Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Erwerbsfähigkeit (irgendeine Arbeit) |
Rentenanspruch |
Versicherter kann weniger als 3 Stunden täglich arbeiten. |
Volle Rente. |
Versicherter kann 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten. |
Halbe Rente. |
Versicherter kann 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten, ist aber arbeitslos. |
Volle Rente. |
Versicherter
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Keine Rente. |
Versicherter
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Halbe Rente. |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
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