Existenzgründung Very British, very tricky

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Schnell, preiswert und risikoarm soll die britische Limited im Gegensatz zur deutschen GmbH sein. Mit diesen ­Versprechen ködern Gründungsagenturen Kleingründer.

„Sagen Sie jetzt dem deutschen unternehmerfeindlichen Gesellschaftsrecht ,Tschüss, Deutschland’, wirbt die Agentur „Go Ahead – Limited Beratung“ im Internet. Sie bietet für 259 Euro ihre Hilfe bei der Gründung einer ­Limited an, der britischen Form der GmbH. Das soll besonders billig sein, außerdem sicher und schnell.

Die Agentur wendet sich an Existenzgründer, Freiberufler und Kleinunternehmer. Schließlich muss jeder eine Rechtsform für sein Unternehmen wählen. Sie wirkt sich auf Steuern, Haftung und Mindestkapital aus.

Seit dem vergangenen Jahr haben die Unternehmer mehr Auswahl. Sie dürfen nun eine GmbH auch im Ausland gründen. Der Europäische und der Bundesgerichtshof haben entschieden, dass Gesellschaften, die in der Europäischen Union gegründet und registriert werden, ihre Geschäftsleitung nach Deutschland verlegen dürfen.

Deutsche Unternehmer können nun zwischen verschiedenen so genannten Euro-GmbHs wählen. Dazu zählen zum Beispiel die französische Societé à responsabilité limitée, die niederländische Vennootschaps und die polnische s. r. o.

Besonders beliebt ist die britische Ltd., weil für sie kein Mindestkapital vorgeschrieben ist. Der Gründer kann symbolisch ein Pfund einzahlen – er braucht nicht 25 000 Euro wie bei einer deutschen GmbH (siehe Tabelle). „Seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs sind die Anfragen sprunghaft von einer pro Monat auf vier am Tag gestiegen“, sagt Angelika Baumgarte, Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in London.

Niedrige Einlage, hohe Haftung

Die Suchmaschinen im Internet spucken für das Stichwort „Euro-GmbH“ oder „Ltd.“ rund ein Dutzend Gründungsagenturen aus. Sie bieten „Blitzgründungen innerhalb von 24 Stunden“ schon zum Discountpreis von 235 Euro an, so wie Limited24.

Mehrere empfehlen insbesondere Freiberuflern und Existenzgründern, eine Ltd. zu gründen oder von der GbR zur Ltd. zu wechseln. „Der größte Vorteil einer Limited, die persönliche Haftung, ist wie bei einer GmbH ausgeschlossen“, behauptet Go Ahead. Limited24 wirbt auf der Homepage mit „Haftungsbegrenzung auf 1 englisches Pfund“. Limited4you schimpft: „Deutsches Gesellschaftsrecht entzieht dem Gründer das Kapital.“

„Einfach unseriös sind diese Aussagen“, warnt der Kölner Anwalt Sebastian Korts, Experte für Gesellschaftsrecht. „Der Direktor einer Limited haftet nach englischem Insolvenzrecht bei Fehlverhalten wie Überschuldung unbeschränkt mit seinem Privatvermögen – vergleichbar dem Einzelunternehmer oder der GbR in Deutschland.“ Für Freiberufler sei die Gründung einer Ltd. völlig unsinnig, weil sie in der Regel von der Gewerbesteuer befreit sind und kein Gewerbe anmelden müssen.

Andere Gründungswillige lassen sich vielleicht mit Steuervorteilen ködern: „England gehört zu den Niedrigsteuer-ländern in Europa. Bei einem Jahresgewinn von 14 000 Euro zahlen Sie keine Steuern“, wirbt Go Ahead. Zum Pauschalpreis von 690 Euro hilft der Anbieter gerne, die nötige „(virtuelle) Betriebsstätte in UK“ zu gründen.

Doch das nützt Unternehmern, die ihre Geschäfte in Deutschland machen, gar nichts. Für ihre Ltd. gilt deutsches Steuerrecht (siehe Tabelle).

Für wen ist die Ltd. dann überhaupt sinnvoll? „Die Limited ist für Konzerne geeignet, die international agieren und sich einheitlich in Englisch organisieren wollen. Mit der Ltd. kann auch die Mitbestimmung der Mitarbeiter im Aufsichtsrat, die in Deutschland ab 2 000 Angestellten greift, ausgeschlossen werden“, erklärt Korts. Gründern, die ausschließlich in Deutschland arbeiten, rät der Rechtsexperte dringend ab.

Baumgarte sieht das ähnlich: „Durch zwei parallele Rechts- und Steuersysteme entstehen komplexe rechtliche Fragen, deren Beantwortung teuer werden kann.“ Außerdem müsse vieles doppelt gemacht werden, zum Beispiel der jährliche Geschäftsbericht, unter Umständen auch die Steuererklärung.

Existenzgründern rät Finanztest deshalb „Bye, bye, Limited“ zu sagen statt „Tschüss, Deutschland“.

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