
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten für viele Rechtsstreitigkeiten. Sie gehört nicht zu den ganz wichtigen Versicherungen, aber zu den nützlichen. Doch Vorsicht: Oft sind im Kleingedruckten einige Rechtssachen ausgeschlossen, was im Ernstfall zu unangenehmen Überraschungen führen kann. Unsere FAQ sollen Ihnen helfen einzuschätzen, was Sie von einer Rechtsschutzversicherung erwarten können und was nicht.
Allgemeine Fragen
Fragen zum Vertrag
- Mein Partner und ich haben beide eine Rechtsschutzversicherung. Können wir eine davon kündigen?
- Ich habe bereits eine Rechtsschutzversicherung: Ist meine Familie automatisch mitversichert?
- Ich habe eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ist meine Familie dort mitversichert?
- Wenn ich den Versicherer wechsle, übernimmt mein neuer Versicherer dann auch alle Rechtsschutzfälle von meinem alten Versicherer oder gibt es da Wartezeiten?
- Mein Vertrag wurde gekündigt. Im Kündigungsschreiben heißt es, laufende Rechtsstreitigkeiten seien abgedeckt. Was passiert, wenn die Kündigung wirksam wird und ich eine neue Versicherung suche?
- Meine Rechtsschutzversicherung wurde gekündigt, und ich möchte einen neuen Vertrag abschließen. Welche Versicherer holen Auskünfte über Vorversicherungen ein?
- Ich habe schon eine Hausratversicherung. Ist es ratsam, beim selben Versicherer auch den Rechtsschutz abzuschließen? Käme es dann nicht zu einem Interessenkonflikt, wenn ich später die Hausratversicherung verklagen muss, weil sie nicht zahlt?
Wann die Rechtsschutzversicherung zahlt
- Für welche Leistungen zahlt die Rechtsschutzversicherung?
- In welchen Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
- Wenn es so viele Ausschlüsse gibt, warum soll ich dann überhaupt eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
- Kurz nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung habe ich von meinem Arbeitgeber ein mieses Zeugnis bekommen. Wenn ich dagegen vorgehe, greift doch meine neue Versicherung?
- Meine Rechtsschutzversicherung lehnt es ab, die Anwaltskosten in einem Sorgerechtsstreit zu übernehmen. Darf sie das?
Testverfahren der Stiftung Warentest
Allgemeine Fragen
Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Nach einem Streit mit dem Arbeitgeber, Vermieter und Nachbar oder als Verkehrsteilnehmer können erhebliche Kosten auf Sie zukommen, wenn der Streit eskaliert und vor Gericht verhandelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann für Sie die Anwalts- und Verfahrenskosten. Über die Mitgliedschaft in manchen Verbänden sind bereits einige Versicherungsrisiken abgedeckt: Mieterverein, Gewerkschaften oder Automobilklubs bieten ihren Mitgliedern oft Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen für die jeweiligen Bereiche.
Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den sinnvollen Versicherungen, aber nicht zu den Policen, die unbedingt notwendig sind. Wichtiger sind Versicherungen wie eine private Haftpflichtversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur wenn Sie sich mehr Versicherungsschutz leisten können, kommt Rechtsschutz infrage.
Wozu eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Nach einem Unfall im Straßenverkehr geraten die Beteiligten oft in Streit. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen hilfreich sein, denn sie übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn der Versicherte Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung durchsetzen muss. Der Schutz greift zum Beispiel auch für:
- Fußgänger und Radfahrer.
- Streitigkeiten rund um den Autokauf, wenn der Tarif Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet.
- Fahrgäste von Bussen und Bahnen.
Vor allem Vielfahrer sind mit der Versicherung gut beraten.
Tipp: Wählen Sie einen Tarif ohne Selbstbehalt, denn der Preisvorteil der Tarife mit Selbstbehalt ist relativ gering. Schutz gibt es schon für wenig Geld, wie unser letzter Test von Verkehrsrechtsschutz-Versicherungen gezeigt hat.
