Wer sich vom Notar beraten lässt, sollte nach den Kosten fragen. Ein Ehepaar ließ sich für ein Testament beraten. Der Notar schlug ein notariell beurkundetes Testament vor. Mit ihrem Einverständnis schickte er den Eheleuten einen Entwurf, ohne vorher zu erwähnen, dass er dafür rund 850 Euro in Rechnung stellen würde. Das Paar zog vor Gericht, das entschied: Die Gebühr sei in Ordnung, das Ehepaar müsse sie aber nicht zahlen, weil es davon nichts wusste (Kammergericht Berlin, Az. 9 W 103/14).
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