
Mehrwegboxen ziehen jetzt in die Gastronomie ein. Bei sorgsamer Behandlung halten sie lange, schonen so Umwelt und Klima. © Getty Images
Take-away wird endlich ökologischer: Gastronomen müssen ab 2023 wiederverwendbare Behälter anbieten. Das gilt auch für Bringdienste.
Morgens ein Cappuccino to go, mittags die schnelle Sushibox vom Lieferdienst und abends noch was Leckeres vom Italiener nebenan – Mahlzeiten und Getränke zum Mitnehmen oder Bestellen sind praktisch.
Und sie sorgen für reichlich Abfall: Laut Bundesregierung entstehen in Deutschland täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-away-Einwegverpackungen. Das soll sich ändern. Denn ab 1. Januar 2023 tritt die neue Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Daneben gibt es viele weitere Neuerungen fürs Jahr 2023.
Kundschaft hat die Wahl zwischen Ein- und Mehrweg
Restaurants, Cafés und Imbisse, aber auch Fleischereien oder Bäckereien, die Gerichte und Getränke „to go“ verkaufen, müssen ihren Kundinnen und Kunden dann bei der Art der Verpackung die Wahl lassen: Neben Einwegkunststoffverpackungen müssen sie auch wiederverwendbare Becher, Schalen und Boxen anbieten. Gleiches gilt für Bringdienste, die bestelltes Essen bis an die Haustür liefern.
Tipp: Nicht selten sind Verpackungen ein Ärger für die Kundschaft – meist solche aus dem Supermarkt. Auf unserer Themenseite Verpackungsärger und Mogelpackung nennen wir konkrete Beispiele. Im test-Bericht Preisfallen im Supermarkt geben wir Tipps, wie echte Schnäppchen zu erkennen sind.
Auf Mehrwegbehälter gibt es Pfand
Die Unternehmen dürfen einen Pfandbetrag erheben, der erstattet wird, wenn die Kundinnen und Kunden die Mehrwegbehälter später zurückgeben. Nicht erlaubt ist es, Speisen und Getränke in Mehrweggeschirr teurer zu verkaufen als in Einwegverpackungen.
Inzwischen haben sich Mehrweganbieter wie Recup und Rebowl etabliert: Sie statten eine Vielzahl an Restaurants und Cafés aus, was die Rückgabe von Bechern und Schalen einfacher machen dürfte.
Tipp: Behandeln Sie die Behälter sorgsam und geben Sie sie sauber zurück.
Kleine Betriebe sind ausgenommen
Von großen Ketten unabhängige Betriebe mit bis zu 80 Quadratmeter Verkaufsfläche und bis zu fünf Mitarbeitenden müssen kein eigenes Mehrwegsystem anbieten. Sie sind künftig aber dazu verpflichtet, von Gästen selbst mitgebrachte Behälter zu befüllen.
Tipp: Wenn Sie regelmäßig „to go“ bestellen, legen Sie sich eine Auswahl an gut schließenden Bechern und Boxen in verschiedenen Größen zu, die einfach zu reinigen sind – am besten in der Spülmaschine. Besonders stabil und geruchsneutral ist Edelstahl.
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Das ist doch die typische Form deutscher Gesetzgebung: Wischiwaschiwischiwaschi...
Was, bitte, bringt es, dass diese Restaurants und dergleichen Mehrwegverpackungen anbieten (!) müssen ? Glaubt man allen Ernstes, dass eine nennenswerte Zahl der Kundschaft darauf umsteigt, am Ende noch Pfand bezahlt, die Sachen sogar zurückbringt..., wenn es die Ware Einweg-Verpackt zum selben Preis gibt ? Richtig wäre gewesen, die Mehrweg-Verpackung zur Regel und die Einweg-Verpackung zur Ausnahme zu machen. Und da man am besten über den Geldbeutel was erreicht: Eine erhebliche Steuer auf Einwegverpackungen - erhoben direkt von den Herstellern, die dann über die Preise an die Kundschaft weitergereicht werden - de facto wäre also Einweg-Verpackt deutlich teurer als Mehrweg. DAS wäre ein Fortschritt gewesen - aber diese neue Regelung, noch dazu garniert mit der deutschen "Ausnahmeritis", ist eher eine Publicity-Veranstaltung ("Wir tun was, klasse, was ?"). Erinnert irgendwie an die "Winterreifen-Pflicht"