Finanziert der Chef die Weiterbildung, bindet sich der Arbeitnehmer zeitweise an den Betrieb. Dafür gelten Regeln, erklärt Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister.

Dr. Sabine Reichert-Hafemeister, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin, kennt die den Tücken von Fortbildungsverträgen. © reichert-recht
Wie lang ist die Bindungsdauer, wie viel ist zurückzuzahlen?
Die zulässige Bindungsdauer ist abhängig von der Dauer der Weiterbildung, der Höhe der Kosten und der Vorteile, die der Arbeitnehmer durch seine Weiterbildung generiert. Es gibt Richtlinien. Wird ein Arbeitnehmer bis zu einem Monat freigestellt, ist beispielsweise eine Bindung von bis zu sechs Monaten zulässig. Für jeden Monat, den das Arbeitsverhältnis nach Abschluss des Lehrgangs fortbesteht, reduziert sich die Rückzahlungspflicht anteilig.
Wie wird das konkret festgelegt?
Das regeln beide Seiten in einem Fortbildungs- oder Rückzahlungsvertrag. Aus dem muss hervorgehen, wie hoch die Lehrgangs- und Lohnfortzahlungskosten sind, die der Arbeitnehmer bei einer Kündigung in der Bindungsfrist zurückzuzahlen hat. Die Bindungsdauer muss vertraglich korrekt vereinbart werden. Die Klauseln dürfen den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen, andernfalls wird der Vertrag unwirksam und die Rückzahlungspflicht entfällt. Das kommt öfter vor.
Der Arbeitnehmer erhält eine bezahlte Freistellung ohne Zuschuss zu den Kurskosten. Gilt hier die Rückzahlungspflicht?
Das hängt davon ab, wie lange die Freistellung andauerte. Die Vorteile der Weiterbildung und die Dauer der Bindung an die Firma müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen und im Rückzahlungsvertrag wirksam vereinbart sein.
Gibt es eine vorzeitige Kündigung ohne Rückzahlungspflicht?
Ja. Arbeitnehmer können während der Bindungsdauer kündigen, wenn sich der Arbeitgeber vertragswidrig verhält oder der Kündigungsgrund seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen ist. Muss ein Mitarbeiter kündigen, weil er langzeiterkrankt ist und daher nicht mehr arbeiten kann, entfällt die Rückzahlungspflicht ebenfalls.
Kann der Arbeitgeber während der Bindungsdauer kündigen?
Ja, aus verhaltensbedingten Gründen. Wenn der Arbeitnehmer ständig zu spät kommt oder seine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht und deswegen bereits abgemahnt wurde. Das löst für ihn die Rückzahlungspflicht aus.
Wird der bisherige Job während der Weiterbildung freigehalten?
Ist im Arbeitsvertrag eine bestimmte Tätigkeit und Position vereinbart, hat der Arbeitnehmer ein Anrecht, darauf zurückzukehren. Ist die Tätigkeit im Arbeitsvertrag nur allgemein beschrieben, etwa „Mitarbeiter im Innendienst“, so ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, dem Arbeitnehmer Aufgaben in diesem Tätigkeitsbereich zu übertragen.
-
- Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Die konkreten Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
-
- Hat ein Hartz-IV-Bezieher einen weiten Weg zur Arbeit, ist es zumutbar, dass er zehn Kilometer mit dem Rad fährt, wenn es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt. Ein...
-
- Sie haben den Weiterbildungsguide der Stiftung Warentest aufgerufen. Der Betrieb dieser Seite ist eingestellt. Der Weiterbildungsguide wurde vom Bundesministerium für...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@der_farmsener: Handelt es sich um eine private Weiterbildungsmaßnahme, sind Arbeitnehmerinnen nicht verpflichtet, die Arbeitgeberin über eine Teilnahme zu informieren.
Auch die Krankenkasse muss nicht informiert werden.
Wichtig: Lassen Sie sich von der Ärztin bestätigen, dass die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess hat. (maa)
Ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung. Vor drei Monaten habe ich mir die Hand gebrochen, der Heilungsprozess zieht sich etwas, ich bin seit dem krankgeschrieben und beziehe Krankengeld.
Ich möchte gerne einer Weiterbildung antreten zum Evaluator eben solcher Pflegeeinrichtungen. Solche Evaluationen finden nach bestandener Ausbildung nebenberuflich statt.
Die Ausbildung ist kostenfrei (für die erste selbständige Evaluation werde ich als Ausgleich nicht honoriert) und die Fortbildungsmodule finden während meiner Krankschreibung statt. Die Qualifikation steht auch meinem Heilungsprozess nicht im Wege, da ich die pflegeeinrichtungstypischen Handgriffe nicht machen, sondern nur beobachten muss ...
Muss ich meinen Arbeitgeber über diese Qualifikationsmaßnahme informieren (Nur über die Fortbildung, nicht über möglichen Evaluationen, für die es dann Geld gibt, das steht natürlich auf einem anderen Blatt). Muss ich die Krankenkasse informieren?
@Pandemie: Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht unabhängig von den Weiterbildungen, die die Arbeitgeberin anordnet. (maa)
Wenn der Chef uns zu einer Teamfortbildung verpflichtet, werden die Tage dann von meinem Bildungsurlaub abgezogen?
@kriskringle: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Die Ausgangslage haben wir gleich zu Beginn beschrieben: "Habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber ein Recht auf Weiterbildung?". Informieren Sie sich, ob es einenTarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema gibt. Ob und welche betriebliche Veranlassung zu der Weiterbildung geführt hat, können wir nicht beurteilen. (AK)