Erste Steuererklärung und Kinder­geld So holen Azubis Steuern zurück

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Erste Steuererklärung und Kinder­geld - So holen Azubis Steuern zurück

Im ersten Lehr­jahr gibts oft viel Steuern zurück.

Wer von der Schule abgeht und danach eine Lehre beginnt, erhält während der Ausbildungs­zeit Lohn. Das hat steuerliche Folgen. Hier erklären wir, wie und warum die Steuererklärung Azubis Geld bringt – vor allem im ersten Ausbildungs­jahr.

Brutto fast Netto

Azubis, die monatlich bis zu 1 051 Euro verdienen, zahlen nur Sozial­abgaben. Erst bei höherem Gehalt führt der Chef Lohn­steuer ans Finanz­amt ab. Lehr­linge können sich diese mit der Steuererklärung zurück­holen: Landen sie nach Abzug aller Kosten bei maximal 9 168 Euro Einkommen für 2019, bekommen sie sogar die gesamte Summe erstattet.

Ausbildungs­beginn

Die Höhe der monatlichen Lohn­steuer bemisst sich am voraus­sicht­lichen Jahres­brutto­einkommen. Da Azubis im Jahr des Ausbildungs­beginns meist nur einige Monate arbeiten, fällt der Steuer­abzug oft zu hoch aus. Eine Erstattung winkt.

Werbungs­kosten

Lehr­linge, denen Steuern vom Lohn abge­zogen wurden, können ihr Einkommen in der Erklärung klein­rechnen. Am meisten bringen berufliche Ausgaben, etwa für Arbeits­mittel wie Werk­zeuge und Lehr­bücher, oder Bewerbungs­kosten. Für die Fahrt zur Arbeit zählen je Arbeits­tag 30 Cent pro Kilo­meter der einfachen Strecke, für die Fahrten zur Berufs­schule 30 Cent für jeden gefahrenen Kilo­meter. Jobkosten aufzulisten lohnt sich aber erst, wenn mehr als 1 000 Euro anfallen – so viel gewährt das Amt jedem pauschal (Finanzplan für Berufsanfänger, Steuererklärung bringt Geld).

Kinder­geld

Eltern von Azubis bekommen weiterhin Kinder­geld, müssen es aber ab dem 18. Geburts­tag des Kindes beantragen. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Stunden die Azubis in ihrem Lehr­betrieb arbeiten oder wie viel sie dabei verdienen. Kinder­geld gibt es bis zum 25. Geburts­tag. Mehr zum Thema in unserem Special Kindergeld ab 18.

Abrechnung

Für die Gehalts­abrechnung benötigt der Chef unter anderem die elfstel­lige Identifikations­nummer des Lehr­lings. Sie findet sich in den Steuer­unterlagen der Eltern. Alternativ können Azubis unter bzst.de die Mitteilung der ID-Nummer anfordern.

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