FAQ Elektroschrott

Altgeräte beim Händler abgeben − wie gut klappt das?

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FAQ Elektroschrott - So entsorgen Sie alte Elektrogeräte korrekt

Wenn das Symbol der durch­gestrichenen Tonne auf dem Produkt ist, gelten besondere Müll-Regeln. © Stiftung Warentest

Alte Elektrogeräte nehmen Platz weg und enthalten oft wert­volle Rohstoffe, die recycelt werden könnten. Verbraucher können ihre Altgeräte auch im Handel abgeben. Im stationären Handel klappt das mitt­lerweile recht gut, bei Onlinehänd­lern ist es komplizierter − obwohl recht­lich dieselben Regeln gelten.

Kleingeräte – das Prinzip „null zu eins“

Elektroschrott mit einer Kantenlänge von höchs­tens 25 Zenti­metern muss ein Händler immer zurück­nehmen, wenn seine Verkaufs­fläche für Elektrogeräte mehr als 400 Quadrat­meter beträgt. Das Prinzip heißt „null zu eins“: Der Verbraucher muss bei der Rück­gabe kein neues Gerät kaufen. Einen Kauf­beleg für das alte Gerät braucht er auch nicht.

In der Praxis klappt das mitt­lerweile recht reibungs­los: Vor allem der Elektrofach­handel, aber auch Baumärkte oder Möbel­geschäfte, die auch Elektrogeräte verkaufen, nehmen kleineren Elektroschrott meist anstands­los zurück.

Kleingeräte bei Onlinehänd­lern abgeben

Die Rück­nahme­pflicht für Elektro-Kleingeräte gilt auch für Onlinehändler, deren Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte mindestens 400 Quadrat­meter beträgt. Verbraucher können sich auf der Webseite des Händ­lers ein Versandetikett ausdrucken und ihm das Gerät per Post oder über einen anderen Paket­dienst­leister zuschi­cken. Oder der Händler benennt eine stationäre Rück­nahme­stelle „in zumut­barer Entfernung“, wie es im ElektroG heißt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Paket­versand kaputter Elektro-Kleingeräte im Juli 2021 als unprakti­kabel kritisiert. Der Hinweis auf eine Rück­gabemöglich­keit im Geschäft greife zu kurz.

Retouren-Management – einige Beispiele

  • Amazon verlinkt zu einem externen Dienst­leister. Dort können Kunden angeben, welche Elektrogeräte sie zurück­geben wollen, und eine Abholung vereinbaren.
  • Mediamarkt, Saturn und Medimax bieten auf ihren Webseiten keinen Rück­versand von Elektro-Kleingeräten an. Kunden müssen die Geräte entweder im Geschäft zurück­geben oder sich bei ihrem privaten „Recycling­partner“ Interseroh einen Rück­gabeschein besorgen und nach weiteren Annahme­stellen suchen.
  • Auch der Elektrohändler Euronics verweist auf Interseroh. Notebooksbilliger gibt als Rück­gabemöglich­keiten das eigene Zentral­lager sowie eine einzige stationäre Filiale an und verweist für weitere Annahme­stellen auf das Verzeichnis take-e-back.

Größere Geräte – das Prinzip „eins zu eins“

Größere Elektrogeräte über 25 Zenti­meter wie etwa Wasch­maschinen, Kühl­schränke oder auch Mikrowellen können Sie abgeben, wenn Sie etwas Ähnliches kaufen. „Eins zu eins“ heißt das Prinzip. Bevor Sie nun aber Ihre alte Wasch­maschine in den Laden schleppen, stellen Sie sicher, dass Ihr Händler das Altgerät auch wirk­lich im Geschäft zurück­nimmt. Recht­lich ist er dazu verpflichtet, doch es gab schon Fälle, in denen Händler die Annahme verweigert haben.

Rück­nahme bei Lieferung

Große und schwere Altgeräte kann der Lieferant direkt aus Ihrer Wohnung mitnehmen, wenn er Ihnen ein entsprechendes Neugerät liefert. Sie sollten aber schon beim Kauf oder der Bestellung angeben, dass auch ein Altgerät mitgenommen werden soll.

Wasch­maschine selber schleppen?

Achtung: Klären Sie vorher, wo genau das Altgerät abge­holt wird! Der Händler muss Ihre kaputte Maschine kostenlos aus der Wohnung zurück­nehmen − oder, wie es im Gesetz heißt, „in unmittel­barer Nähe hierzu“. Die „unmittel­bare Nähe“ ist im Gesetz aber nicht ausdrück­lich definiert. Deshalb kann es passieren, dass der Händler ein Gerät erst „ab Bord­steinkante“ mitnehmen will − und nicht schon aus der Wohnung.

Entsorgung kostenlos, Abtrans­port nicht unbe­dingt

Zwar muss der Händler bei der Lieferung das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Viele Händler bieten aber Lieferung, Montage und Altgeräte­mitnahme im Paket an − zu einem Pauschal­preis. Die Rechts­lage erlaubt ihnen das, solange sie nicht ausdrück­lich Geld für die Entsorgung verlangen.

