
Im ersten Lehrjahr gibts oft viel Steuern zurück.
Wer von der Schule abgeht und danach eine Lehre beginnt, erhält während der Ausbildungszeit Lohn. Das hat steuerliche Folgen. Hier erklären wir, wie und warum die Steuererklärung Azubis Geld bringt – vor allem im ersten Ausbildungsjahr.
Brutto fast Netto
Azubis, die monatlich bis zu 1 051 Euro verdienen, zahlen nur Sozialabgaben. Erst bei höherem Gehalt führt der Chef Lohnsteuer ans Finanzamt ab. Lehrlinge können sich diese mit der Steuererklärung zurückholen: Landen sie nach Abzug aller Kosten bei maximal 9 168 Euro Einkommen für 2019, bekommen sie sogar die gesamte Summe erstattet.
Ausbildungsbeginn
Die Höhe der monatlichen Lohnsteuer bemisst sich am voraussichtlichen Jahresbruttoeinkommen. Da Azubis im Jahr des Ausbildungsbeginns meist nur einige Monate arbeiten, fällt der Steuerabzug oft zu hoch aus. Eine Erstattung winkt.
Werbungskosten
Lehrlinge, denen Steuern vom Lohn abgezogen wurden, können ihr Einkommen in der Erklärung kleinrechnen. Am meisten bringen berufliche Ausgaben, etwa für Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Lehrbücher, oder Bewerbungskosten. Für die Fahrt zur Arbeit zählen je Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke, für die Fahrten zur Berufsschule 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer. Jobkosten aufzulisten lohnt sich aber erst, wenn mehr als 1 000 Euro anfallen – so viel gewährt das Amt jedem pauschal (Finanzplan für Berufsanfänger, Steuererklärung bringt Geld).
Kindergeld
Eltern von Azubis bekommen weiterhin Kindergeld, müssen es aber ab dem 18. Geburtstag des Kindes beantragen. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Stunden die Azubis in ihrem Lehrbetrieb arbeiten oder wie viel sie dabei verdienen. Kindergeld gibt es bis zum 25. Geburtstag. Mehr zum Thema in unserem Special Kindergeld ab 18.
Abrechnung
Für die Gehaltsabrechnung benötigt der Chef unter anderem die elfstellige Identifikationsnummer des Lehrlings. Sie findet sich in den Steuerunterlagen der Eltern. Alternativ können Azubis unter bzst.de die Mitteilung der ID-Nummer anfordern.
-
- Viele Studierende arbeiten nebenher. Wer die Regeln nicht kennt, zahlt womöglich drauf. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps zu Steuern, Sozialabgaben und Kindergeld.
-
- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
-
- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.