Seit Unternehmer nun auch eine GmbH im Ausland gründen können, ködern Gründungsagenturen verstärkt mit der britischen Variante. Doch Unternehmen sollten vorher gründlich abwägen. So ist für die britische Limited (Ltd.) zwar kein Gründungskapital notwendig. Der Gründer haftet aber nach britischem Insolvenzrecht unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Auch die angepriesenen Steuervorteile (England ist ein Niedrigsteuerland) sind für Unternehmer, die in Deutschland Geschäfte machen, unsinnig. Denn für sie gilt deutsches Steuerrecht.
Finanztest nennt wichtige Eckpunkte von GmbH und Limited und sagt, für wen sich die Unternehmensformen lohnen.
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