Der gesetzliche Unfallschutz für pflegende Angehörige gilt nur für genau festgelegte Tätigkeiten in den Lebensbereichen, in denen ein Pflegebedürftiger Hilfe braucht. Welche das sind, steht im Pflegegutachten für die Pflegeversicherung.
Lebensbereich |
Beispiele, bei denen etwas passieren kann |
Mobilität |
Hilfe beim Lagewechsel im Bett, beim Laufen im Wohnbereich, beim Halten einer Sitz- oder Liegeposition, Treppensteigen. |
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten |
Unterstützen bei zeitlicher oder örtlicher Orientierung wie beim Anbringen von Hinweisschildern. |
Verhalten und psychische Probleme |
Schutz des pflegebedürftigen Versicherten vor selbstschädigendem Verhalten, beim Beruhigen bei Angstzuständen, Sinnestäuschungen oder Wahnvorstellungen. |
Selbstversorgung |
Unterstützen beim Waschen, Duschen oder Baden, bei der Zubereitung der Nahrung, beim Essen und Trinken, beim An-und Auskleiden, Hilfe beim Toilettengang. |
Bewältigung und Umgang mit Krankheit und Therapie |
Begleitung auf Hin- und Rückweg zu Arzt- und Therapiebesuchen, Hilfe beim Katheterwechsel oder beim Anlegen der Prothese. |
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte |
Unterstützen beim Sich-Beschäftigen und Gestalten des Tages, wie Spazieren im eigenen Garten. Für Konzert und Theaterbesuche gilt das nicht. |
Hilfen bei der Haushaltsführung |
Zum Beispiel auf dem Weg zu Behörden und Banken, während der Hausarbeit. |
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- Unfallversicherungen mit Assistance-Leistungen organisieren nach einem Unfall Hilfe im Haushalt und Menüservice. Knapp die Hälfte der Tarife im Test ist empfehlenswert.
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- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
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- Werden Menschen pflegebedürftig, brauchen sie Hilfe – von Familienmitgliedern oder Pflegefachkräften. Finanzielle Unterstützung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung.