Vor der Einweisung
Stellen Sie für Ihren akuten oder geplanten Klinikaufenthalt wichtige Unterlagen zusammen. Das Notfall-Set von Finanztest kann dabei helfen. Es enthält Vollmachten und Verfügungen bis hin zur Schweigepflicht-Entbindung. Auch bietet es praktische Unterstützung, um für eine Notsituation gut vorbereitet zu sein (erhältlich für 12,90 Euro im Handel und im test.de-Shop. Auch wichtig sind:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Krankenversicherungskarte,
- Daten der Angehörigen,
- Daten des Haus- und Facharztes,
- Liste von Medikamenten,
- Impfpass,
- Allergie- oder Diabetikerpass,
- Krankenhaus- und Arztberichte sowie Befunde,
- Organspenderausweis.
Bei der Aufnahme
Vor allem, wenn ein Angehöriger mit Demenz ins Krankenhaus muss, ist es wichtig, das Krankenhauspersonal darüber zu informieren, damit es sich darauf einstellt. Sinnvoll sind folgende Informationen:
- Persönliche Daten wie Religion, Herkunftsland und Muttersprache,
- Name und Telefon des Angehörigen,
- Hinweise auf Einschränkungen etwa des Hörens, Sehens, der Sprache,
- Hinweise auf tägliche Gewohnheiten, Vorlieben und Rituale.
Vor der Entlassung
Der Arzt führt das Entlassungsgespräch, das letzte offene Fragen klären soll:
- Welche Medikamente sind nötig?
- Gibt es Rezepte oder Verordnungen?
- Welche Empfehlungen für die weiterführende Behandlung gibt der Arzt?
- Gibt es Nachuntersuchungen?
- Sind Hilfsmittel wie Gehhilfen nötig?
- Wann sind Sie wieder arbeitsfähig?
Nach der Entlassung
Die weitere Behandlung übernehmen meist Haus- oder Facharzt. Auch müssen Anträge bei Kostenträgern wie Kranken- und Pflegekasse gestellt werden. Oft macht das bereits der Sozialdienst des Krankenhauses.
-
- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
-
- Wer sich als Kassenpatient regelmäßig in der Klinik vom Chefarzt behandeln lassen möchte, kann eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Die Stiftung Warentest...
-
- Kassenpatienten haben immer Anspruch auf eine zweite Arztmeinung. Ein spezielles Zweitmeinungsverfahren gibt es nur bei bestimmten Eingriffen, etwa am Kniegelenk.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Meiner verwirrrten Mutter lag ein Brief auf dem Tisch "an die Angehörigen". Dabei die Anweisung eine Pflegeantrag zu stellen, einen für Kurzzeitpflege und Liste mit 60 Pflegeheimen. Als die alle auf eine Email ablehnten kam die nun mündliche Anweisung einige der Liste nochmal anzurufen......wohl um zu betteln. Nach 1 Woche immer noch keinen Platz gefunden.
Wir mobilieren als Besucher Mutter so weit das wieder stehen kann und nun hoffenltlich Rehatauglich ist. Die Pfleger und Ärzt erklärten nur "Sie kann ja gar nichts". Sie ist verwirrt und traut den Pflegern nicht, schaltet das Hörgerät ab und pennt bei Essen ein. Etwas mehr Motivation hätte ich erwartet.
Hauptsache der teure Patient verschwindet aus dem Haus. Und nach 3 Wochen Kurzzeitpflege steht man dann vor dem Hausarzt der keine Reha genemigt oder die Kasse die es ablehnt
Und was kann man machen, wenn sich die Kliniken nicht danach richten?
Ein Bekannter wird morgen aus der Klinik geworfen, obwohl er beide Beine nicht belasten darf. Dem behandelnden Krankenhausarzt ist das egal, vom Entlassungsmanagement hat er noch nichts gehört und der Sozialdienst verweist auf den Arzt! Da nützen alle diese schönen Gesetze nichts😵
@alle: Ob Arzt - oder Krankenhausrechnung, Wechselwirkungen von Medikamenten oder das Recht auf Zweitmeinung u.v.m., Sie können sich mit ihren Fragen zum Gesundheitswesen kostenlos an die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wenden: www.test.de/Patientenberatung-Unabhaengige-Stelle-beriet-im-Juli-7000-Patienten-5082316-0 (maa)
Egal, ob nicht, gesetzlich, privat oder beihilfeberechtigt+nicht, mehr oder weniger umfassend ergänzend versichert mit Tarif XY:
Im krank+pflegebedürftig sein sind alle zunächst gleich: Hilfebedürftig bis hilflos. Angehörige ebenso, teilweise gar vom Kranken/Pflegebedürftigen abhängig.
Privatversicherte+Beihilfeberechtigte bekommen die in 14-30 Tagen zu zahlende Rechnung vom behandelnden Krankenhaus mitunter aufs Krankenzimmer. Wohl dem Kranken, der nicht alleinlebend oder auch nur der einzige die Zahlung+Rückerstattung Erledigende+diesbezüglich Kundige ist, was häufig vorkommt. Bei mir ist es so.
Diese Personengruppe weiß nicht, ob sie das ausgelegte Geld zurückbekommt - bei Krankenhausaufenthalten min. zwei- bis mehrere zehntausend Euro.
Gesetzlich+nicht Versicherte “dürfen“ vor Behandlung zwischen Rudimentärbehandlung+den ebenso teuren IGELeistungen wählen.
Alle interessiert letztlich:
Wo gibt's zentrale, fachkundige+handlungsfähige Hilfe für alle Kranke/Hilfebedürftige?
Zunächst danke @remus4romulus.
Für Beamte ist es komplizierter. Zur Übersicht Erstattungsanteile nummeriert:
Die BEIHILFE von Land oder Bund erstattet
1. Anteil beihilfefähiger Leistungen, bei mir z.B. 70%.
Eine günstigstenfalls abgeschlossene ERGÄNZENDE private KRANKENVERSICHERUNG erstattet je nach Tarif Teile des Rests, bei mir
2. fehlende 30% der beihilfefähigen und
3. vertraglich vereinbarte und darauf begrenzte Teile der NICHT beihilfefähigen Leistungen, dem kleinsten Anteil (s. Antwort auf remus4romulus).
Anteil 2 richtet sich nach 1 und der ändert sich mit dem Beihilferecht, das ungünstigerweise vom eigenen Dienstherrn als Gesetzgeber bestimmt wird.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen arbeiten sowohl gegnerische Anwälte als auch die entscheidenden Richter und Gutachter für ebendiesen Dienstherrn.
Also erst privat ärztliche/pflegerische Leistungen teurer zu sofort zahlen, dann um Erstattung betteln. Da durchblicken ist chancenlos, da Anteile 1+2 unberechenbar.