Steht Hartz-IV-Empfängern ein Pflichtteil an einem Erbe zu, müssen sie diesen einfordern, urteilte das Sozialgericht Mainz (Az. S 4 AS 921/15).
Ein Mann wollte seinen Pflichtteil nicht verlangen, als sein Vater starb. Die Eltern hatten ein „Berliner Testament“: Danach wird nach dem Tod eines Ehepartners der andere Alleinerbe, und erst nach dessen Tod erben die Kinder. Doch auch bei dieser Gestaltung hat jedes Kind einen Pflichtteilsanspruch. Üblicherweise verlangen die Sozialämter nicht, dass Betroffene diesen einklagen. Denn dann passiert es häufig, dass der überlebende Elternteil das gemeinsame Haus verkaufen oder beleihen muss, um genug Bargeld für den Auszahlbetrag aufzubringen. Im vorliegenden Fall stand der Mutter aber ein Barvermögen von 80 000 Euro zur Verfügung – genug, um 16 500 Euro Pflichtteil an den Sohn auszuzahlen, urteilte das Gericht.