankenversicherung auf?
Nein. Auslandskrankenversicherungen zahlen nicht für reguläre Untersuchungen von Schwangeren im Ausland. Außerdem steht schon vor der Reise fest, dass die Untersuchung nötig sein wird. Die Anbieter versichern generell aber keine Behandlungen, die vor der Abreise absehbar sind. Rät ein Arzt von einer Reise ab, da ein Risiko für die Schwangerschaft besteht, greift die Reiserücktrittversicherung. Bedingung ist aber, dass Sie bei Buchung der Reise noch nicht wussten, dass die Reise für Sie und das Kind gefährlich sein könnte. Auch Senioren, chronisch Kranke, Sportler und beruflich Reisende sollten beim Vertragsabschluss besonders Acht geben. Wichtige Informationen dazu auf den Punkt gebracht, lesen Sie im Special Auslandkrankenversicherungen.
Ich bin krank, aber in der Lage zu verreisen. Sollte ich mir das ärztlich bestätigen lassen?
Wer Vorerkrankungen hat oder chronisch krank ist, sollte eine Auslandsreise mit dem behandelnden Arzt besprechen. Spricht nichts gegen den Urlaub, sollte der Arzt schriftlich bestätigen, dass die Person reisefähig ist und aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen. In manchen Krankheits- oder Todesfällen verlangen Versicherer ein solches Attest oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, bevor sie Kosten übernehmen. Grund: Sie zahlen nur, wenn eine Erkrankung vor der Reise nicht „akut“ war oder „unvorhergesehen“ auftritt.
Reiseversicherung und chronische Erkrankungen
Ich habe eine chronische Erkrankung und benötige auch im Urlaub regelmäßig medizinische Hilfe. Kommt dafür die Auslandskrankenversicherung auf?
Nein, die Auslandskrankenversicherung ist für den Notfall gedacht, nicht für vorhersehbare Fälle: Wenn Sie chronisch erkrankt sind – und etwa an Multipler Sklerose oder Diabetes leiden oder Dialyse-Patient sind – zahlt die Auslandskrankenversicherung keine Medikamente, Untersuchungen oder Behandlungen im Zusammenhang mit Ihrer Krankheit, auf die Sie regelmäßig angewiesen sind. Unter Umständen hilft aber in solchen Fällen die eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung (siehe nächste Frage).
Auch Kosten für Krankheitsschübe, die auf eine Vorerkrankung zurückzuführen sind, werden in der Regel nicht übernommen. Tarife sollten aber zumindest dann schützen, wenn Sie schon Monate vor der Reise keine Probleme mit Ihrer Erkrankung hatten oder medikamentös gut eingestellt sind. Klären Sie mit dem Auslandskrankenversicherer ab, ob Behandlungskosten abgesichert sind, sollte sich Ihr Gesundheitszustand auf Reisen verschlechtern. Hilfreich ist, wenn Sie Ihre Reisefähigkeit mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können.
Darüber hinaus schützt Sie die Auslandskrankenversicherung aber bei Unfällen oder Erkrankungen, die nichts mit Ihrer chronischen Erkrankung zu tun haben. Orientierung bei der Wahl einer geeigneten Versicherung geben unsere Versicherungsvergleiche. Die Stiftung Warentest testet die Policen regelmäßig Vergleich Auslandskrankenversicherung Urlaub und Vergleich Auslandskrankenversicherung lange Reise.
Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse auch für Auslandsbehandlungen von Chronikern?
Wenn Sie innerhalb Europas verreisen, müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn als gesetzlich Versicherter können Sie die Behandlungskosten über die Krankenkasse abrechnen. Die Kassen zahlen das, was sie auch in Deutschland bezahlen würden. Alles darüber hinaus müssen Sie privat bezahlen. Außerhalb Europas springt die Krankenkasse nicht ein. Chronisch Kranke können trotzdem weltweit verreisen, sie müssen die Reise aber unbedingt vorher mit der Krankenkasse besprechen, denn für 6 Wochen im Jahr kommt die Kasse weltweit für Behandlungskosten von Chronikern auf. Die Kasse übernimmt die Kosten aber nicht automatisch, der Dialog mit der Krankenkasse vorab ist in diesem Fall wichtig.
Ich muss meine Reise absagen, weil meine chronische Krankheit sich verschlechtert hat. Kommt die Reiserücktrittsversicherung für die Stornokosten auf?
