Erwerbs­minderungs­rente Wie viel drin ist, wenn es nicht mehr geht

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Wer zu krank ist zum Arbeiten, bekommt eine Erwerbs­minderungs­rente. Doch nur gut die Hälfte der Anträge wird genehmigt. Finanztest schildert zwei Fall­beispiele. Außerdem erklären wir Schritt für Schritt, was Betroffene tun können – und sagen, wie viel Rente für wen drin ist.

„Ein Mensch sucht sich das nicht aus“

„Ich bin leider Rentnerin“, sagt Stephanie Klein. „Es ist ein schlimmes Gefühl, nicht mehr für das Familien­einkommen mitarbeiten zu können, ein Mensch sucht sich das nicht aus“, so die 45-Jährige. Vor 25 Jahren bekam die gelernte Verkäuferin die Diagnose multiple Sklerose. Trotz Beein­trächtigungen durch diese unheil­bare Nervenkrankheit konnte sie lange weiter­arbeiten. Doch vor einigen Jahren ging es nicht mehr. Zu ihrer Krankheit waren Angst- und Panikstörungen hinzugekommen. Die Frau musste ihren Job aufgeben und eine Erwerbs­minderungs­rente beantragen. Ende März wurde diese erst­mals ausgezahlt. „Dafür musste ich vier Jahre lang kämpfen“, sagt Klein. Erst vor Gericht setzte sie ihren Anspruch durch.

41 Prozent der Anträge abge­lehnt

Für Carsten Ohm vom Sozial­verband VdK Nord­rhein-West­falen ist das nicht über­raschend. „Es ist sehr schwierig, eine Erwerbs­minderungs­rente zu erhalten“, sagt Ohm. Die Statistik gibt ihm recht. Von den knapp 356 000 neuen Anträgen auf eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente (EM-Rente) im Jahr 2015 wurden 41 Prozent abge­lehnt.

Stephanie Klein

„Ohne meinen Mann und den Sozial­verband VdK hätte ich nicht die Kraft gehabt, mehr als vier Jahre bis zur Rente zu kämpfen“, sagt die 45-Jährige. Die gelernte Verkäuferin hat multiple Sklerose. Im November 2012 beantragte sie eine Erwerbs­minderungs­rente. Ihren Antrag und ihren Wider­spruch lehnte der Renten­versicherer ab. Erst mit einer Klage beim Sozialge­richt setzte sie ihren Anspruch auf Erwerbs­minderungs­rente durch. Die erste Rentenzahlung erhielt sie im März 2017. Stephanie Klein bekam Rechts­schutz vom Sozial­verband VdK Nord­rhein-West­falen. Seine Gebühr für das Wider­spruchs­verfahren beträgt 66 Euro; für Gerichts­verfahren sind es je nach Instanz zwischen 102 Euro und 285 Euro.

Haupt­grund ist die Psyche

Es sind vor allem psychische Erkrankungen, die Menschen zu einem früh­zeitigen Ausstieg aus dem Erwerbs­leben zwingen – vor Rücken- und Krebs­erkrankungen. Die Deutsche Renten­versicherung prüft mit eigenen medizi­nischen Gutachtern, ob und in welchem Umfang ein Antrag­steller noch arbeiten kann. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen prüft die Renten­versicherung, ob der Antrag­steller mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse einge­zahlt hat.

Viele finden keinen Teil­zeitjob

Von den rund 1,8 Millionen Erwerbs­minderungs­rentnern beziehen derzeit etwa 1,7 Millionen die volle Rente. Sie sind nicht mehr in der Lage, drei Stunden am Tag irgend­eine Arbeit zu verrichten oder können zwar zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten, finden aber wegen der Arbeits­markt­lage keinen Teil­zeitjob (Tabelle Volle oder halbe Rente).

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Das Zauber­wort heißt Zurechnungs­zeit

Diesen Menschen fehlen oft noch viele Jahre bis zum Beginn ihrer regulären Alters­rente – und somit auch viele Beitrags­jahre in der gesetzlichen Renten­versicherung. Für diese Zeit erhalten sie einen Ausgleich in Form einer sogenannten Zurechnungs­zeit. Es wird rechnerisch so getan, als ob die Person weiterge­arbeitet und Rentenbeiträge gezahlt hätte. Derzeit wird eine Zurechnungs­zeit bis zum 62. Geburts­tag zugrunde gelegt.

Schritt­weise Anhebung

Für alle, die ab Januar 2018 eine Erwerbs­minderungs­rente beantragen, erhöht sich die Zurechnungs­zeit auf 62 Jahre und drei Monate. Schritt­weise wird sie dann bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre ange­hoben. Die güns­tigere Regelung gilt jedoch jeweils nur für Neurentner, nicht für diejenigen, die schon eine Rente erhalten.

Beispiel: Ein 25-jähriger Industrie­mechaniker mit einem Brutto­monats­gehalt von 3 000 Euro arbeitet seit seinem 20. Geburts­tag. Falls er mit 50 Jahren erwerbs­unfähig wird, bekommt er nach jetzigem Stand eine Rente von 1 005 Euro netto im Monat. Er wird also so gestellt, als ob er insgesamt 42 Jahre in die Rentenkasse einge­zahlt hätte (von seinem 20. bis zu seinem 62. Geburts­tag). Ab 2024 würde er so gestellt, als ob er 45 Jahre einge­zahlt hätte (von seinem 20. bis zu seinem 65. Geburts­tag). Dies brächte ihm rund 70 Euro mehr Rente.

