
Hat ein Sparer mehr als 100 000 Euro bei einer Bank angelegt, muss er sich künftig an der Rettung seines Instituts beteiligen. Die Experten von Finanztest erklären die neuen Regeln für Bankpleiten.
Neue Haftungsregeln ab 2018
Die Finanzminister der Europäischen Union (EU) haben sich Ende Juni auf neue Haftungsregeln für marode Großbanken geeinigt. Danach sollen zunächst die Aktionäre für die Schieflage einer Bank haften. Reicht das nicht, kommen die Gläubiger an die Reihe, die der Bank Geld geliehen haben – darunter auch Privatanleger mit großen Einlagen. Steuerzahler sollen nur noch zahlen, wenn das Geld von Aktionären und Gläubigern nicht ausreicht. Die neue Richtlinie soll 2018 in Kraft treten.
Nicht alle Kunden müssen helfen
Kunden, die bis zu 100 000 Euro auf dem Sparkonto haben, werden nicht an der Rettung ihrer Bank beteiligt. An der gesetzlichen Einlagensicherung ändert sich nichts. Sie schützt bis zu 100 000 Euro pro Anleger und Bank bei allen Banken mit Sitz in der EU. Mit den neuen Regeln zieht die EU-Kommission die Lehren aus den Finanzkrisen der vergangenen Jahre. Sie hatte seit dem Jahr 2008 mehr als 4,5 Billionen Euro Staatshilfen genehmigt, um marode Banken zu retten. Länder wie Irland sind durch ihre Hilfen für heimische Banken selbst in Not geraten und mussten durch europäische Hilfsprogramme gerettet werden.
Weiter Diskussion um Haftungspläne
Über die Details der Regeln müssen die Mitgliedsstaaten noch mit dem EU-Parlament verhandeln. Sie treten nur in Kraft, wenn das Parlament zustimmt. Während Deutschland auf strikte Einhaltung der Vorgaben pocht, möchte Frankreich zur Rettung von Banken auch Geld aus den nationalen Abwicklungsfonds sowie dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nehmen.
Tipp: Bankkunden, die mehr als 100 000 Euro auf einem Sparkonto haben, sollten ihr Geld auf mehrere Banken verteilen. Über das System der Einlagensicherung können Sie sich im Produktfinder Zinsen detailliert informieren.