Sprechen Sie vor Abschluss der Police mit dem Versicherer. Einige erkennen dies als „unerwartete“ Erkrankung an, wenn in den sechs Monaten vor Reisebeginn keine Behandlung nötig war. Doch nicht bei jedem Anbieter wird das in den Versicherungsbedingungen ausführlich erläutert. Fragen Sie daher besser nach.
Ärztlicher Notfall im Ausland – was zu tun ist
Was sollte ich tun, wenn ich eine ärztliche Behandlung im Ausland benötige?
Rufen Sie Ihren Versicherer unter der jeweiligen Notfallnummer an. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.
Belege. Auf Belegen vom Arzt sollte (möglichst auf Deutsch oder Englisch) stehen:
- Name des Arzte
- Ihr Vor- und Zuname und Geburtsdatum
- Bezeichnung der Krankheit (Diagnose)
- Welche Behandlung vorgenommen wurde
Zahnbehandlung. Bei Zahnbehandlungen zusätzlich:
- Bezeichnung der behandelten Zähne
Rezept. Auf Rezepten muss vermerkt sein:
- Name des Arzneimittels
- Preis
- Bestätigung der Zahlung
Bei sehr teuren Behandlungen, medizinischem Rücktransport oder Krankenhausaufenthalt sollten Sie unbedingt vorab mit Ihrem Versicherer sprechen. Zum Beispiel muss der behandelnde Arzt im Ausland bescheinigen, dass ein Rücktransport medizinisch sinnvoll oder notwendig ist (je nachdem, welchen Tarif Sie haben).
Damit Sie immer alle nötigen Informationen zum Reisekrankenversicherer und dem Vorgehen vor Ort dabei haben, können Sie unseren Reisebegleiter ausdrucken, ausfüllen und mit auf Reisen nehmen.
Was ist, wenn mich Krankheit, in Todesfall in der Familie oder ein anderes unvorhergesehenes Ereignis am Reiseantritt hindert?
Sind Sie sich noch unsicher, ob Sie Ihre Reise wirklich absagen sollten, sprechen Sie Ihren Versicherer an. Viele Versicherer bieten telefonische Stornoberatungen. Müssen Sie stornieren, melden Sie sich schnell bei Ihrem Reiseanbieter – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Daraufhin erhalten Sie eine Stornokostenrechnung.
Wie hoch die Stornogebühren sind, können Sie in den Reisebedingungen des Anbieters nachlesen. In der Regel gelten prozentual gestaffelte Stornosätze. Häufig fallen bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 bis 25 Prozent vom Reisepreis an. Bei Absage einen Tag vor oder am Tag der Anreise sind es oft 75 bis 90 Prozent. Nachdem Sie bei Ihrem Reiseanbieter storniert haben, übermittelt Ihnen dieser eine Stornokostenrechnung. Reichen Sie diese mit folgenden Unterlagen bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung ein.
- Reisebuchungsbestätigung
- Stornorechnung des Reiseveranstalters und der Fluggesellschaft, falls der Flug getrennt gebucht wurde (bei nicht stornierbaren Flugtickets Bestätigung über Nichtantritt des Fluges)
- Versicherungsschein
- Schadensformular des Versicherers (meist online abrufbar)
- Nachweis über Versicherungsfall (zum Beispiel ärztliches Attest)
- Belege über Kosten (Umbuchungs- oder Mehrkosten)
Ich muss meine Reise wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern. Wie verhalte ich mich?
Melden Sie den Abbruch, die Unterbrechung oder Verlängerung umgehend Ihrem Reiseanbieter und Ihrer Reiserücktrittsversicherung, wenn Sie den Reiseabbruch mitversichert haben. Oft kümmert sich der Reiseanbieter um eine vorzeitige Abreise. Lassen Sie sich (vor Ort) von Ihrem Reiseanbieter, Leistungsträgern wie Hotel, Ausflugsagenturen und Beförderungsunternehmen gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen bestätigen. Bei einer Erkrankung benötigen Sie das Attest des vor Ort behandelnden Arztes oder Krankenhauses. Müssen Sie Ihren Aufenthalt verlängern, beispielsweise weil sie wegen einer Erkrankung nicht transportfähig sind, benötigt Ihre Versicherung Nachweise über die zusätzlichen Unterkunftskosten und Mehrkosten für die verspätete Rückreise. Das ist nach der Reise zu regeln:
Abbruchdatum. Teilen Sie der Versicherung das genaue Datum mit, an dem die Reise abgebrochen wurde (Datum der Rückreise).
