Zum Anwalt: Hilfe bei verpasster Frist

Haben Sie die Ausschlagungsfrist versäumt, werden Sie Erbe. Wollen Sie die Erbschaft dennoch loswerden, sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht beauftragen. Möglich sind:
Anfechtung
Sie können den Umstand anfechten, dass Sie die Frist versäumt haben – etwa, wenn Ihnen nicht klar war, dass der Fristablauf zur Annahme führt. Außerdem können Sie die Annahme der Erbschaft als solche anfechten, wenn plötzlich und völlig unerwartet Schulden auftauchen, von denen Sie bei Annahme nichts gewusst haben können.
Nachlassverwaltung
Um den Schulden zu entkommen, können Sie Ihre Haftung beschränken. Das heißt: Die Schulden werden nur aus dem Nachlass und nicht aus Ihrer eigenen Tasche gezahlt. Eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass können Sie herbeiführen, indem Sie beim Nachlassgericht die Anordnung der Nachlassverwaltung beantragen. Das bietet sich nicht nur nach Ablauf der Ausschlagungsfrist an, sondern auch, wenn der Nachlass unübersichtlich ist, das heißt, wenn Sie noch nicht wissen, ob Schulden drohen.
Nachlassinsolvenz
Ist der Nachlass offensichtlich überschuldet, sollten Sie beim Insolvenzgericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen.