
Banken und (Bau-)Sparkassen müssen nicht nur rechtswidrige Bearbeitungsgebühren oder Darlehensgebühren bei Bausparkassen erstatten. Sie müssen dafür auch Zinsen an ihre Kunden zahlen. Bei der Berechnung hilft test.de mit einem Excel-Arbeitsblatt.
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Geld zurück und Zinsen oben drauf
Banken und (Bau-)Sparkassen müssen ihren Kunden Kreditbearbeitungs- und Darlehensgebühren erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden Alle Informationen im Special Kreditbearbeitungsgebühren. Und Kunden bekommen noch etwas oben drauf: Für den rechtswidrigen Einbehalt der Gebühren schulden die Banken ihren Kunden auch noch Zinsen. Bei übers Grundbuch abgesicherten Immobilienkrediten sind 2,5 Punkte über dem Basiszinssatz und bei allen anderen Krediten sogar 5 Punkte über dem Basiszinssatz fällig.
Unsicherheit bei Bausparkassen
Auch Bausparkassen haben ihren Kunden Nutzungen – also das, was sie mit ihrem Geld erwirtschaftet haben – herauszugeben. Bei ihnen ist allerdings nicht sicher, ob bei ihnen auch von Zinsen in Höhe von 2,5 oder fünf Punkten über dem Basiszinssatz auszugehen ist. Dazu hat sich der Bundesgerichtshof noch nicht geäußert. Die Ergebnisse des Arbeitsblatt sind für Bausparkassen nur als Anhaltspunkt zu verstehen.