Unser Rat
- Anmelden. Wenn Sie sich einen Vierbeiner anschaffen, sind Sie verpflichtet, ihn in Ihrer Gemeinde für die Hundesteuer anzumelden. Versäumen Sie das, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann Sie bis zu 10 000 Euro kosten.
- Befestigen. In der Öffentlichkeit müssen Hunde eine Steuermarke am Halsband tragen. Einige Ämter schicken die Marke gleich mit dem Steuerbescheid zu, bei anderen müssen Sie sie abholen.
- Befreien. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde, ob es für Blindenhunde, Tierheimhunde oder gewerbliche Helferhunde eine Steuerermäßigung oder sogar eine Befreiung gibt.
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