Erbschaft­steuer Nach­träglich Steuer auf geerbtes Familien­heim

0

Kinder, Ehepartner oder einge­tragene Lebens­partner können das Familien­haus zusätzlich zu den Frei­beträgen steuerfrei erben. Dafür müssen sie dort einziehen und darin zumindest zehn Jahre lang wohnen. Zudem muss es ihr Eigentum bleiben, sonst entfällt die Befreiung. Das hat der Bundes­finanzhof zum Nachteil einer Witwe entschieden (Az. II R 38/16).

Die Frau muss das Haus, das sie von ihrem Mann erbte, nach­träglich versteuern. Zwar wohnt sie weiter dort, hatte es aber in der Zehn­jahres­frist – bei lebens­langem Wohn­recht – an ihre Tochter über­tragen.

Unschädlich wäre nur, wenn sie früher auszieht, weil sie den Haushalt nicht mehr führen kann und ins Seniorenheim umziehen muss.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.