So werden Sie eine überschuldete Erbschaft los
Wenn Sie wissen, dass der Nachlass überschuldet ist, schlagen Sie das Erbe am besten rechtzeitig aus. Dafür brauchen Sie Ihren Personalausweis und 30 Euro für die Kosten, die bei Gericht entstehen.
Schritt 1
Fürs Ausschlagen haben Sie sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt, wenn der Erbfall eingetreten ist und Sie wissen, dass Sie Erbe sind. Es gilt: Wer das Verwandtschaftsverhältnis kennt, weiß um sein gesetzliches Erbrecht. Sie werden also meist nicht extra benachrichtigt. Lebte der Verstorbene im Ausland oder halten Sie sich als Erbe außerhalb von Deutschland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Schritt 2
Sie können wählen, ob Sie sich an das Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen oder an das am eigenen Wohnsitz wenden. Beide sind für die Ausschlagung zuständig. Das Gericht am eigenen Wohnsitz aufzusuchen, ist meist einfacher. Nachlassgerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt. Im Internet können Sie herausfinden, welches Gericht für Sie zuständig ist, zum Beispiel mithilfe Ihrer Postleitzahl auf der Internetseite Justiz.de. Sie können auch beim Notar erklären, dass Sie ausschlagen möchten. Der Notar leitet die Erklärung ans zuständige Nachlassgericht weiter.
Schritt 3
Gehen Sie zum Nachlassgericht oder Notar und denken Sie an ihren Ausweis. Das Ausschlagen kostet Geld: Beim überschuldeten Nachlass sind es 30 Euro. Beim Notar kommen Bearbeitungspauschalen und Mehrwertsteuer hinzu.
Schritt 4
Informieren Sie Ihre Verwandten, wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben. Denn wenn Sie ablehnen, fällt die Erbschaft dem Nächsten in der gesetzlichen Erbfolge zu. Auch ihm bleiben sechs Wochen, um die Schulden loszuwerden. Die Frist beginnt, wenn Ihr Verwandter Post vom Nachlassgericht bekommt. Wer minderjährige Kinder hat, muss auch für diese ausschlagen. Das ist sogar für ungeborene Kinder möglich. In einem Erbfall gelten sie rein rechtlich als „bereits geboren“.