Warum gibt es eine Wartezeit, und ab wann greift der Versicherungsschutz?
Um reine Zweckabschlüsse zu vermeiden, gibt es die Wartezeit. Das ist ein zeitlich beschränkter Risikoausschluss, der verhindern soll, dass Verträge für bereits schwelenden Streit abgeschlossen werden. Eine Wartezeit gilt in der Regel für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Wohnungs- und Grundstücksrecht, Vertrags- und Sachenrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht in Verkehrssachen. Sie beträgt in der Regel 3 Monate (im Arbeitsrecht manchmal sogar 6 Monate). Keine Wartezeiten gibt es im Schadensersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, sowie im Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Beim Verkehrsrechtsschutz gelten einige Leistungen – wie Schutz im Vertrags- und Sachenrecht – erst nach einer Vertragslaufzeit von meist drei Monaten. Für Schadenersatzfälle besteht keine Wartezeit.
Fragen zum Vertrag
Mein Partner und ich haben beide eine Rechtsschutzversicherung. Können wir eine davon kündigen?
In der Regel wird der ältere Vertrag übernommen. Der Partner, der den jüngeren Vertrag besitzt, darf seine Police kündigen. Teilen Sie Ihren Versicherungen die Vertragsnummern und Namen der Versicherten der jeweils anderen Gesellschaft mit. Nach Prüfung wird die Police in einen Familientarif umgewandelt und der andere Partner übernommen.
Tipp: Gute Rechtsschutz-Pakete finden Sie in unserem Test von Familienpolicen.
Ich habe bereits eine Rechtsschutzversicherung: Ist meine Familie automatisch mitversichert?
Nur wenn Sie einen Familientarif haben, ist die Familie mitversichert. Es ist sinnvoll, Änderungen Ihrer Lebensumstände – wie Heirat oder Geburt eines Kindes – dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Wer einen Singletarif hat, muss in einen Familientarif wechseln. Uneheliche Lebenspartner können mit in die Police aufgenommen werden. Erwachsene Kinder in der Ausbildung sind mitversichert, solange sie noch nicht verheiratet sind und noch nicht im Berufsleben stehen. Die Mitversicherung erwachsener Kinder endet in der Regel aber spätestens mit dem 25. Geburtstag. Manche Unternehmen versichern auch weitere Personen mit. Das sind zum Beispiel die Eltern des Versicherungsnehmers oder seines Lebenspartners. Diese müssen dann aber meist im selben Haushalt leben oder bereits in Rente sein.
Ich habe eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ist meine Familie dort mitversichert?
Das hängt von dem Tarif ab, den Sie gewählt haben. In unseren Untersuchungen haben wir Tarife für Alleinstehende ohne eigenes Fahrzeug geprüft, Tarife für Alleinstehende mit einem Fahrzeug, für Familien mit einem Fahrzeug und Familien mit mehreren Fahrzeugen.
Alleinstehende ohne eigenes Fahrzeug. Wer Single ist und kein eigenes Auto hat, aber zum Beispiel Carsharing nutzt, ist mit einem Tarif für Alleinstehende ohne eigenes Kfz am besten bedient. Mit dieser „Fahrerversicherung“ haben Sie Rechtsschutz, wann und wie auch immer Sie sich im Verkehr bewegen: Als Fahrer eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeugs, als Fußgänger, Radler oder beispielsweise als Fahrgast im Bus.
Alleinstehende mit eigenem Fahrzeug. Haben Sie als Single ein eigenes Fahrzeug, kommt für Sie ein Tarif für Alleinstehende mit einem Fahrzeug in Betracht. Mit einer solchen „Fahrzeugversicherung“ sind Sie versichert, wann und wie auch immer Sie sich im Verkehr bewegen. Andere Personen sind meist nicht mitversichert.