Reiseleistungen. Weisen Sie die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen nach, etwa Rechnungen für gebuchte Ausflüge oder Tickets für Veranstaltungen.
Vorzeitiger oder verspäteter Abflug. Mussten Sie vorzeitig oder später als geplant abfliegen, belegen Sie die Mehrkosten für Umbuchung oder Neubuchung der Rückflüge. Sollte Ihnen Ihr Reiseanbieter nicht in Anspruch genommene Leistungen anteilig erstatten, müssen Sie dies bei der Versicherung angeben.
Unfreiwillige Verlängerung. Mussten Sie wegen eines versicherten Ereignisses unfreiwillig die Reise verlängern, benötigen Sie einen Nachweis über die Zusatzkosten, die für Unterkunft und Verpflegung entstanden sind.
Nachweis. Außerdem ist der Nachweis über den Versicherungsfall erforderlich, etwa ein Attest des am Urlaubsort behandelnden Arztes mit Beginn und Diagnose einer Erkrankung.
Wenn ich im Urlaub krank werde und mir spontan einen Rückflug buche, erstattet die Auslandskrankenversicherung dann die Flugkosten?
Nein, wenn Sie im Urlaub krank werden, können Sie nicht einfach die Reise abbrechen oder verlängern und die Flugkosten bei Ihrer Auslandskrankenversicherung geltend machen. Dafür ist die Reiseabbruchversicherung (oft Teil der Reiserücktrittsversicherung) zuständig: Sie bezahlt Rückreisekosten, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen oder verlängern müssen. Einige Tarife zahlen auch, wenn Sie vor oder während des Urlaubs unerwartet von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden.
Tipp: Sie sind noch auf der Suche nach einer geeigneten Versicherung? Unsere Tests zeigen, welche Policen den besten Schutz bei Reiserücktritt oder -abbruch bieten.
Welche Versicherung springt ein, wenn ich kurz vor dem Urlaub krank werde und meine Reise absagen muss?
Wenn der Urlaub platzt, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Sie kommt für die Stornokosten auf, die unter Umständen bis zu 90 Prozent des Reisepreises betragen können. Für den Rücktritt brauchen Sie aber einen triftigen Grund, wie zum Beispiel eine schwere Erkrankung, die Sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Eine psychische Ausnahmesituation wegen Ehescheidung wurde vor Gericht nicht als Grund akzeptiert. Das verlangte konkrete Angaben zu Symptomen. Details zu dieser Versicherung bietet Ihnen unser Special Reiserücktrittsversicherung. Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie bei Reiserücktritt nicht abgesichert, sie zahlt eben nur für Behandlungen und Krankheiten während der Reise. Details dazu im Special Auslandkrankenversicherungen.
Wenn ich nach Unfall oder schwerer Krankheit einen Krankenrücktransport nach Deutschland benötige, zahlt dann die Kasse oder meine private Krankenversicherung?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse kommt grundsätzlich nie für einen Krankenrücktransport nach Deutschland auf. Auch nicht innerhalb Europas. Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung müssen Sie unter Umständen tausende Euro selbst zahlen. Selbst Privatversicherte sollten vor Reisebeginn bei ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.
Wenn Sie Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung für einen Krankenrücktransport in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie allerdings aufpassen: Handeln Sie nicht eigenmächtig, sondern stimmen Sie sich mit dem Versicherer ab. Sonst zahlt er möglicherweise nicht. Rufen Sie entweder selbst bei der Notfallnummer Ihres Versicherers an oder lassen Sie einen Freund oder Verwandten in Ihrem Auftrag anrufen, um das nötige Vorgehen zu besprechen. Orientierung bei der Wahl einer geeigneten Versicherung geben unsere Tests: Sie zeigen, welche Versicherung die besten Policen für eine Urlaubsreise und welche die besten Policen für einen längeren Auslandsaufenthalt bietet.
Terror, politische Unruhen, Pandemie
In meinem Urlaubsland gab es kürzlich einen Terroranschlag. Jetzt möchte ich nicht mehr dorthin verreisen. Kann ich umbuchen oder stornieren ohne Geld zu verlieren?