Wenn ein Geschäft den Elektroschrott nicht annimmt

Händ­lern, die ihrer Rück­nahme­pflicht für alte Elektrogeräte nicht nach­kommen, drohen Bußgelder von bis zu 100 000 Euro. Sollte ein Unternehmen sich quer­stellen, obwohl es zur Rück­nahme verpflichtet ist, können Sie sich an die zuständigen Behörden wenden. Oft sind das die Abfall- beziehungs­weise Umwelt­behörden der Land­kreise oder kreisfreien Städte oder die Ordnungs­ämter. Sie können das betreffende Unternehmen auch an die Verbraucherzentralen melden. In einem ersten Schritt kann es helfen, den Händler auf das Gesetz hinzuweisen. Und im Zweifels­fall einfach woanders zu kaufen.

Wert­stoff­höfe meist ohne Probleme

Bei Wert­stoff­höfen funk­tioniert die Abgabe offen­bar fast reibungs­los. Jedenfalls loben unsere Leser die kommunalen Sammel­systeme, Beschwerden sind selten.

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Camper-Bruno am 27.04.2021 um 16:18 Uhr
Rückschritt beim Recycling

Bei mir fällt immer mal wieder Elektronikschrott an. Bis dato war es auch kein Problem das Zeug beim Wertstoffhof zum Recycling abzugeben.
Heute Mittag die große Überraschung. Als Elektroschrott zählen nur noch vollständige Geräte. - Aussage Wertstoffhof: Nur wenn ein Kabel dran ist, dann ist es auch Elektroschrott. Ansonsten ist alles Baumischabfall. (Und den lässt man sich gut bezahlen.) Die beiden PCs - OHNE Kabel - hat man mir aber noch abgenommen.
Schade eigentlich. Bisher habe ich das Zeug immer gesammelt, und wenn die Kiste voll war oder ich sowieso zum Wertstoffhof gefahren, bin habe ich es mit genommen.
Wenn Recycling in Deutschland so aussieht landet das Zeug bei mir in Zukunft leider im Hausmüll. So kann man die Bereitschafft zum Recycling auch kaputt machen.
Was machen unsere GRÜNEN eigentlich im Bundestag? Und dann wollen sie die Nr. 1 in Deutschland werden?
Typisch Deutschland!!!

M.Ellermann am 20.02.2020 um 17:42 Uhr
@GuessWhat

Das Recycling von Elektroaltgeräten ist durchaus ökonomisch wie ökologisch vorteilhaft. Der ökonomische Sinn lässt sich schlicht daran erkennen, dass die Verfahren und Prozesse für die Verwertung existieren und betrieben werden. Das liegt auch daran, dass das Recycling, vor allem von Metallen, deutlich energiesparender ist, als die Herstellung aus primären Rohstoffen.
Moderne Müllverbrennungsanlagen besitzen zwar moderne Abgasreinigungseinrichtungen, jedoch keine davon ausgelegt auf die vielfältigen Schadstoffe, die durch die Verbrennung der Altgeräte entstehen. Elektroaltgeräte daher unbedingt den im Artikel genannten Verwertungswegen zuführen.

kabellos2019 am 03.01.2020 um 12:11 Uhr
Handy-Werkstätten in Berlin

danke für den Beitrag, habe mal ein paar Handy Werkstätten in Berlin zusammengestellt, siehe
https://lokale-suche.jimdofree.com/computer-service/smartphone-reparatur/#Berliner-Bezirke

Gelöschter Nutzer am 19.12.2019 um 09:50 Uhr
@siriustag21

Wenn Elektroschrott tatsächlich wertvolle Rohstoffe enthalten würde, würde ich bei Abgabe Geld dafür bekommen. Tatsächlich ist es aber so, dass die Entsorgungskosten den Wert enthaltener Rohstoffe bei weiten übersteigen.
Gebe ich Elektroschrott in den Hausmüll, so wird er verbrannt. Heutige Rauchgasfilteranlagen sorgen dafür, dass keine nennenswerten Mengen giftiger Stoffe dabei in die Umwelt gelangen.
Ein Recycling von Elektroschrott ist ökonomischer wie ökologischer Unsinn.

siriustag21 am 18.12.2019 um 12:27 Uhr
Elektroschrott enthält wertvolle Rohstoffe

Elektroschrott sollte aus zwei Gründen nicht(!) in die Restabfalltonne geworfen werden:
1. Der Elektroschrott enthält wertvolle und seltene Rohstoffe (z.B. Metalle),
2. Elektroschrott enthält oft auch umweltschädliche Stoffe.
Deshalb ist die getrennte Einsammlung richtig.
Falsch ist es, dass unsere Regierung zulässt, dass Händler Elektroschrott als Gebrauchtware z.B. nach Westafrika exportieren, wo er oft nicht repariert wird, sondern auf wilden Deponien landet.