Familien mit einem Fahrzeug. Bei den von uns getesteten Tarifen für Familien mit einem Fahrzeug sind Partner und minderjährige Kinder immer auch als selbständige Verkehrsteilnehmer mitversichert: als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast im öffentlichen Verkehr. Oft sind auch Partner und volljährige Kinder als Fahrer und Halter eines eigenen Fahrzeugs und als Fahrer eines fremden Fahrzeugs mitversichert.
Familien mit mehreren Fahrzeugen. Tarife, die mehrere Fahrzeuge versichern, sind eine gute Wahl für Familien, wenn etwa der mitversicherte Partner oder die Kinder mit einem eigenen Auto unterwegs sind. Die Tarife sind nicht unbedingt teurer als jene für Familien mit einem Fahrzeug. Und auch hier gilt wieder: Partner und minderjährige Kinder sind als Teilnehmer am Straßenverkehr versichert, wenn sie in diesem Zusammenhang in einen Rechtsstreit geraten.
Wenn ich den Versicherer wechsle, übernimmt mein neuer Versicherer dann auch alle Rechtsschutzfälle von meinem alten Versicherer oder gibt es da Wartezeiten?
Grundsätzlich haben einige Leistungsarten in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit und der Rechtsschutz beginnt erst danach. Etliche Versicherer verzichten bei einem Wechsel von einem anderen Anbieter auf diese Wartezeit. Fragen Sie beim Abschluss danach und lassen sich gegebenenfalls den Wartezeitverzicht schriftlich bestätigen. Hat ein versicherter Rechtsstreit seine Ursache in der Zeit als Sie noch beim alten Versicherer waren (etwa Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung) und eskaliert der Streit dann erst beim neuen Versicherer (Streit mit Vermieter um Zulässigkeit der Mietminderung), übernimmt der neue Rechtsschutzversicherer die Sache, wenn der Versichererwechsel nahtlos erfolgte. Waren Sie beim Wechsel nur einen Tag ohne Rechtsschutzversicherung, übernimmt der neue Versicherer den Fall nicht.
Mein Vertrag wurde gekündigt. Im Kündigungsschreiben heißt es, laufende Rechtsstreitigkeiten seien abgedeckt. Was passiert, wenn die Kündigung wirksam wird und ich eine neue Versicherung suche?
Eine ordentliche Kündigung führt nicht zum Eintrag in die HIS-Datei der deutschen Versicherungswirtschaft, in der Risikobewertungen der Versicherer (sogenannte „schlechte Risiken“) vermerkt sind. Kündigt der Versicherer aufgrund zu vieler Schadensfälle, können die Versicherten beim Anbieter nachfragen, ob dieser bereit ist, die Kündigung zurückzunehmen, um dem Versicherten damit die Gelegenheit zu geben, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
Meine Rechtsschutzversicherung wurde gekündigt, und ich möchte einen neuen Vertrag abschließen. Welche Versicherer holen Auskünfte über Vorversicherungen ein?
Uns ist bekannt, dass es für Kunden, denen der Rechtsschutzversicherer gekündigt hat, schwer werden kann, einen neuen Vertrag zu finden. Einen besseren Tipp, als geduldig bei vielen Versicherern konkret einen Antrag zu stellen und die Frage nach der Kündigung ehrlich zu beantworten, haben wir leider nicht für Sie.
Tipp: Wer mit einer Kündigung rechnet, sollte lieber selbst kündigen, bevor es der Versicherer tut (siehe auch vorherige Frage).
Ob Ihnen zuvor gekündigt worden ist, erfährt der Versicherer nicht nur über Ihren Antrag, sondern auch über die HIS-Datei des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in der Versicherte geführt werden, die negativ aufgefallen sind. Ob hier etwas über Sie gespeichert wurde, erfahren Sie von Ihrem alten Versicherer oder direkt vom GDV. Die Daten werden nach 5 Jahren automatisch gelöscht.
Ich habe schon eine Hausratversicherung. Ist es ratsam, beim selben Versicherer auch den Rechtsschutz abzuschließen? Käme es dann nicht zu einem Interessenkonflikt, wenn ich später die Hausratversicherung verklagen muss, weil sie nicht zahlt?
