Existenzgründerseminare: Geld für Gründer
- Geld vom Amt.Arbeitslose, die sich selbstständig machen, können Unterstützung von der Agentur für Arbeit bekommen. Besteht ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Antragstellung noch für mindestens 150 Tage, gibt es den Zuschuss vom Staat 15 Monate lang. Zunächst erhält der Gründer ein halbes Jahr Bezüge in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus einer Pauschale in Höhe von 300 Euro für die Sozialversicherung. Die wird auf Antrag für weitere neun Monate gewährt.
- Geld von der Bank. Die KfW Bankengruppe gewährt Gründern, Freiberuflern, kleinen und mittelständischen Unternehmen das sogenannte Startgeld. Das ist ein Kredit, der einen Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von bis zu 100 000 Euro abdeckt. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre, wobei bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestellt werden können. Der Zinssatz von maximal 2,89 Prozent (Stand: November 2012) gilt – unabhängig von der Bonität – für die gesamte Laufzeit und liegt damit auf einem sehr niedrigen Niveau. Es lohnt sich daher, sich um diese finanzielle Starthilfe zu bemühen.
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