Tipps
Altfälle: Auch wer die Steuer für Erbschaften der Jahre 2007 und 2008 bereits bezahlt hat, kann bis 30. Juni 2009 die Besteuerung nach neuem Recht beim Finanzamt beantragen.
Zehnjahresfrist: Bei Schenkungen gelten die Freibeträge alle zehn Jahre neu. Wer langfristig plant, kann sie also mehrfach nutzen.
Ehrlichkeit: Hat der Verstorbene Steuern hinterzogen, zum Beispiel Zinsen nicht angegeben, dürfen Erben das nicht verschweigen, sonst machen sie sich selbst der Steuerhinterziehung strafbar.
Kontrolle: Bei einem Gesamtnachlass ab 250 000 Euro verschickt das Finanzamt automatisch Kontrollmitteilungen. Ebenso, wenn der Nachlass mehr als 50 000 Euro Kapitalvermögen enthält. Aber auch bei geringeren Beträgen sind Kontrollmeldungen möglich.
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