Es ist sinnvoll und spart Geld, sich um doppelte Verträge, Versicherungen oder ein Gemeinschaftskonto zu kümmern. Worauf Paare dabei achten sollten.
Wer soll im neuen Mietvertrag stehen?
Zieht ein Paar zusammen, kann es entscheiden, ob beide oder nur eine Person den Mietvertrag unterschreibt.
Zwei Unterschriften. Wenn ein Mietvertrag gemeinsam unterschrieben wird, sind drei Parteien im Bunde: die beiden Partner und der Vermieter. In diesem Fall bestehen alle mietvertraglichen Rechte und Pflichten für beide Partner gleichermaßen. Das Paar kann die Wohnung nur gemeinsam kündigen und steht gemeinsam für Miete und Schäden ein. Das kann wichtig werden, falls sich die beiden eines Tages trennen.
Eine Unterschrift. Steht nur eine Person im Mietvertrag, haftet sie gegenüber dem Vermieter allein für Miete und Schäden. Dafür kann sie im Trennungsfall verlangen, dass der oder die Ex auszieht.
Antworten auf Fragen zum Mietrecht
Was darf im Mietvertrag stehen, wann können Sie Miete mindern und welche Kündigungsfristen gibt es? Das und noch viel mehr beantworten wir in unserem großen FAQ Mietrecht.
Einzug in eine bestehende Wohnung
Wenn der Freund oder die Freundin in eine bestehende Wohnung einziehen soll, muss die Vermieterin oder der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Die dürfen den Einzug des Lebensgefährten in aller Regel nicht ablehnen, entschied der Bundesgerichtshof bereits 2003 (Az. VIII ZR 371/02). Ist das Paar schon verheiratet, muss der Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt werden.
Tipp: Mehr Informationen rund um das Thema Untervermietung finden Sie in unserem Ratgeber Untermiete.
Ob tierische Mitbewohner einziehen dürfen, hängt von der Art des Tiers ab. Kleintiere, wie Hamster oder Kaninchen sind kein Problem.
Eine gemeinsame Wohnung bedeutet, dass sich Paare so manche Versicherung teilen können. Jüngere Verträge lassen sich meist problemlos kündigen. Wichtig ist, den Versicherer nach dem Umzug zu informieren und Partner oder Partnerin in den Versicherungsschein eintragen zu lassen.
Privathaftpflicht
Kleine Missgeschicke können zu großen Schäden führen. Die Privathaftpflichtversicherung trägt die Kosten. Paare mit gemeinsamer Wohnung können sich eine Police teilen. Wenn sich die beiden gegenseitig Schaden zufügen, zahlt die Versicherung dann aber nicht.
Wirbt die Versicherung damit, dass sie auch Schäden der versicherten Personen untereinander begleicht, sind die Auflagen hoch und Sach- und Vermögensschäden bleiben meist ausgeschlossen.
Hausrat
Paare mit gemeinsamer Wohnung brauchen nur eine Hausratversicherung. Bringen zwei Personen ihre eigenen Sachen mit in die neue Wohnung, verdoppelt sich vielleicht der Hausrat. Paare sollten daher prüfen, ob die Versicherungssumme für zwei ausreicht und sie gegebenenfalls anpassen.
Der Schutz greift, wenn Einrichtung durch Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Feuer beschädigt wird. Sollen darüber hinaus auch Schäden versichert sein, die durch sogenannte Naturgefahren (zum Beispiel Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben, Rückstau, Lawinen) entstehen, muss ein entsprechender Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
Rechtsschutz
Paare,die zusammen wohnen, können sich bei vielen Versicherern auch ohne Trauschein eine Rechtsschutz-Police teilen. Dafür müssen sie aber einen Familien-Tarif abschließen.
Kfz-Haftpflicht
Nach dem Umzug könnte sich ein Tarifvergleich lohnen. Manche Kfz-Versicherer bieten deutlich günstigere Angebote, sobald Versicherungsnehmerin und mitversicherte Fahrer zusammenwohnen.
Das Paar kann auch ausprobieren, ob die Versicherung günstiger wird, wenn sie von dem anderen Partner abgeschlossen wird – etwa, weil der eine höhere Schadensfreiheitsklasse mitbringt.
Strom, Gas und Internet: Doppelte Verträge kündigen
Ziehen zwei Personen aus getrennten Haushalten zusammen, haben sie oft doppelte Energie- und Internetverträge. Die können in der Regel unkompliziert gekündigt werden. Darum kümmern sollte sich das Paar aber schon vor dem Umzug.
Strom und Gas: Sechs Wochen vor dem Umzug
Wer Strom und Gas von seinem Grundversorger bezieht, kann den Vertrag grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen kündigen.
Bei allen anderen Energieverträgen gibts im Umzugsfall ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Kündigungsfrist. Wenn der Versorger den Vertrag am neuen Wohnort zu den alten Konditionen fortsetzen kann, darf er innerhalb von zwei Wochen nach Kündigungseingang ein Angebot zur Weiterbelieferung machen, das angenommen werden muss. Nehmen die Versorger beider Partner das in Anspruch, kann sich das Paar einen Vertrag aussuchen.