Der Gesetzgeber hat die Gefahr eines Interessenkonflikts vorhergesehen. In Paragraf 164 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist deshalb vorgeschrieben, dass bei Versicherungsunternehmen mit mehreren Versicherungssparten die Fallbearbeitung der Rechtsschutzversicherung in einem rechtlich selbstständigen Unternehmen stattfindet. Beispiel: In dem großen Versicherungskonzern Allianz übernimmt die eigenständige Tochter Allianz Rechtsschutz-Service GmbH die Schadenbearbeitung von Rechtsschutz-Fällen. Zudem darf der zuständige Sachbearbeiter der Rechtsschutzversicherung nicht auch noch die Schadenbearbeitung von Hausrat-Fällen im Versicherungskonzern übernehmen. Eine Garantie, dass Interessenkonflikte in der Praxis ganz vermieden werden, bietet das Gesetz freilich nicht. Möglicherweise wird der Rechtsschutz-Mitarbeiter des Versicherungskonzerns X eher die Leistung verweigern, wenn ein Rechtsschutzkunde gegen die konzerneigene Hausratversicherung von X klagen will. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, fährt besser damit, den Rechtsschutz nicht beim selben Unternehmen abschließen, wo er auch seine anderen Versicherungen hat.
Tipp: Gute Rechtsschutz-Pakete („Familienpolicen“) finden Sie in unserem Test von Rechtsschutzversicherungen.
Wann die Rechtsschutzversicherung zahlt
Für welche Leistungen zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten für verschiedene Rechtsbereiche. Dazu gehören beim Paket „Privat-, Beruf- und Verkehrsrechtsschutz“:
- Vertrags- und Sachenrecht, etwa bei Streit um schlechte Qualität einer gekauften Sache.
- Sozialrecht, etwa bei Streit mit der Krankenkasse um Pflegestufen.
- Schadenersatzrecht, zum Beispiel beim Einfordern von Schadenersatz nach einem Unfall.
- VerkehrsrechtlicheStreitigkeiten, etwa Streit um den Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser Verkehrsrechtschutz kann auch als einzelner Versicherungsbaustein versichert werden.
- Arbeitsrecht, etwa eine Kündigung, um nicht gezahlten Lohn oder um den Inhalt eines Arbeitszeugnisses.
- Steuerrecht, bei Ärger mit dem Finanzamt.
- Strafrecht, zum Beispiel beim Vorwurf eines fahrlässig begangenen Vergehens (Steuerhinterziehung, einfache Körperverletzung)
- Familien- und Erbrecht. Verbraucher bekommen aber nur eine einmalige Beratung bei akuten Fragen zu etwa Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht oder Annahme einer Erbschaft. Prozesskostenschutz im Familien- und Erbrecht sehen Rechtsschutzversicherungen nicht vor.
Je nach Vertrag und Bausteinen können auch enthalten sein:
- Wohnungs- und Grundstücksrecht, etwa bei Streit mit Ihrem Vermieter um Nebenkosten oder Schönheitsreparaturen.
Eine gute Versicherung zeichnet aus, dass sie in möglichst vielen Lebenslagen hilft. Sie haben die Wahl, ein Gesamtpaket oder nur Rechtsschutz für einzelne Rechtsgebiete abzuschließen. Das Gesamtpaket enthält Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz.
Als zusätzlichen Service beinhalten inzwischen nahezu alle Policen eine Anwalt-Hotline. Bei guten Rechtsschutzversicherungen dürfen Sie am Telefon sogar Fragen zu Rechtsgebieten stellen, die gar nicht versichert sind. Viele Rechtsfragen können allerdings nur dann fachkundig vom Rechtsanwalt beantwortet werden, wenn er alle relevanten Unterlagen eingesehen hat. Das geht am Telefon meist nicht.
Tipp: Die Stiftung Warentest testet regelmäßig Rechtsschutzversicherungen. Rechtsschutz-Pakete finden Sie in unserem Test von Familienpolicen. Zum Spezialfall Verkehrsrechtsschutz gibt es eine eigene Untersuchung: Verkehrsrechtsschutz: Viel Schutz für wenig Geld.
