Den eigenen Sohn mit einem schnellen Auto zu einem Erbverzicht zu ködern, ist sittenwidrig. Einen groben Verstoß gegen das Anstandsgefühl warf das Oberlandesgericht Hamm einem geschiedenen Vater vor. Er habe die jugendliche Unerfahrenheit gezielt ausgenutzt. Sein Sohn war bei der Mutter aufgewachsen. Als er mit 17 Jahren Schulprobleme hatte, lotste der Vater – Zahnarzt und Mitinhaber eines Dentallabors – ihn zu sich. Er sollte im Labor eine Ausbildung beginnen. Gleichzeitig kaufte er einen 320 km/h schnellen Sportwagen für 100 000 Euro und versprach ihn dem Sohn als Geschenk. Zwei Tage nach dem 18. Geburtstag brachte er ihn zum Notar, um dies offiziell zu machen. Der Junge unterschrieb, auf sein ganzes Erbe zu verzichten, um den Wagen zu erhalten – das aber erst sieben Jahre später und nur, wenn er die Meisterprüfung mit der Bestnote bestehen würde. Das hielt das Gericht für viel zu nachteilig. Der Wertverlust des Autos sei hoch. Dem Sohn müsse Spielraum bleiben, sich beruflich umzuorientieren. Der Vater habe nur an sich gedacht und die Autobegeisterung des Jungen ausgenutzt. Der Erbverzicht war unwirksam (Az. I-10 U 36/15).
Tipp: Wie Sie mit einem klug formulierten Testament sich und andere absichern und Konflikte unter Ihren Lieben vermeiden, verrät unser Special Testament.