Erbrecht Auch Voll­macht kann Testament sein

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Eigenhändige Dokumente können Testamente sein, selbst wenn sie als Voll­macht bezeichnet sind, so das Ober­landes­gericht Hamm. Wichtig sei, dass die Voll­macht die formalen Anforderungen eines Testaments erfülle und ein ernst­licher Testierwillen bestanden habe. Es dürfen keine Zweifel bestehen, dass der Erblasser die Voll­macht als rechts­verbindlichen letzten Willen angesehen hat (Az. 10 U 64/16).

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