Existenz­gründerseminare

Existenz­gründerseminare: Geld für Gründer

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  • Geld vom Amt.Arbeits­lose, die sich selbst­ständig machen, können Unterstüt­zung von der Agentur für Arbeit bekommen. Besteht ihr Anspruch auf Arbeits­losengeld nach Antrag­stellung noch für mindestens 150 Tage, gibt es den Zuschuss vom Staat 15 Monate lang. Zunächst erhält der Gründer ein halbes Jahr Bezüge in Höhe des bisherigen Arbeits­losengeldes plus einer Pauschale in Höhe von 300 Euro für die Sozial­versicherung. Die wird auf Antrag für weitere neun Monate gewährt.
  • Geld von der Bank. Die KfW Bankengruppe gewährt Gründern, Freiberuf­lern, kleinen und mittel­stän­dischen Unternehmen das sogenannte Start­geld. Das ist ein Kredit, der einen Fremd­finanzierungs­bedarf in Höhe von bis zu 100 000 Euro abdeckt. Die Lauf­zeit beträgt maximal zehn Jahre, wobei bis zu zwei Jahre tilgungs­frei gestellt werden können. Der Zins­satz von maximal 2,89 Prozent (Stand: November 2012) gilt – unabhängig von der Bonität – für die gesamte Lauf­zeit und liegt damit auf einem sehr nied­rigen Niveau. Es lohnt sich daher, sich um diese finanzielle Start­hilfe zu bemühen.
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