Nur etwa jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente hat Erfolg. Ihre Chancen steigen, wenn Sie sich gut vorbereiten.
Kontenklärung. Stellen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Rentenhöhe. Die Höhe Ihrer monatlichen Erwerbsminderungsrente können Sie der Renteninformation entnehmen. Versicherte ab 27 Jahren bekommen sie einmal im Jahr zugeschickt.
Krankengeschichte. Dokumentieren Sie Ihre Krankengeschichte lückenlos. Führen Sie den Krankheitsverlauf und wichtige Behandlungen wie Operationen oder Rehamaßnahmen tabellarisch auf. Geben Sie zum Nachweis möglichst keine Originale aus der Hand, sondern nur Kopien.
Antrag. Beim Ausfüllen des Antrags helfen Ihnen die Versichertenberater der Rentenversicherung. Neben dem ärztlichen Attest benötigen Sie Unterlagen wie Nachweise über Ausbildungszeiten oder Geburtsurkunde.
Sozialverband. Ziehen Sie in Betracht, Mitglied in einem Sozialverband wie VdK oder SoVD zu werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt bei beiden Verbänden jeweils sechs Euro im Monat. Sie finden dort Beratung und rechtlichen Beistand und können sich beim Ausfüllen des Rentenantrags helfen lassen. Auch Gewerkschaften unterstützen ihre Mitglieder in Sozialrechtsfragen.
Übergangszeit. Während des Verfahrens haben Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Endet Ihr Krankengeldanspruch, melden Sie sich – auch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis – bei der Arbeitsagentur. Unter Umständen haben Sie bis zur Entscheidung über den Antrag einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bescheid. Wenn Sie den Bescheid erhalten, prüfen Sie ihn sofort. Wird Ihr Antrag abgelehnt oder nur die halbe statt der vollen Rente bewilligt, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch.
Widerspruch. Schicken Sie den Widerspruch rechtzeitig ab, eine Begründung und Unterlagen können Sie nachreichen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, in der Sozialrechtsschutz enthalten ist? Dann holen Sie eine Kostendeckungszusage für rechtliche Hilfe ein. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, lassen Sie sich von den Sozialverbänden VdK oder SoVD beraten. Unabhängige Beratung gegen Honorar bekommen Sie auch bei einem Rentenberater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden sie auf der Website des Bundesverbands der Rentenberater e.V..
Akteneinsicht. Bevor Sie die Widerspruchsbegründung anfertigen, beantragen Sie Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen, wie zum Beispiel medizinische Gutachten der Rentenversicherung.
Klage. Wird ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie beim Sozialgericht klagen.
Grundsicherung. Eine Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum Leben. Wenn Sie kein zusätzliches Einkommen haben können Sie Grundsicherung beim Sozialhilfeträger beantragen. Das sind meist die Kommunalbehörden, also Städte, Kreise, Landschaftsverbände, Bezirke oder Landessozialämter. Sie können den Antrag aber auch bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Sie leitet ihn dann an die zuständige Stelle weiter. Zum Renteneintritt informiert die Rentenversicherung Sie mit dem Rentenbescheid auch über die Leistungen der Grundsicherung.
Hinzuverdienst. Wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, können Sie bis zu einer gewissen Grenze Geld hinzuverdienen. Dies gilt unter Umständen auch bei voller Erwerbsminderung. Mehr Informationen dazu finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
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