Sehr geehrte Damen und Herren,
mein/unser Kind ____ hat/wird am ____ das erste Lebensjahr vollendet/vollenden. Damit steht ihm/ihr ein Platz zur frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zu.
Deshalb beantrage/n ich/wir hiermit einen Platz in einer ____ ab dem ____. Die Betreuung soll einen Umfang von ___ Wochenstunden haben und vormittags/ nachmittags/ ganztägig erfolgen.
Bevorzugt wird eine Betreuung in der Einrichtung ____.
Ich/wir stelle/n den Antrag bereits vor Vollendung des ersten Lebensjahres meines/unseres Kindes, um eine frühzeitige Bedarfsrealisierung zu ermöglichen. Dieser Antrag gilt gleichzeitig als am ____ (erneut) gestellt.
Bitte teilen Sie mir/uns die Entscheidung über den Antrag schriftlich mit.
Falls der Anspruch durch das Jugendamt nicht oder nicht zum gewünschten Zeitpunkt erfüllt werden kann, behalte/n ich/wir mir/uns vor, von der Möglichkeit einer Ersatzbeschaffung (Paragraph 25 SGB VIII) und Geltendmachung der damit verbundenen Kosten Gebrauch zu machen. In so einem Fall wird um entsprechende Information und Beratung gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
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@mandy111: Die Steuerregeln gelten unverändert, Sie können also nach wie vor eine einfache Quittung gegen Barzahlung einreichen. Die Fahrkosten werden wie alle anderen Betreuungskosten zu 2/3 anerkannt, und zwar im Rahmen des Höchstbetrages von 4 000 Euro je Kind und Jahr. Wenn das nicht anerkannt wird, legen Sie Einspruch ein. Wichtig ist, dass mit dem Familienmitglied für die Betreuung ein Arbeitsvertrag geschlossen und der Lohn überwiesen wird. Das betreuende Familienmitglied darf nicht mit im Haushalt leben. (PH)
Hallo liebes Test Team, gilt das immer noch, dass man bei Fahrtkostenerstattung eine einfache Quittung und Bargeld verwenden darf für die Steuererklärung? Und werden davon auch nur zwei Drittel davon anerkannt, wie bei den Betreuungskosten selbst?
Auf was müßten wir achten, wenn für die zeitweise Betreuung einen ( nicht mit selben Wohnsitz lebenden) Familienangehörigen bezahlen würden? Braucht das ein richtiges Arbeitsverhältnis mit Anmeldung etc? Wo müßte das gemeldet werden?
Danke für Ihre Antwort! Freundliche Grüße
@tschiseb: Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir haben zu den Details der Voraussetzungen des § 23 SGB VIII noch nicht berichtet. Gern leite ich das als Anregung im Hause weiter.
Im Handbuch Kindertagspflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Familie finden Sie auf Seite 20 f dazu eine kurze Ausführung für das Land Hamburg: www.handbuch-kindertagespflege.de/fileadmin/Dokumente/Kapitel_1/handbuch_kindertagespflege_kapitel_1_maerz2020_bf.pdf
Welche Ansprechpartner in den Bundesländern zuständig sind, ist in der Broschüre ebenfalls genannt.
Unter der folgenden kostenfreien Telefonnummer bietet das Bundesministerium eine Beratung zur Kindertagespflege an: 0800 / 201 2013 (maa)
Hallo,
Für den Fall, dass eine Tagespflegeperson ausfällt, haben Eltern laut § 23 SGB VIII einen Anspruch auf Vertretung, welche das Jugendamt zu gewährleisten hat. Besteht diese Pflicht nur bei plötzlichen, unvorhergesehen Ausfällen oder auch bei geplanten (z.B. Urlaub oder Weiterbildung)?
Grüße
@hanbe2310: Ja, Sie können die Fahrkosten für die Großeltern auch in Bar erstatten, wenn diese Ihnen dafür eine Quittung ausstellen. Sollte das Finanzamt das nicht akzeptieren, legen Sie Einspruch ein. Sie können uns dann gern die Einspruchsbegründung des Finanzamtes zusenden, sollte das Amt dann an seiner Ansicht festhalten. (maa)