Einzelunternehmer. Für viele Gründer ist es sinnvoll, als Einzelunternehmer zu starten. Das geht schnell und unbürokratisch. Allerdings haften sie mit ihrem Privatvermögen. Freiberufler wie Ingenieure, Berater, Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler müssen kein Gewerbe anmelden, weil sie nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Geschäftspartner können eine PartG (Partnerschaftsgesellschaft) gründen, in der sie eigenverantwortlich zusammenarbeiten.
Kleinere Unternehmen. Kleinere Neugründungen wie Handwerksbetriebe oder Dienstleister können als Unternehmer oder eingetragener Kaufmann ihr Gewerbe betreiben. Geschäftspartner können die Form der GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) eingehen.
GmbH. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für größere Firmen geeignet. Sie bietet bei höherem Gewinn Steuervorteile und begrenzt die Haftung der Gesellschafter. 25 000 Euro Stammkapital sind nötig.
Ltd. (Limited). Sie ist die britische Version der GmbH. Sie ist für Gründer, die nur in Deutschland arbeiten, nicht geeignet.
Beratung. Kostenlosen Rat geben Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.
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