Befristete Arbeits­verträge Wann Verträge auf Zeit zulässig sind – und wann nicht

3
Befristete Arbeits­verträge - Wann Verträge auf Zeit zulässig sind – und wann nicht

Beschäftigungs­verhältnis. Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeit­geber Arbeits­verträge nur auf maximal zwei Jahre befristen. © Getty Images / Hero Images Inc

In Deutsch­land haben 7,5 Prozent der Erwerbs­tätigen ab 25 Jahren nur einen befristeten Arbeits­vertrag. test.de erklärt, was Arbeit­geber dürfen und was nicht.

Befristete Arbeits­verträge sind in einigen Branchen üblich, beispiels­weise in der Film­industrie oder häufig auch in der Wissenschaft, wenn es um zeitlich begrenzte Forschungs­vorhaben geht. Ein Arbeits­vertrag darf ohne Sach­gründe auf insgesamt zwei Jahre befristet werden. Doch was gilt, wenn der Arbeit­geber den Folge­vertrag auch wieder befristen will? Welche Gründe sind zulässig? Kann ich gegen eine Befristung klagen? Die Stiftung Warentest erklärt die Grund­regeln für Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer in befristeten Beschäftigungs­verhält­nissen.

Darauf sollten Sie achten

  • Prüfen. Wenn Sie befristet angestellt sind, prüfen Sie, ob Ihre Befristung rechtens ist. Hilfe bekommen Sie beim Betriebsrat, bei Gewerk­schaften oder einem Anwalt.
  • Frist. Wenn Sie wissen, dass Ihr Vertrag unzu­lässig befristet ist, können Sie Klage auf Entfristung erheben. Die Klage müssen Sie inner­halb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeits­vertrags beim Arbeits­gericht einreichen. Bei Streit um den Sach­grund müssen Arbeit­geber beweisen, dass der Grund triftig war.

Angebot auswählen und weiterlesen

Preise inkl. MwSt.

Bezahloptionen:
  • Paypal Logo
  • Visa Logo
  • Mastercard Logo
  • SEPA-Lastschrift Logo
3

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Trentino2017 am 21.11.2023 um 14:00 Uhr
    Cui bono?

    Befristete Verträge sollten in einem Sozialstaat grundsätzlich die Ausnahme sein. Mit befristeten Verträgen wird das hoch gelobte Unternehmerrisiko bereits bei der Einstellung auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Ich bin sicher, dass nur wenige Arbeitnehmer den Mut haben, bei rechtlich unzulässigen Befristungen gegen den Arbeitgeber zu klagen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.01.2015 um 16:48 Uhr
    3 Verlängerungen / 4 Verträge

    @samgri: Danke für Ihren Hinweis. Sie haben Recht. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert. (maa)

  • samgri am 17.12.2014 um 07:38 Uhr
    4 und nicht 3 befristete Verträge gem 14 II TzBfG

    Stimmt es, dass ich mich nach drei befristeten Arbeits­verträgen einklagen kann? Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG darf ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund höchstens dreimal verlängert werden. Insgesamt sind daher 4 (und nicht 3) befristete Verträge ohne Sachgrund in einem Zeitraum von maximal 2 Jahren zulässig.