Erwerbs­minderungs­rente

Volle oder halbe Rente

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Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag arbeits­fähig ist, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente.

Erwerbs­fähig­keit (irgend­eine Arbeit)

Renten­anspruch

Versicherter kann weniger als 3 Stunden täglich arbeiten.

Volle Rente.

Versicherter kann 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten.

Halbe Rente.

Versicherter kann 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten, ist aber arbeitslos.

Volle Rente.

Versicherter

  • kann 6 Stunden oder mehr täglich irgend­eine Arbeit verrichten und
  • ist nach dem 1. Januar 1961 geboren.

Keine Rente.

Versicherter

  • kann 6 Stunden oder mehr täglich irgend­eine Arbeit verrichten,
  • kann aber weniger als 6 Stunden täglich im erlernten Beruf oder einer gleich­wertigen Tätig­keit arbeiten und
  • ist vor dem 2. Januar 1961 geboren.

Halbe Rente.

Quelle: Deutsche Renten­versicherung Bund

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