Die Klinik muss sich darum kümmern, dass ein Patient nach seiner Entlassung gut versorgt ist. Meist übernimmt das der Sozialdienst. Bei Bedarf spricht er Arzttermine ab, beantragt Hilfsmittel und Behandlungen.
Sozialdienst
- schätzt den Bedarf an Unterstützung ein, den der Patient bei Entlassung haben wird,
- entwickelt mit Patienten und Angehörigen einen Versorgungsplan,
- organisiert, wenn nötig, Schulung von Patienten und Angehörigen,
- organisiert das Entlassungsgespräch mit Klinikarzt.
Klinikarzt
- führt Entlassungsgespräch mit Patienten,
- stellt Entlassungsbrief aus,
- verordnet für die Zeit nach der Entlassung: Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Soziotherapie,
- stellt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
Sozialdienst stellt bei Bedarf Kontakt her zu ...
- Haus- und Facharzt zur Absprache der Weiterbehandlung
- Krankenkasse für Antrag auf Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege zum Verbandswechsel, geriatrische Rehamaßnahmen
- Pflegekasse für Antrag von Pflegegrad, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Pflegehilfsmittel
- Rentenversicherungsträger für Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung
- Reha-Einrichtung zur Organisation eines Rehaplatzes
- Pflegeheim zur Organisation eines Heimplatzes
- Pflege-Wohngemeinschaft zur Organisation eines Zimmers
- Pflegedienst zur Absprache von Behandlungspflege und Grundpflege
- Ergo- und Physiotherapeuten zur Absprache der Weiterbehandlung
- Sozialamt für Antrag auf finanzielle Hilfe
- Sanitätshaus und Hilfsmittelhersteller zur Organisation von Hilfsmitteln wie Pflegebett und Rollstuhl
- Anbieter von Hilfen im Alltag zur Organisation von Essen auf Rädern, Haushaltshilfe, Pflegekurs, Hausnotruf, Besuchsdienst
- Betreuungsgericht zur Bestellung eines rechtlichen Betreuers.
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- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
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- Wer sich als Kassenpatient regelmäßig in der Klinik vom Chefarzt behandeln lassen möchte, kann eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Die Stiftung Warentest...
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- Betriebsrentner mit einer Rente von einer Pensionskasse bekommen künftig mehr heraus, wenn sie wenigstens einen Teil dieser Rente mit eigenem Geld aus ihrem...
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Meiner verwirrrten Mutter lag ein Brief auf dem Tisch "an die Angehörigen". Dabei die Anweisung eine Pflegeantrag zu stellen, einen für Kurzzeitpflege und Liste mit 60 Pflegeheimen. Als die alle auf eine Email ablehnten kam die nun mündliche Anweisung einige der Liste nochmal anzurufen......wohl um zu betteln. Nach 1 Woche immer noch keinen Platz gefunden.
Wir mobilieren als Besucher Mutter so weit das wieder stehen kann und nun hoffenltlich Rehatauglich ist. Die Pfleger und Ärzt erklärten nur "Sie kann ja gar nichts". Sie ist verwirrt und traut den Pflegern nicht, schaltet das Hörgerät ab und pennt bei Essen ein. Etwas mehr Motivation hätte ich erwartet.
Hauptsache der teure Patient verschwindet aus dem Haus. Und nach 3 Wochen Kurzzeitpflege steht man dann vor dem Hausarzt der keine Reha genemigt oder die Kasse die es ablehnt
Und was kann man machen, wenn sich die Kliniken nicht danach richten?
Ein Bekannter wird morgen aus der Klinik geworfen, obwohl er beide Beine nicht belasten darf. Dem behandelnden Krankenhausarzt ist das egal, vom Entlassungsmanagement hat er noch nichts gehört und der Sozialdienst verweist auf den Arzt! Da nützen alle diese schönen Gesetze nichts😵
@alle: Ob Arzt - oder Krankenhausrechnung, Wechselwirkungen von Medikamenten oder das Recht auf Zweitmeinung u.v.m., Sie können sich mit ihren Fragen zum Gesundheitswesen kostenlos an die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wenden: www.test.de/Patientenberatung-Unabhaengige-Stelle-beriet-im-Juli-7000-Patienten-5082316-0 (maa)
Egal, ob nicht, gesetzlich, privat oder beihilfeberechtigt+nicht, mehr oder weniger umfassend ergänzend versichert mit Tarif XY:
Im krank+pflegebedürftig sein sind alle zunächst gleich: Hilfebedürftig bis hilflos. Angehörige ebenso, teilweise gar vom Kranken/Pflegebedürftigen abhängig.
Privatversicherte+Beihilfeberechtigte bekommen die in 14-30 Tagen zu zahlende Rechnung vom behandelnden Krankenhaus mitunter aufs Krankenzimmer. Wohl dem Kranken, der nicht alleinlebend oder auch nur der einzige die Zahlung+Rückerstattung Erledigende+diesbezüglich Kundige ist, was häufig vorkommt. Bei mir ist es so.
Diese Personengruppe weiß nicht, ob sie das ausgelegte Geld zurückbekommt - bei Krankenhausaufenthalten min. zwei- bis mehrere zehntausend Euro.
Gesetzlich+nicht Versicherte “dürfen“ vor Behandlung zwischen Rudimentärbehandlung+den ebenso teuren IGELeistungen wählen.
Alle interessiert letztlich:
Wo gibt's zentrale, fachkundige+handlungsfähige Hilfe für alle Kranke/Hilfebedürftige?
Zunächst danke @remus4romulus.
Für Beamte ist es komplizierter. Zur Übersicht Erstattungsanteile nummeriert:
Die BEIHILFE von Land oder Bund erstattet
1. Anteil beihilfefähiger Leistungen, bei mir z.B. 70%.
Eine günstigstenfalls abgeschlossene ERGÄNZENDE private KRANKENVERSICHERUNG erstattet je nach Tarif Teile des Rests, bei mir
2. fehlende 30% der beihilfefähigen und
3. vertraglich vereinbarte und darauf begrenzte Teile der NICHT beihilfefähigen Leistungen, dem kleinsten Anteil (s. Antwort auf remus4romulus).
Anteil 2 richtet sich nach 1 und der ändert sich mit dem Beihilferecht, das ungünstigerweise vom eigenen Dienstherrn als Gesetzgeber bestimmt wird.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen arbeiten sowohl gegnerische Anwälte als auch die entscheidenden Richter und Gutachter für ebendiesen Dienstherrn.
Also erst privat ärztliche/pflegerische Leistungen teurer zu sofort zahlen, dann um Erstattung betteln. Da durchblicken ist chancenlos, da Anteile 1+2 unberechenbar.