Renten­abschläge bis 10,8 Prozent

An den Renten­abschlägen ändert sich allerdings nichts. Für jeden Monat, den die Erwerbs­minderungs­rente vorzeitig beginnt, werden 0,3 Prozent abge­zogen. Maximal sind es 10,8 Prozent, nämlich dann, wenn die Rente mit 60 Jahren und elf Monaten – oder früher – anfängt. Eine ungekürzte Erwerbs­minderungs­rente erhält zum Beispiel 2017 nur, wer erst mit 63 Jahren und elf Monaten voll oder teil­weise erwerbs­unfähig wird. Diese Alters­grenze wird für die jeweiligen Neurentner stufen­weise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre ange­hoben.

Antrag­steller im Schnitt 52 Jahre alt

„Das Durch­schnitts­alter der Antrag­steller liegt bei 52 Jahren“, so ein Sprecher der Deutschen Renten­versicherung. Das bedeutet: 10,8 Prozent weniger Rente.

Tipp: Sie können als Frührentner bis zu Ihrer Regel­alters­grenze freiwil­lige Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung zahlen, wenn Sie Geld haben. Sie können einen Beitrag zwischen 84,15 Euro und 1 187,15 Euro im Monat wählen und so Ihre Alters­rente steigern.

Von der Güns­tiger­prüfung profitieren

Seit Juli 2014 können Erwerbs­unfähigkeits­rentner von der sogenannten Güns­tiger­prüfung profitieren: Die Renten­versicherung prüft, ob sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbs­minderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Mindern diese Jahre die Renten­ansprüche, fallen sie beim Berechnen der tatsäch­lichen Rente heraus. Hintergrund: Viele Menschen sind in der Zeit vor dem Renten­beginn schon gesundheitlich so stark einge­schränkt, dass sie zum Beispiel nur noch Teil­zeit arbeiten können, länger krank­geschrieben sind oder Krankengeld beziehen. Die dadurch bedingten Einkommens­einbußen schlagen bei einer Gesamt­betrachtung des Einkommens voll durch.

Durch­schnitt­lich 731 Euro Rente im Monat

Von der Güns­tiger­prüfung profitieren alle Neurentner, die zum Zeit­punkt der Erwerbs­unfähigkeit jünger als 62 Jahre sind. Wer vor dem Stichtag 1. Juli 2014 eine Rente bezog, konnte sie aber nicht in Anspruch nehmen. Die Erwerbs­minderungs­rente beträgt im Durch­schnitt aller Rentner 731 Euro pro Monat. Erwerbs­unfähige, die 2015 neu in Rente gingen, bekommen im Schnitt nur noch 672 Euro. Zum Leben reicht das nicht. Mehr als 15 Prozent aller Erwerbs­minderungs­rentner sind auf Grund­sicherung angewiesen.

Oft mühsamer Weg bis zur Rente

Ein Problem: Bei vielen Antrag­stel­lern klappt es mit der Erwerbs­minderungs­rente nicht im ersten Anlauf. Der Renten­versicherungs­träger lehnt ihren Antrag ab oder spricht ihnen statt der vollen nur die halbe Rente zu. Antrag­steller können dann zunächst Wider­spruch einlegen. Lehnt ihn der Renten­versicherer ab, können sie klagen.

Gutachter gibt meist den Ausschlag

„Es hängt viel vom Gutachter ab“, sagt Daniel Over­diek vom Sozial­verband VdK Bayern. Bei Renten­anträgen und Wider­sprüchen ziehen die Renten­versicherungs­träger ihre eigenen Gutachter zurate. „Kommt es zum Prozess, bestellt das Gericht in der Regel einen neutralen Gutachter“, so Over­diek. „Entscheidet er zugunsten des Versicherten, bewil­ligt der Renten­versicherer dann häufig die Rente, noch bevor es zu einem Urteil kommt“, sagt der Sozial­experte. „Denn in fast allen Fällen folgen die Richter diesem Gutachten.“

Erst eine Klage brachte Erfolg

Wie Stephanie Klein konnte auch Catrin Bracke ihre Rente erst mit einer Klage durch­setzen. Bracke leidet unter Fibromyalgie, einer schmerzhaften Muskel- und Gelenk­erkrankung. Begleitet wird sie häufig von Schlafstörungen und Depressionen. „Drei Jahre hat es gedauert, bis ich die Rente bekommen habe. Es waren sehr belastende Jahre“, sagt die gelernte Friseurin. „Wir hatten ein Haus gebaut, waren zwei Verdiener. Es wird sehr schwierig, wenn einer ausfällt“, ergänzt Brackes Ehemann Tino. Kleins Rente ist zunächst befristet. Das ist nicht ungewöhnlich. Sozial­experte Over­diek: „Eine unbe­fristete Rente wird häufig erst nach wieder­holter Befristung bewil­ligt.“

Catrin Bracke

„Drei Jahre hat es gedauert, bis ich die Rente bekommen habe. Es waren sehr belastende Jahre für mich und meinen Mann“, sagt die 52-Jährige. Die gelernte Friseurin leidet unter Fibromyalgie, einer schmerzhaften Muskel- und Gelenk­erkrankung. Im August 2013 beantragte sie eine Erwerbs­minderungs­rente. Ihren Antrag und ihren Wider­spruch lehnte der Renten­versicherer ab. Erst mit einer Klage beim Sozialge­richt setzte sie ihren Anspruch auf Erwerbs­minderungs­rente durch. Die erste Rentenzahlung erhielt sie im Februar 2014. Catrin Bracke bekam Rechts­schutz vom Sozial­verband VdK Bayern. Seine Gebühr für das Wider­spruchs­verfahren beträgt 40 Euro; für Gerichts­verfahren sind es je nach Instanz zwischen 60 und 110 Euro.

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Weitere Informationen über Berufs- und Erwerbs­unfähigkeit sowie zur gesetzlichen Renten­versicherung finden Sie auf unseren Themen­seiten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Gesetzliche Rente.

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