In welchen Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
Für Vorsatzstraftaten wie Diebstahl oder Betrug gibt es keinen Versicherungsschutz. Auch der Zoff um Knöllchen wegen Falschparkens ist nicht versichert. Darüber hinaus gibt es noch erhebliche andere Leistungsausschlüsse. Die Liste der Ausschlüsse ist lang: Kostenträchtige Streitigkeiten etwa rund um den Neubau eines Hauses sind meist komplett ausgeschlossen. Auch Zoff um die Kreditfinanzierung eines solchen Neubaus. Insbesondere in jungen Rechtsschutzversicherungen ist auch der Schutz bei Rechtsstreitigkeiten um Geld- und Kapitalanlagen erheblich eingeschränkt oder sogar ganz ausgeschlossen. Auch urheberrechtlicher Ärger nach dem illegalen Herunterladen von Filmen oder Liedern ist in der Regel nicht versichert. Selbstständige brauchen für rechtliche Auseinandersetzungen eine extra Rechtsschutzversicherung. Im Rahmen des von uns getesteten Versicherungspaketes „Privat, Beruf und Verkehr“ ist nur die Tätigkeit als Arbeitnehmer versichert.
Rechtsprobleme, die kurz nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung auftauchen, sind ebenfalls mitunter nicht versichert. So greift zum Beispiel der Berufsrechtsschutz oftmals erst nach einer Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsschluss. Für Rechtsfälle, die ihren Ursprung in der Zeit vor dem Abschluss des Rechtsschutzes haben, zahlt die Versicherung auch nicht.
Tipp: Vereinbaren Sie einen Selbstbehalt von 150 Euro. Andernfalls wird die Versicherung viel teurer. Miet- und Verkehrsrechtsschutz sind auch einzeln für oft unter 100 Euro pro Jahr zu haben.
Wenn es so viele Ausschlüsse gibt, warum soll ich dann überhaupt eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung trotz der Lücken im Schutz abschließen wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht billig. Die Rechtsschutzversicherung gehört auch nicht zu den wichtigsten Policen. Diese sind die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen. Es gibt aber Bereiche, in denen Risiken häufiger sind, als in anderen Lebensbereichen. Sinnvoll ist in jedem Fall der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Im Straßenverkehr kann man am leichtesten und häufigsten in brenzlige Situationen geraten. Häufig gibt es auch Streit um Mietangelegenheiten. Beides kann man mit Einzelpolicen absichern. Wichtig kann auch der Berufsrechtsschutz werden, der allerdings nur im Paket angeboten wird.
Kurz nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung habe ich von meinem Arbeitgeber ein mieses Zeugnis bekommen. Wenn ich dagegen vorgehe, greift doch meine neue Versicherung?
Höchstwahrscheinlich nicht, in der Regel gilt nämlich eine dreimonatige Wartezeit. Erst nach Ablauf der Frist können Sie alle Leistungen in Anspruch nehmen.
Meine Rechtsschutzversicherung lehnt es ab, die Anwaltskosten in einem Sorgerechtsstreit zu übernehmen. Darf sie das?
Ja. Rechtsschutzversicherungen decken selten alle Lebenslagen ab. Bei Fragen zum Familien- und Erbrecht gibt es in der Regel nur eine einmalige Beratung. Alles, was darüber hinausgeht, wird dann nicht erstattet.
Ebenfalls oft vom Schutz ausgenommen sind: Hausbau, Urheber- und Markenstreit, Kapitalanlagen, Halt- und Parkverstöße, Wettverträge, Gewinnzusagen sowie schwerwiegende Strafverfahren.
Testverfahren der Stiftung Warentest
Beim letzten Test von Rechtsschutzversicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?
Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produktinformationen zu schicken. Nicht immer erhalten wir eine Rückmeldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer überarbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.
In jedem Fall überprüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer.
Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahlkriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.