Erwerbs­minderungs­rente

Unser Rat

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Krankengeld. Wenn Sie als gesetzlich Kranken­versicherter länger krank sind, schöpfen Sie Ihren Anspruch auf maximal 72 Wochen Krankengeld möglichst voll aus. Ihre Krankenkasse kann Sie nicht zwingen, einen Antrag auf Erwerbs­minderungs­rente zu stellen, nur einen Antrag auf Rehabilitations­maßnahmen. Auch nach einer langen Krankheit können Sie dann womöglich doch noch weiter arbeiten.

Antrag. Wenn Sie auf Dauer zu krank zum Arbeiten sind, beantragen Sie eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente. Wie Sie vorgehen, zeigt unsere kostenlose Checkliste. Unterstüt­zung finden Sie bei den Sozial­verbänden Vdk und SoVD. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos.

Wider­spruch. Wird Ihr Antrag nicht genehmigt, können Sie kostenlos Wider­spruch einreichen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Unterstüt­zung bieten auch hierbei die Sozial­verbände. Dafür werden unterschiedlich hohe Bearbeitungs­gebühren fällig. Beim Vdk Bayern etwa sind es je nach Dauer der Mitgliedschaft bis zu 40 Euro.

Alters­rente für Schwerbehinderte. Wenn Sie schwerbehindert sind, aber keinen Anspruch auf Erwerbs­minderungs­rente haben, können Sie zwei Jahre vor Ihrer Regel­alters­grenze in Alters­rente gehen, mit Abschlägen sogar noch früher. Lassen Sie sich beraten: kostenlos von der Rentenkasse (Tel. 0 800/10 00 48 00) oder – gegen Honorar – von einem Rentenberater. Fragen Sie auch, wie sich ein vorzeitiger Renten­beginn finanziell auswirkt.

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