Entlassung aus dem Kranken­haus

Check­liste: So klappen Klinik­aufenthalt und Entlassung

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Vor der Einweisung

Stellen Sie für Ihren akuten oder geplanten Klinik­aufenthalt wichtige Unterlagen zusammen. Das Notfall-Set von Finanztest kann dabei helfen. Es enthält Voll­machten und Verfügungen bis hin zur Schwei­gepflicht-Entbindung. Auch bietet es praktische Unterstüt­zung, um für eine Notsituation gut vorbereitet zu sein (erhältlich für 12,90 Euro im Handel und im test.de-Shop. Auch wichtig sind:

  • Personal­ausweis oder Reisepass,
  • Kranken­versicherungs­karte,
  • Daten der Angehörigen,
  • Daten des Haus- und Fach­arztes,
  • Liste von Medikamenten,
  • Impf­pass,
  • Allergie- oder Diabetikerpass,
  • Kranken­haus- und Arzt­berichte sowie Befunde,
  • Organspender­ausweis.

Bei der Aufnahme

Vor allem, wenn ein Angehöriger mit Demenz ins Kranken­haus muss, ist es wichtig, das Kranken­haus­personal darüber zu informieren, damit es sich darauf einstellt. Sinn­voll sind folgende Informationen:

  • Persönliche Daten wie Religion, Herkunfts­land und Mutter­sprache,
  • Name und Telefon des Angehörigen,
  • Hinweise auf Einschränkungen etwa des Hörens, Sehens, der Sprache,
  • Hinweise auf tägliche Gewohn­heiten, Vorlieben und Rituale.

Vor der Entlassung

Der Arzt führt das Entlassungs­gespräch, das letzte offene Fragen klären soll:

  • Welche Medikamente sind nötig?
  • Gibt es Rezepte oder Verordnungen?
  • Welche Empfehlungen für die weiterführende Behand­lung gibt der Arzt?
  • Gibt es Nach­unter­suchungen?
  • Sind Hilfs­mittel wie Gehhilfen nötig?
  • Wann sind Sie wieder arbeits­fähig?

Nach der Entlassung

Die weitere Behand­lung über­nehmen meist Haus- oder Fach­arzt. Auch müssen Anträge bei Kosten­trägern wie Kranken- und Pflegekasse gestellt werden. Oft macht das bereits der Sozialdienst des Kranken­hauses.

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auchegal500 am 11.08.2019 um 23:07 Uhr
Das Krankenhaus macht NIX

Meiner verwirrrten Mutter lag ein Brief auf dem Tisch "an die Angehörigen". Dabei die Anweisung eine Pflegeantrag zu stellen, einen für Kurzzeitpflege und Liste mit 60 Pflegeheimen. Als die alle auf eine Email ablehnten kam die nun mündliche Anweisung einige der Liste nochmal anzurufen......wohl um zu betteln. Nach 1 Woche immer noch keinen Platz gefunden.
Wir mobilieren als Besucher Mutter so weit das wieder stehen kann und nun hoffenltlich Rehatauglich ist. Die Pfleger und Ärzt erklärten nur "Sie kann ja gar nichts". Sie ist verwirrt und traut den Pflegern nicht, schaltet das Hörgerät ab und pennt bei Essen ein. Etwas mehr Motivation hätte ich erwartet.
Hauptsache der teure Patient verschwindet aus dem Haus. Und nach 3 Wochen Kurzzeitpflege steht man dann vor dem Hausarzt der keine Reha genemigt oder die Kasse die es ablehnt

Kathrin51 am 14.02.2018 um 18:11 Uhr
hilfe

Und was kann man machen, wenn sich die Kliniken nicht danach richten?
Ein Bekannter wird morgen aus der Klinik geworfen, obwohl er beide Beine nicht belasten darf. Dem behandelnden Krankenhausarzt ist das egal, vom Entlassungsmanagement hat er noch nichts gehört und der Sozialdienst verweist auf den Arzt! Da nützen alle diese schönen Gesetze nichts😵

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.08.2017 um 11:40 Uhr
Unabhängige Patientenberatung

@alle: Ob Arzt­ - oder Krankenhausrechnung, Wechsel­wirkungen von Medikamenten oder das Recht auf Zweitmeinung u.v.m., Sie können sich mit ihren Fragen zum Gesund­heits­wesen kostenlos an die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wenden: www.test.de/Patientenberatung-Unabhaengige-Stelle-beriet-im-Juli-7000-Patienten-5082316-0 (maa)

marcbs am 19.08.2017 um 21:55 Uhr
Hilfe für ALLE Kranken/Pflegebedürftige?

Egal, ob nicht, gesetzlich, privat oder beihilfeberechtigt+nicht, mehr oder weniger umfassend ergänzend versichert mit Tarif XY:
Im krank+pflegebedürftig sein sind alle zunächst gleich: Hilfebedürftig bis hilflos. Angehörige ebenso, teilweise gar vom Kranken/Pflegebedürftigen abhängig.
Privatversicherte+Beihilfeberechtigte bekommen die in 14-30 Tagen zu zahlende Rechnung vom behandelnden Krankenhaus mitunter aufs Krankenzimmer. Wohl dem Kranken, der nicht alleinlebend oder auch nur der einzige die Zahlung+Rückerstattung Erledigende+diesbezüglich Kundige ist, was häufig vorkommt. Bei mir ist es so.
Diese Personengruppe weiß nicht, ob sie das ausgelegte Geld zurückbekommt - bei Krankenhausaufenthalten min. zwei- bis mehrere zehntausend Euro.
Gesetzlich+nicht Versicherte “dürfen“ vor Behandlung zwischen Rudimentärbehandlung+den ebenso teuren IGELeistungen wählen.
Alle interessiert letztlich:
Wo gibt's zentrale, fachkundige+handlungsfähige Hilfe für alle Kranke/Hilfebedürftige?

marcbs am 19.08.2017 um 16:57 Uhr
Und für Beamte u.a. Beihilfeberechtigte?

Zunächst danke @remus4romulus.
Für Beamte ist es komplizierter. Zur Übersicht Erstattungsanteile nummeriert:
Die BEIHILFE von Land oder Bund erstattet
1. Anteil beihilfefähiger Leistungen, bei mir z.B. 70%.
Eine günstigstenfalls abgeschlossene ERGÄNZENDE private KRANKENVERSICHERUNG erstattet je nach Tarif Teile des Rests, bei mir
2. fehlende 30% der beihilfefähigen und
3. vertraglich vereinbarte und darauf begrenzte Teile der NICHT beihilfefähigen Leistungen, dem kleinsten Anteil (s. Antwort auf remus4romulus).
Anteil 2 richtet sich nach 1 und der ändert sich mit dem Beihilferecht, das ungünstigerweise vom eigenen Dienstherrn als Gesetzgeber bestimmt wird.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen arbeiten sowohl gegnerische Anwälte als auch die entscheidenden Richter und Gutachter für ebendiesen Dienstherrn.
Also erst privat ärztliche/pflegerische Leistungen teurer zu sofort zahlen, dann um Erstattung betteln. Da durchblicken ist chancenlos, da Anteile 1+2 unberechenbar.