Angst ist nicht versichert. Wer seine Reise absagt, weil er Terroranschläge oder politische Unruhen fürchtet, bleibt auf den Storno- oder Umbuchungsgebühren sitzen. Der Reiserücktrittsversicherer springt in der Regel nicht ein. Meist gilt: Wer wegen eines Terroranschlags am Urlaubsort seine Reise kostenlos umbuchen oder stornieren möchte, ist auf die Kulanz des Reiseanbieters angewiesen. Einzelne Terroranschläge oder Terrordrohungen reichen meist nicht aus, um eine Reise ohne finanzielle Einbußen abzusagen. Es sei denn, das Auswärtige Amt gibt eine Reisewarnung für das Urlaubsziel heraus. Dann hätten Sie eine Chance, ohne Kosten abzusagen, weil die Reiseveranstalter in diesem Fall das Geld erstatten.
In unserem aktuellen Vergleich Reiserücktrittsversicherung gibt es einen Anbieter, der bei einem Reiserücktritt wegen eines Terroranschlags kurz vor Reisebeginn aufkommt und einen, der bei einem Reiseabbruch wegen eines Terroranschlags während der Reise (im Rahmen der Reiseabbruchversicherung) zahlt. Die Versicherer leisten nur, wenn der Anschlag in der Nähe des Zielorts stattfand. Ausgeschlossen ist der Anspruch jedoch, wenn bei Buchung der Reise schon eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt vorlag. Ausführliche Informationen zu dieser Versicherung bietet Ihnen unser Special Reiserücktrittsversicherung.
Für mein Reiseland wurde eine Reisewarnung wegen Covid-19 ausgesprochen. Kann ich ohne Verlust stornieren?
Wenn wegen hoher Covid-19-Zahlen eine Reisewarnung für das Urlaubsziel ausgesprochen wird, können Sie stornieren und den Reisepreis vom Reiseveranstalter zurückverlangen. Die Reiserücktrittsversicherung ist hier nicht zuständig. Sie zahlt auch nicht, wenn Sie die Reise aus Angst vor einer Covid-19-Infektion während des Fluges oder am Zielort absagen möchten.
Streit mit dem Reiseversicherer
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet mir nicht die Stornogebühren oder Kosten, die mir wegen meines Reiseabbruchs entstanden sind. Was soll ich tun?
Stellt sich die Versicherung quer, können Sie sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieser führt ein Schlichtungsverfahren durch. Seine Entscheidung ist für das Unternehmen bis zu einem Beschwerdewert von 10 000 Euro bindend. Aber Achtung: Einige Versicherer machen beim Verfahren des Ombudsmannes nicht mit. Versicherte dieser Unternehmen können sich unter Umständen an die neue Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Nachteil: Die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig. Der Versicherer kann ein Schlichtungsverfahren auch ablehnen oder eine Teilnahme an solchen Schlichtungsverfahren in seinen Vertragsbedingungen von Vorneherein ausschließen.
Ich habe Streit mit der Auslandskrankenversicherung. Gibt es auch für sie eine Schlichtungsstelle?
Ja. In diesen Fällen können Sie sich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Sein Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Viele Versicherer nehmen daran teil. Aber Achtung: Der Ombudsmann spricht lediglich unverbindliche Empfehlungen aus. Aufgrund seiner Empfehlung wird oft außergerichtlich ein Kompromiss geschlossen. Dem Versicherten steht es aber weiter offen, zu klagen. Einige Versicherer machen beim Verfahren des Ombudsmannes nicht mit. Versicherte dieser Unternehmen können sich unter Umständen an die neue Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Nachteil: Bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle ist die Teilnahme für beide Seiten freiwillig. Der Versicherer kann ein Schlichtungsverfahren auch ablehnen oder eine Teilnahme an solchen Schlichtungsverfahren in seinen Vertragsbedingungen von Vorneherein ausschließen.
Die Reiseversicherungstests der Stiftung Warentest
Beim letzten Test von Reiseversicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?
Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produktinformationen zu schicken. Nicht immer erhalten wir eine Rückmeldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer überarbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.
In jedem Fall überprüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer. Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahlkriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.
Dieses FAQ wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 17. Februar 2021. Zuvor gepostete Kommentare beziehen sich auf frühere Fassungen.