Wenn das Paar neue Energieverträge abschließen möchte, findet es auf Vergleichsportalen, wie Check24 oder Verivox aktuelle Preisangebote. Da heißt es aber: genau hinsehen. Das Angebot, das oben in der Ergebnisliste steht, ist oft nicht das günstigste und der monatliche Durchschnittspreis teils nicht der Abschlag, der pro Monat tatsächlich fällig wird. Unsere Tipps zum zum Umgang mit Vergleichsportalen helfen dabei.
Wer sich nicht selbst kümmern möchte, kann einen Wechselservice beauftragen. Wir haben sieben dieser Dienste getestet: Sie sind alle mindestens empfehlenswert.
Internet: Vier Wochen vor dem Umzug
Internetverträge können vor Umzügen binnen eines Monats gekündigt werden. Vorausgesetzt, der Anbieter kann an der neuen Adresse nicht die gleiche Leistung erbringen wie an der alten. Hat sich das Paar für einen Vertrag entschieden, kann es den anderen kündigen.
Fällt das Internet in der neuen Wohnung ohne Vereinbarung für mehr als einen Arbeitstag aus, können Leute, die umgezogen sind, eine gesetzliche Ausfallentschädigung in Höhe von 10 Euro pro Arbeitstag verlangen.
Rundfunkbeitrag: Nach dem Umzug
Die Gebühr wird pro Haushalt fällig. In der neuen Wohnung braucht das Paar also nur noch ein Beitragskonto. Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Monat. Nach dem Umzug meldet einer von beiden die neue Adresse in seinem Beitragskonto an. Der andere meldet seine Wohnung ab und verweist auf das Konto der neuen Wohnung. Die Meldungen können online erledigt werden. Wer sich vor der Zahlung des Rundfunkbeitrags drückt, muss Strafe zahlen.
Unsere Tipps fürs gemeinsame Konto
Miete, Strom, Internet, Einkauf und Versicherungen: In der gemeinsamen Wohnung häufen sich viele gemeinsame Kosten an. Um den Überblick zu behalten, lässt sich zusätzlich zum eigenen Girokonto ein gemeinsames Haushaltskonto eröffnen.
Kostenfreies Gemeinschaftskonto
Bedingungslos kostenfrei sind nur wenige Gemeinschaftskonten. Wir haben fünf Angebote herausgesucht, auf die es zutrifft: kostenloses Gemeinschaftskonto.
Die fünf Konten sind kostenlos, ohne dass ein monatlicher Mindestbetrag eingehen muss. Außerdem gebührenfrei sind elektronische Kontoauszüge, Online-Überweisungen, Lastschriften, Gutschriften und Daueraufträge sowie zwei Karten. Die fünf Angebote stehen bundesweit zur Verfügung.
Kostenloser Vergleich der Stiftung Warentest
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen mindestens einen objektiven und kostenlosen Girokonten-Vergleich bieten. In Deutschland ist dafür aktuell die Stiftung Warentest zuständig: Girokonto-Vergleich.
Alternative: Konto mit Vollmacht
Falls ein Paar kein gemeinsames Konto eröffnen möchte, hat es die Möglichkeit, dass nur ein Partner ein Girokonto eröffnet und der andere wird bevollmächtigt. In diesem Fall können aber Gebühren für die zweite Karte anfallen.
Aus und Vorbei: Das gilt bei Trennung
Nicht jede Beziehung hält lebenslang. Trennt sich ein Paar mit gemeinsamer Wohnung, gibt es viel zu regeln.
Was passiert mit der Wohnung?
Stehen beide im Mietvertrag, kann keiner allein kündigen oder rausgeschmissen werden. Will einer die Wohnung behalten, kann das Paar den Vermieter oder die Vermieterin bitten, den Vertrag mit ihm fortzuführen und den anderen zu entlassen. Zustimmen muss der Vermieter nicht. Im Zweifel müssen beide ausziehen: Das Paar kann voneinander verlangen, dass die Wohnung gemeinsam gekündigt wird.
Bleibt der ausgezogene Ex-Partner im Mietvertrag stehen, kann er weiterhin für Miete, Schäden und Schönheitsreparaturen haftbar gemacht werden.
Nach dem Auszug muss sich der oder die ehemals mitversicherte Ex wieder um eigene Policen kümmern. Besonders wichtig ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
Muss ich etwas bei der Rundfunkgebühr beachten?
Zieht der Ex-Partner aus, dessen Name im Beitragskonto für den Rundfunkbeitrag steht, muss die verbleibende Person die Wohnung auf ein eigenes Beitragskonto anmelden. Das erspart späteren Ärger, wenn der Beitragsservice den Namen zur Wohnung nicht mehr zuordnen kann.
- Wer auf Wohnungssuche ist, muss nicht nur Gehaltsbescheinigungen vorlegen, sondern häufig auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom bisherigen Vermieter.
- Kündigungsfrist, Schönheitsreparaturen, Regelungen zu Nachmietern, Übergabe und Rückzahlung der Kaution – wer seinen Mietvertrag kündigt, hat einiges zu beachten.
- Eine Betriebskostenabrechnung kann an vielen Stellen falsch sein. Wie Mieter die Abrechnung prüfen und wann sie sich gegen Nachzahlungen wehren können – mit Musterbrief.