Recht auf Weiterbildung

„Verträge können unwirk­sam sein“

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Finanziert der Chef die Weiterbildung, bindet sich der Arbeitnehmer zeit­weise an den Betrieb. Dafür gelten Regeln, erklärt Rechts­anwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister.

Recht auf Weiterbildung - Was der Chef darf, was er muss

Dr. Sabine Reichert-Hafemeister, Fach­anwältin für Arbeits­recht in Berlin, kennt die den Tücken von Fort­bildungs­verträgen. © reichert-recht

Wie lang ist die Bindungs­dauer, wie viel ist zurück­zuzahlen?

Die zulässige Bindungs­dauer ist abhängig von der Dauer der Weiterbildung, der Höhe der Kosten und der Vorteile, die der Arbeitnehmer durch seine Weiterbildung generiert. Es gibt Richt­linien. Wird ein Arbeitnehmer bis zu einem Monat frei­gestellt, ist beispiels­weise eine Bindung von bis zu sechs Monaten zulässig. Für jeden Monat, den das Arbeits­verhältnis nach Abschluss des Lehr­gangs fort­besteht, reduziert sich die Rück­zahlungs­pflicht anteilig.

Wie wird das konkret fest­gelegt?

Das regeln beide Seiten in einem Fort­bildungs- oder Rück­zahlungs­vertrag. Aus dem muss hervorgehen, wie hoch die Lehr­gangs- und Lohn­fortzahlungs­kosten sind, die der Arbeitnehmer bei einer Kündigung in der Bindungs­frist zurück­zuzahlen hat. Die Bindungs­dauer muss vertraglich korrekt vereinbart werden. Die Klauseln dürfen den Arbeitnehmer nicht unan­gemessen benach­teiligen, andernfalls wird der Vertrag unwirk­sam und die Rück­zahlungs­pflicht entfällt. Das kommt öfter vor.

Der Arbeitnehmer erhält eine bezahlte Frei­stellung ohne Zuschuss zu den Kurs­kosten. Gilt hier die Rück­zahlungs­pflicht?

Das hängt davon ab, wie lange die Frei­stellung andauerte. Die Vorteile der Weiterbildung und die Dauer der Bindung an die Firma müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen und im Rück­zahlungs­vertrag wirk­sam vereinbart sein.

Gibt es eine vorzeitige Kündigung ohne Rück­zahlungs­pflicht?

Ja. Arbeitnehmer können während der Bindungs­dauer kündigen, wenn sich der Arbeit­geber vertrags­widrig verhält oder der Kündigungs­grund seinem Verantwortungs­bereich zuzu­rechnen ist. Muss ein Mitarbeiter kündigen, weil er lang­zeit­erkrankt ist und daher nicht mehr arbeiten kann, entfällt die Rück­zahlungs­pflicht ebenfalls.

Kann der Arbeit­geber während der Bindungs­dauer kündigen?

Ja, aus verhaltens­bedingten Gründen. Wenn der Arbeitnehmer ständig zu spät kommt oder seine Arbeits­unfähigkeit vortäuscht und deswegen bereits abge­mahnt wurde. Das löst für ihn die Rück­zahlungs­pflicht aus.

Wird der bisherige Job während der Weiterbildung frei­gehalten?

Ist im Arbeits­vertrag eine bestimmte Tätig­keit und Position vereinbart, hat der Arbeitnehmer ein Anrecht, darauf zurück­zukehren. Ist die Tätig­keit im Arbeits­vertrag nur allgemein beschrieben, etwa „Mitarbeiter im Innen­dienst“, so ist der Arbeit­geber lediglich verpflichtet, dem Arbeitnehmer Aufgaben in diesem Tätig­keits­bereich zu über­tragen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.11.2020 um 16:59 Uhr
Krankschreibung + Weiterbildungsmaßnahme

@der_farmsener: Handelt es sich um eine private Weiterbildungsmaßnahme, sind Arbeitnehmerinnen nicht verpflichtet, die Arbeitgeberin über eine Teilnahme zu informieren.
Auch die Krankenkasse muss nicht informiert werden.
Wichtig: Lassen Sie sich von der Ärztin bestätigen, dass die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess hat. (maa)

der_farmsener am 18.11.2020 um 00:09 Uhr
Krankgeschrieben und Weiterbildung

Ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung. Vor drei Monaten habe ich mir die Hand gebrochen, der Heilungsprozess zieht sich etwas, ich bin seit dem krankgeschrieben und beziehe Krankengeld.
Ich möchte gerne einer Weiterbildung antreten zum Evaluator eben solcher Pflegeeinrichtungen. Solche Evaluationen finden nach bestandener Ausbildung nebenberuflich statt.
Die Ausbildung ist kostenfrei (für die erste selbständige Evaluation werde ich als Ausgleich nicht honoriert) und die Fortbildungsmodule finden während meiner Krankschreibung statt. Die Qualifikation steht auch meinem Heilungsprozess nicht im Wege, da ich die pflegeeinrichtungstypischen Handgriffe nicht machen, sondern nur beobachten muss ...
Muss ich meinen Arbeitgeber über diese Qualifikationsmaßnahme informieren (Nur über die Fortbildung, nicht über möglichen Evaluationen, für die es dann Geld gibt, das steht natürlich auf einem anderen Blatt). Muss ich die Krankenkasse informieren?

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.09.2020 um 16:10 Uhr
Bildungsurlaub

@Pandemie: Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht unabhängig von den Weiterbildungen, die die Arbeitgeberin anordnet. (maa)

Pandamie am 10.09.2020 um 11:10 Uhr
Bildungsurlaub

Wenn der Chef uns zu einer Teamfortbildung verpflichtet, werden die Tage dann von meinem Bildungsurlaub abgezogen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2019 um 13:36 Uhr
Kollege A bekommt Weiterbildung gezahlt, B nicht

@kriskringle: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Die Ausgangslage haben wir gleich zu Beginn beschrieben: "Habe ich gegen­über meinem Arbeit­geber ein Recht auf Weiterbildung?". Informieren Sie sich, ob es einenTarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema gibt. Ob und welche betriebliche Veranlassung zu der Weiterbildung geführt hat, können wir nicht beurteilen. (AK)