
Beschäftigungsverhältnis. Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeitgeber Arbeitsverträge nur auf maximal zwei Jahre befristen. © Getty Images / Hero Images Inc
In Deutschland haben 7,5 Prozent der Erwerbstätigen ab 25 Jahren nur einen befristeten Arbeitsvertrag. test.de erklärt, was Arbeitgeber dürfen und was nicht.
Befristete Arbeitsverträge sind in einigen Branchen üblich, beispielsweise in der Filmindustrie oder häufig auch in der Wissenschaft, wenn es um zeitlich begrenzte Forschungsvorhaben geht. Ein Arbeitsvertrag darf ohne Sachgründe auf insgesamt zwei Jahre befristet werden. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber den Folgevertrag auch wieder befristen will? Welche Gründe sind zulässig? Kann ich gegen eine Befristung klagen? Die Stiftung Warentest erklärt die Grundregeln für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in befristeten Beschäftigungsverhältnissen.
Darauf sollten Sie achten
- Prüfen. Wenn Sie befristet angestellt sind, prüfen Sie, ob Ihre Befristung rechtens ist. Hilfe bekommen Sie beim Betriebsrat, bei Gewerkschaften oder einem Anwalt.
- Frist. Wenn Sie wissen, dass Ihr Vertrag unzulässig befristet ist, können Sie Klage auf Entfristung erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags beim Arbeitsgericht einreichen. Bei Streit um den Sachgrund müssen Arbeitgeber beweisen, dass der Grund triftig war.
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- Wie bei jedem Vertrag gilt auch für den Arbeitsvertrag: Erst prüfen, dann unterschreiben. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären, worauf es ankommt.
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- Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern beruht oft auf falschen Vorstellungen von Rechten und Pflichten. test.de klärt über häufige Irrtümer auf.
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Befristete Verträge sollten in einem Sozialstaat grundsätzlich die Ausnahme sein. Mit befristeten Verträgen wird das hoch gelobte Unternehmerrisiko bereits bei der Einstellung auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Ich bin sicher, dass nur wenige Arbeitnehmer den Mut haben, bei rechtlich unzulässigen Befristungen gegen den Arbeitgeber zu klagen.
@samgri: Danke für Ihren Hinweis. Sie haben Recht. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert. (maa)
Stimmt es, dass ich mich nach drei befristeten Arbeitsverträgen einklagen kann? Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG darf ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund höchstens dreimal verlängert werden. Insgesamt sind daher 4 (und nicht 3) befristete Verträge ohne Sachgrund in einem Zeitraum von maximal 2 Jahren zulässig.