Unser Rat
So gehen enterbte Verwandte vor. Wurden Sie enterbt oder im Testament stark benachteiligt, weil ein Erbschleicher Einfluss genommen hat, können Sie sich wehren. Das geht, wenn der Verfasser beim Schreiben seines letzten Willens wegen einer geistigen Störung keinen freien Willen mehr bilden konnte. Beantragt der Erbschleicher beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen einen Erbschein, können Sie dort Testierunfähigkeit reklamieren. Schildern Sie den Gesundheitszustand des Verfassers. Reichen Sie etwa Krankenakten, Betreuungsakten oder Pflegegutachten ein. Nennen Sie Zeugen, die etwas zur geistigen Verfassung des Verstorbenen rund um die Testamentserrichtung sagen können.
Anfechtung bei Drohung und Irrtum. Hat der Erbschleicher ein Testament beeinflusst, indem er dem Verfasser des Testaments gedroht hat, können Sie als Kind des Verstorbenen einzelne Verfügungen im Testament anfechten. Dafür haben Sie ein Jahr Zeit. Die Anfechtung müssen Sie beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen erklären. Sie können auch anfechten, wenn Ihre Eltern etwa den Nachbarn zum Alleinerben gemacht haben, weil er lebenslange Pflege versprochen, sich dann aber nicht daran gehalten hat (Anfechtung wegen Irrtums).
Für Schutz zu Lebzeiten sorgen. Erfahren Sie, dass Sie Demenz im Anfangsstadium haben und wollen Sie dann noch ein möglichst unangreifbares Testament schreiben, sollten Sie kein eigenhändiges Testament verfassen, sondern zum Notar gehen. Das senkt das Risiko von Einflussnahme und Fälschungen. Lassen Sie sich von einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie begutachten. Legen Sie das Gutachten dem Notar vor. Hilfreich können auch Handyvideos von Ihnen sein, die Ihre geistige Fitness zeigen.