Erwerbs­minderungs­rente

Check­liste: Schritt für Schritt zur Erwerbs­minderungs­rente

0

Nur etwa jeder zweite Antrag auf Erwerbs­minderungs­rente hat Erfolg. Ihre Chancen steigen, wenn Sie sich gut vorbereiten.

Kontenklärung. Stellen Sie bei der Renten­versicherung einen Antrag auf Kontenklärung. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Versicherungs­verlauf voll­ständig ist. Eine Beratungs­stelle in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Rentenhöhe. Die Höhe Ihrer monatlichen Erwerbs­minderungs­rente können Sie der Renten­information entnehmen. Versicherte ab 27 Jahren bekommen sie einmal im Jahr zuge­schickt.

Kranken­geschichte. Dokumentieren Sie Ihre Kranken­geschichte lückenlos. Führen Sie den Krank­heits­verlauf und wichtige Behand­lungen wie Operationen oder Rehamaß­nahmen tabellarisch auf. Geben Sie zum Nach­weis möglichst keine Originale aus der Hand, sondern nur ­Kopien.

Antrag. Beim Ausfüllen des Antrags helfen Ihnen die Versichertenberater der Renten­versicherung. Neben dem ärzt­lichen Attest benötigen Sie Unterlagen wie Nach­weise über Ausbildungs­zeiten oder Geburts­urkunde.

Sozial­verband. Ziehen Sie in Betracht, Mitglied in einem Sozial­verband wie VdK oder SoVD zu werden. Der Mitglieds­beitrag beträgt bei beiden Verbänden jeweils sechs Euro im Monat. Sie finden dort Beratung und recht­lichen Beistand und können sich beim Ausfüllen des Rentenantrags helfen lassen. Auch Gewerk­schaften unterstützen ihre Mitglieder in Sozial­rechts­fragen.

Über­gangs­zeit. Während des Verfahrens haben Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Endet Ihr Krankengeld­anspruch, melden Sie sich – auch bei fort­bestehendem Arbeits­verhältnis – bei der Arbeits­agentur. Unter Umständen haben Sie bis zur Ent­schei­dung über den Antrag einen Anspruch auf Arbeits­losengeld.

Bescheid. Wenn Sie den Bescheid erhalten, prüfen Sie ihn sofort. Wird Ihr Antrag abge­lehnt oder nur die halbe statt der vollen Rente bewil­ligt, haben Sie einen Monat Zeit für den Wider­spruch.

Wider­spruch. Schi­cken Sie den Wider­spruch recht­zeitig ab, eine Begründung und Unterlagen können Sie nach­reichen. Haben Sie eine Rechts­schutz­versicherung, in der Sozial­rechts­schutz enthalten ist? Dann holen Sie eine Kosten­deckungs­zusage für recht­liche Hilfe ein. Wenn Sie keine Rechts­schutz­versicherung haben, lassen Sie sich von den Sozial­verbänden VdK oder SoVD beraten. Unabhängige Beratung gegen Honorar bekommen Sie auch bei einem Rentenberater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden sie auf der Website des Bundesverbands der Rentenberater e.V..

Akten­einsicht. Bevor Sie die Wider­spruchs­begründung anfertigen, beantragen Sie Einsicht in die entscheidungs­erheblichen Unterlagen, wie zum Beispiel medizi­nische Gutachten der Renten­versicherung.

Klage. Wird ihr Wider­spruch abge­lehnt, können Sie beim Sozialge­richt klagen.

Grund­sicherung. Eine Erwerbs­minderungs­rente reicht nicht zum Leben. Wenn Sie kein zusätzliches Einkommen haben können Sie Grund­sicherung beim Sozial­hilfeträger beantragen. Das sind meist die Kommunalbehörden, also Städte, Kreise, Land­schafts­verbände, Bezirke oder Landes­sozial­ämter. Sie können den Antrag aber auch bei der Deutschen Renten­versicherung stellen. Sie leitet ihn dann an die zuständige Stelle weiter. Zum Renten­eintritt informiert die Renten­versicherung Sie mit dem Renten­bescheid auch über die Leistungen der Grund­sicherung.

Hinzuver­dienst. Wenn Sie teil­weise erwerbs­gemindert sind, können Sie bis zu einer gewissen Grenze Geld hinzuver­dienen. Dies gilt unter Umständen auch bei voller Erwerbs­minderung. Mehr Informationen dazu finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.