Existenzgründung

Die deutsche GmbH und die britische Limited im Vergleich

Zurück zum Artikel

Seit 2003 können GmbHs in einem anderen Land der Europäischen Union gegründet und nach Deutschland verlegt werden. Die britische Limited (Ltd.) ist besonders beliebt, weil sie im Gegensatz zur deutschen GmbH nur eine symbolische Mindesteinlage erfordert. Doch die Ltd. birgt insbesondere für Existenzgründer Fallstricke, die sie kennen sollten.

Britische Limited (Ltd.)

Deutsche GmbH

Fallstricke der Limited

Stamm-
kapital

Mind. 1 britisches Pfund (zirka 1,50 Euro). Die Ltd. sollte auch in England in Euro gegründet werden, um deutschen Registervorschriften zu genügen.

Mind. 25 000 Euro; auch als Sacheinlage (Grundstück, Fahrzeuge, Einrichtung etc.) möglich (Zusatzkosten für Wertgutachten fallen an).

Haftung: Je geringer das Stammkapital der Ltd., desto größer die Gefahr, dass die Gesellschafter persönlich haften (siehe unten „Überschuldung“ und „Haftung“).

Image: Schlechter Ruf der Ltd. Sie wird oft als Briefkastenfirma missbraucht, denn als „Registered Office“ reicht eine Postadresse in Großbritannien.

Gründungs-
kosten

„Komplett-Paket-Euro-GmbH“ schon ab ca. 185 Euro im Internet zu kaufen; Onlinebestellung möglich.

Gründungskosten mindestens 500 Euro (Notar ohne Beratung ab 350 Euro, Eintrag Registriergericht um 150 Euro).

Kosten: Die Gründung der Ltd. ist zwar etwas preiswerter als die der GmbH, dafür fallen aber höhere laufende Kosten für Übersetzungen, Sekretär (Company Secretary) und Büro (Registered Office) in Großbritannien an.

Gründungs-
formalitäten

Schnellverfahren: 24 Stunden; Normalverfahren: ein bis zwei Wochen.

Ein bis drei Monate bei Neugründung; beim Kauf einer Vorratsgesellschaft auch schon ab 24 Stunden (Vorsicht bei alten GmbH-Mänteln).

Bürokratie: Die Gründung der Ltd. ist schnell und unbürokratisch, aber danach entsteht ein größerer Verwaltungsaufwand (z. B. jährlicher Geschäftsbericht fürs englische Handelsregister in Cardiff – hohe Strafen bei Nichtabgabe, unter Umständen jährliche Null-Steuer-Erklärung ans englische Finanzamt).

Haftungs-
beschränkung
auf die Gesellschaft

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen (mind. 1 Pfund bzw. zirka 1,50 Euro).

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen (mind. 25 000 Euro).

Überschuldung: Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen gilt nur, solange keine Überschuldung vorliegt. Bei einer Einlage von nur 1 Pfund sind die Gesellschafter von Anfang an überschuldet und juristisch gesehen nicht solvent.Bei tatsächlich eintretender Insolvenz haften sie persönlich, weil sie die Gläubiger über die Solvenz getäuscht haben.

Persönliche Haftung der Gesellschafter

- Für Geschäfte vor Eintrag ins Handelsregister,

- für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge,

- bei Missbrauch und Gesetzeswidrigkeiten,

- bei persönlichem Fehlverhalten, das zur Insolvenz geführt hat (siehe „Überschuldung“).

- Für Geschäfte vor Eintrag ins Handelsregister,

- für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge,

- bei Missbrauch und Gesetzeswidrigkeiten.

Haftung: Das englische Insolvenzrecht sieht eine stärkere persönliche Haftung der Gesellschafter vor. Zurzeit ist noch ungeklärt, ob im Falle der Insolvenz das englische oder deutsche Insolvenzrecht (über die EUInsVO) in Deutschland zur Anwendung kommen wird. Problematisch ist auch, dass viele Richter sich noch nicht mit dem englischen Insolvenzrecht auskennen.

Eintrag Handels-
register

Muss ins englische Handelsregister eingetragen werden; sollte zusätzlich ins deutsche eingetragen werden.

Muss ins deutsche Handelsregister eingetragen werden.

Kontoeröffnung: Sobald die Gesellschafter ein Firmenkonto eröffnen wollen, muss die Ltd. ins deutsche Handelsregister eingetragen werden. Ohne Eintrag kein Konto. Auch sonst gilt: Arbeitet die Ltd. in Deutschland, gelten deutsche Regeln: IHK-Mitgliedschaft, Handwerksrolle, Niederlassungsrecht etc.

Steuern

25 Prozent Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer;
(jährliche Null-Steuer-Erklärung ans brit. Finanzamt).

25 Prozent Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Geschäftsort: Für eine Ltd., die ausschließlich in Deutschland aktiv ist, gilt ohne Wenn und Aber das deutsche Steuerrecht. Die günstigere englische Besteuerung betrifft nur Unternehmensgewinne, die tatsächlich in Großbritannien erwirtschaftet wurden.

0

Mehr zum Thema