Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Zuschüsse für Hörgeräte in Form von Festbeträgen. Die liegen derzeit in der Regel bei 784,94 Euro pro Hörgerät oder 1 412,89 Euro für beide Ohren. An Taubheit grenzende Patienten erhalten für ein Gerät 57 Euro mehr, für beide Ohren sind es 102,60 Euro.
Zum HNO-Arzt gehen. Bekommt man zum ersten Mal ein Hörgerät, ist dem Hörakustiker als Voraussetzung für den Kassenzuschuss eine Verordnung vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt vorzulegen. Wer sich für ein zuzahlungsfreies Gerät entscheidet, muss dennoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Gerät zahlen. Die Kasse übernimmt zudem im gesamten Zeitraum von sechs Jahren die Kosten für Beratung, Anpassung sowie Nachbetreuung, Wartung und Reparaturen – nicht aber für die Batterien. In der Regel bezuschussen die Kassen ein neues Hörgerät nach sechs Jahren oder wenn sich das Hörvermögen deutlich verschlechtert. Bei Privatversicherten bestimmt der Tarif, wie viel ihre Kasse erstattet.
Zuzahlungsfreie Geräte testen. Der Hörakustiker ist verpflichtet, gesetzlich Versicherten auch Hörhilfen ohne Zuzahlung anzubieten. Diese Kassengeräte reichen laut Experten oft für eine gute Hörqualität aus. Ausstattungsextras, die medizinisch nicht notwendig sind, trägt der Kunde selbst. Auch die daraus entstehenden Mehrkosten muss er selbst zahlen – etwa für Reparaturen.
Rechtsanspruch auf gutes Hören. Genügt ein zuzahlungsfreies Gerät nicht, um den Hörverlust gut auszugleichen, ist unter Umständen ein teureres Hörgerät notwendig. Auch in diesem Fall sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten voll zu übernehmen. Der oder die Betroffene muss dafür einen Antrag auf Mehrkosten-Übernahme an die Kasse stellen. Der Antrag muss den Kostenvoranschlag des Hörakustikers enthalten und die Ergebnisse der Anpassung dokumentieren. Lehnt die Kasse den Antrag ab, können Versicherte Widerspruch einlegen. Wird auch er abgelehnt, bleibt als letzte Möglichkeit der Gang vors Sozialgericht. Informationen und Vorlagen finden Sie unter www.schwerhoerigen-netz.de/beratungsrichtlinie.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Ich habe angefangen (1 1/2 Wochen) re + li Hörgeräte auszuprobieren. Habe gleich beim ersten Versuch die kleinsten HdO-Geräte bekommen! ! Ich wurde nicht über verschiedene Möglichkeiten informiert. Fragen über Zuzahlungen wurden für mich undurchsichtig und widerwillig beantwortet. Kein schönes und auch kein Vertrauen erweckendes Erlebnis gleich zu Beginn.
Hinzu kommt, dass ich allein lebe und durch Coronaeinschränkungen mein Gehör überhaupt nicht hinreichend testen kann. Aus beiden Gründen suche ich mir einen anderen Akustiker, aber erst nachdem die Masken wieder abgenommen werden dürfen.
Was bedeutet Service beim Hörakustiker, leichte Fehler beheben, Reinigen,
Hörgerät beim Kauf einstellen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte
bei einem Preis von durchschnittlich € 2.000.- dauer ca. 1 Stunde, dies
könnte jeder Käufer extra bezahlen, wenn er dies nicht selber kann.
Sollte etwas größere Reparatur anfallen, sendet der Händler dies direkt
an den Hersteller, denn auch bei Hörgeräte hat man 2 Jahre Garantie.
In Holland sind die selben Hörgeräte ca. € 800 bis 1000.- billiger bei selbem Service. In Deutschland kann man solche Preise nur verlangen
weil die Geräte einfach den Wundernamen (Medizinische Geräte) erhalten
haben. Wie es früher bei den Brillen war.
Mangelnde Durchsichtigkeit
Ich trage seit etwa elf Jahren regelmäßig ein Hörgerät. Es ist technisch sehr gut und ich bin glücklich damit.
Was aber stört, ist das Verfahren: ich bezahle für zwei Geräte über 4000€ und da sind Servicekosten und Sachkosten nicht zu entschlüsseln. Ich denke, es wäre besser, wenn getrennt abgerechnet würde. Wirklich viel Service ist bei mir nur bei der Anpassung am Anfang nötig, es geht dabei aber auch um höchstens um eine Stunde. Dass die Geräte selber derart teuer sind, glaube ich nicht.
Auf diese Weise bezahle ich vermutlich den Service für viele andere Personen mit.
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