
Händler dürfen künftig keinen Aufpreis mehr von ihren Kunden verlangen, wenn diese mit gängigen Karten, per Sepa-Überweisung oder Lastschrift bezahlen – egal, ob im Geschäft oder online. So steht es im Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der Europäischen Union, das am 13. Januar 2018 in Kraft treten soll. Vor allem bei Onlinebuchungen von Bahnfahrten, Flügen und Hotelzimmern berechnen die Anbieter oft eine Extragebühr.
Bahn verlangt derzeit noch Geld für Kreditkartenzahlungen
Ein Beispiel ist das 2014 von der Deutschen Bahn eingeführte Zahlungsmittelentgelt bei Zahlung mit Kreditkarte und Paypal. Es staffelt sich je nach Preis der Fahrkarte im Fernverkehr, beginnend mit 50 Cent (ab einem Einkaufswert von 50 Euro) bis 3 Euro (ab einem Einkaufswert von 300 Euro).
Paypal ausgenommen
Wer mit wenig verbreiteten Karten wie American Express oder Diners Club bezahlt, muss aber weiterhin mit Aufschlägen rechnen. Dasselbe gilt für Nutzer von Online-Zahlungsdienstleistern wie Paypal. Sie sind vom Gesetz nicht betroffen, wenn sie nicht der deutschen Bankenaufsicht unterstehen. Auch bei ihnen dürften aber künftig die Zusatzkosten entfallen, da den Zahlungsdienstleistern sonst ein Wettbewerbsnachteil drohen würde, wenn Kunden auf andere Zahlverfahren umsteigen.
Gesetz stärkt Verbraucherschutz
Das Gesetz sieht zudem einen stärkeren Schutz von Verbrauchern bei betrügerischen Zahlungen vor. Wurde einem Kunden beispielsweise die Kreditkarte entwendet , darf er bis zur Sperrung der Karte nur noch mit maximal 50 Euro am Schaden beteiligt werden – sofern er nicht grob fahrlässig oder betrügerisch gehandelt hat. Derzeit liegt die Grenze noch bei 150 Euro.
Banken müssen grobe Fahrlässigkeit nachweisen
Beim Missbrauch von Karten müssen die Banken künftig beweisen, dass der Kunde betrogen oder grob fahrlässig gehandelt hat. Auch bei einer Fehlüberweisung müssen sie den Kunden stärker dabei unterstützen, das Geld zurückzubekommen.
Neues auch bei Kreditvergabe
Auch bei Anschlussfinanzierungen für Immobilienkredite sorgt das Gesetz für klarere Verhältnisse: Schließt ein Kunde eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung bei der gleichen Bank ab, muss das Institut seine Kreditwürdigkeit nicht erneut prüfen. Das soll zu einer vereinfachten Kreditvergabe führen.
Richtlinie soll neue Zahlungsanbieter fördern
Ziel der neuen Zahlungsdiensterichtlinie („Payment Service Directive“ – PSD) ist es, Innovation und Wettbewerb zu fördern und die Kosten im Zahlungsverkehr zu senken. Die Regeln zielen darauf ab, Verbraucher besser zu schützen, wenn sie online bezahlen. Außerdem sollen sie die Entwicklung und Nutzung innovativer Online- und Mobilfunkzahlungen fördern und die grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsdienste sicherer machen.
Tipp: Viele weitere Infos und Tests rund ums Thema Bezahlen finden Sie auf unserer Überblicksseite Karten + Konten.
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