Um beim Erbe des Familienheims der Erbschaftsteuer zu entgehen, muss der Erbe mindestens zehn Jahre im Haus wohnen bleiben. Das bestätigte das Finanzgericht Hessen. Eine Witwe wollte nach dem Tod ihres Mannes aus gesundheitlichen Gründen bereits nach einem Jahr wieder ausziehen. Die Richter erkannten das nicht als zwingenden Grund an (Az. 1 K 877/15).