Was Ihnen die Rückabwicklung des Skandalauto-Kaufs bringt, können Sie mit unserem VW-Entschädigungsrechner prüfen.
Bitte beachten Sie: Nach den Ansagen der Richter am Bundesgerichtshof bekommen Skandalautobesitzer den Kaufpreis ihres Wagens abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Die Nutzungsentschädigung je Kilometer ist der Kaufpreis geteilt durch die Gesamtlaufleistung ab Kauf. Die Gesamtlaufleistung sieht die Mehrheit der Gerichte bei insgesamt 250 000 Kilometern. Eine starke Mehrheit setzt 300 000 Kilometer an. Manche Richter differenzieren je nach Modell; bei größeren Autos sehen sie die Gesamtlaufleistung höher, bei kleineren geringer. Diese Tendenz wird der Bundesgerichtshof wohl bestätigen.
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Ich habe den Mustertext wegen eines SKODA zur Geltendmachung von eventuellen Restschadenersatz an die empfohlene Adresse von Volkswagen versandt. Heute erhielt ich dazu eine E-Mail von kundenbetreuung@volkswagen.de:
"Da es sich bei der ŠKODA AUTO Deutschland GmbH um eine eigenständige Marke im
Volkswagen Konzern handelt, bitten wir Sie, sich mit dem Anliegen dorthin zu wenden.
Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Max-Planck-Straße 3-5
64331 Weiterstadt
Telefon: +49 800 4424244
Fax: +49 6150 133 199
E-Mail: info@skoda-auto.de
Aufgrund der strikten Markentrennung, die innerhalb der Volkswagen Organisation gelebt wird,
können wir Ihnen auch bei einem erneuten Anspruchsschreiben Ihrerseits keine andere Antwort
zukommen lassen."
Ist im Falle des Restschadenersatz dann tatsächlich nicht die Volkswagen AG zuständig?
Haben andere diese Erfahrung auch schon gemacht?
Zu Daimler gibt es inzwischen auch eine eigene Musterfeststellungsklage:
https://rechtecheck.de/verkehrsrecht/abgasskandal/mercedes-musterfeststellungsklage-anschliessen/
@Louis123: Bitte um Verständnis: Die Antwort auf Fragen zu rechtlichen Verhältnissen im Einzelfall ist Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Ein Vergleich ist wie jeder andere Vertrag auch erst und nur abgeschlossen, wenn eine Seite ein Angebot der anderen angenommen hat.
Kommt kein Vergleich zustande, bleibt nur, auf dem Rechtsweg zu klären, ob eine Seite der anderen verpflichtet. Zu Verjährung ist noch zu beachten: Während Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen ist sie gem. § 203 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html
gehemmt.
Hallo Herrmann, sie hatten mir geantwortet "Entscheidend dürfte allein sein, ob das zweite Angebot angenommen wurde und so ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde". Da die Gegenzeichnung/ Reaktion von VW seit mehr als 3 Monate aussteht, bezweifele ich, dass ein Vergleichsvertrag zustande gekommen ist. Wie mache ich nun meinen Anspruch geltend? Einen Anwalt nehmen und klagen? Muss ich was in Sachen Verjährung beachten? Grüße und einen guten Rutsch!
Richtig: Rechtliche Schritte wie eine Klageerhebung oder die Anmeldung von Rechten zur Musterfeststellungsklage hemmt auch den Ablauf der zehnjährigen absoluten Verjährung. Der Verjährung stoppt zu dem Zeitpunkt, an dem die Hemmung beginnt, und läuft nach Ende der Hemmung weiter. Für Skandalautobesitzer, die ihre Rechte wirksam zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, gilt (jedenfalls nach herrschender Auffassung zur Auslegung der Verjährungsregeln für Musterfeststellungsklagen): Die Verjährung war von 1.11.2018 bis 4.11.2020 gehemmt. Das heißt: Aktuell sind Schadenersatzforderungen für bis unmittelbar nach Weihnachten 2008 erworbene Skandalautos noch nicht verjährt, sofern der Besitzer seine Rechte wirksam zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat. Es gilt:
Kauf Sa, 27.12.2008 --> absolute Verjährung Mi, 30.12.2020
Kauf Mo, 29.12.2008 --> absolute Verjährung Mo, 04.01.2021 (erster Werktag nach Vollendung der 10 Jahre ab Kauf)
Kauf Fr, 02.01.2009 --> absolute Verjährung Di, 05.01.2021
usw.