Krankengeld. Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter länger krank sind, schöpfen Sie Ihren Anspruch auf maximal 72 Wochen Krankengeld möglichst voll aus. Ihre Krankenkasse kann Sie nicht zwingen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, nur einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen. Auch nach einer langen Krankheit können Sie dann womöglich doch noch weiter arbeiten.
Antrag. Wenn Sie auf Dauer zu krank zum Arbeiten sind, beantragen Sie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wie Sie vorgehen, zeigt unsere kostenlose Checkliste. Unterstützung finden Sie bei den Sozialverbänden Vdk und SoVD. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos.
Widerspruch. Wird Ihr Antrag nicht genehmigt, können Sie kostenlos Widerspruch einreichen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Unterstützung bieten auch hierbei die Sozialverbände. Dafür werden unterschiedlich hohe Bearbeitungsgebühren fällig. Beim Vdk Bayern etwa sind es je nach Dauer der Mitgliedschaft bis zu 40 Euro.
Altersrente für Schwerbehinderte. Wenn Sie schwerbehindert sind, aber keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, können Sie zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze in Altersrente gehen, mit Abschlägen sogar noch früher. Lassen Sie sich beraten: kostenlos von der Rentenkasse (Tel. 0 800/10 00 48 00) oder – gegen Honorar – von einem Rentenberater. Fragen Sie auch, wie sich ein vorzeitiger Rentenbeginn finanziell auswirkt.
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- Menschen mit Schwerbehinderung können früher in Rente gehen. Wir zeigen, ab wann und unter welchen Voraussetzungen – und wie sich die frühe Rente finanziell auswirkt.
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- Zu krank zum Arbeiten: Wer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, wann sie hoch ausfällt, was sich ab 2024 verbessert und wo die neuen Hinzuverdienstgrenzen liegen.
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- Neue Chance für alle, die vorzeitig kürzer treten wollen: Jetzt Rente beziehen plus Gehalt. Das geht seit 2023. Unsere Modellrechnungen zeigen: Das lohnt sich oft.
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